Aufgaben des Gemeinderates

Die Gemeinderat geht aus allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervor. Er ist Vertretung des Volkes. Dem Gemeinderat kommt die kommunalpolitische Führung zu. Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Gemeinde.
Dem Gemeinderat kommt die Funktion zu, die unterschiedlichen Meinungen der durch die Ratsmitglieder repräsentierten Bürgerschaft mittels Abstimmungen und Wahlen zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen und die Gemeinde damit handlungsfähig zu machen. Der Gemeinderat ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben an Recht und Gesetz gebunden. Der Gemeinderat hat seine Aufgaben objektiv, neutral und unabhängig zu erfüllen. Einzelne Gruppierungen oder Bürger dürfen nicht bvorzugt oder benachteiligt werden.
Eine weitere Kompetenz des Gemeinderates ist seine Kontrollbefugnis. Der Gemeinderat hat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und die Gemeindeverwaltung zu kontrollieren. Er sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen ihm nach der Gemeindeordnung Anfrag-, Unterrichtungs- und Akteneinsichtsrechte gegenüber der Verwaltung zu.



Protokolle der Gemeinderatssitzungen

Aufgaben des Bürgermeisters

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