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Welche Rechte und Pflichten ein Bürgermeister hat, darüber informiert die Sächsische Gemeinde-ordnung. Dort heißt es:
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeinde-verwaltung. Er vertritt die Gemeinde.
Der Rathauschef ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungs-gemäßen Gang der Gemeindeverwaltung verantwortlich. Er regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister ist Vorgesetzter der Gemeindebediensteten.
Der Bürgermeister bereitet die Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse. Er leitet die Sitzungen. In dringenden Angelegenheiten entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats.
Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren, die die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffen.
Wahl des Bürgermeisters
Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgern für sieben Jahre gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Gelingt dies keinem der Bewerber, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Gewählt werden kann jeder, der älter als 21 Jahre und jünger als 65 ist.
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