Niederschrift Über die 11. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn

im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 14.11.2000
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 21.45 Uhr

Anwesend: Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Lutz Reißmann, Christine Eisner, Mirko Roder, Olaf Krauß, Anne-Bärbel Schulze, Rolf Hellwig,
weiter anwesend: Herr Klein - Planungsbüro Greiner, Frau Fritzsch - Kämmerei VWG Breitenbrunn
Es fehlten entschuldigt: Frau Päßler, Peggy (privat verhindert), Frau Kuhnert, Renate (krank), Frau Garbe, Christa (krank), Herr Elstner, Josef (Urlaub), Herr Stemmler (dienstlich verhindert)
Es fehlten unentschuldigt: -

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 12. 10. 2000
3. Bürgerfragestunde
4. Vorstellung des Planungsentwurfes für die Schulstraße
5. Beschluss über die Bestellung eines Rechnungsprüfers für die Jahresrechnung 1999
6. Diskussion des Entwurfes der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Erlabrunn und des Wirtschaftsplanes der Kommunalen Wohnungsverwaltung Erlabrunn für das Haushaltsjahr 2001
7. Niederschlagung von Forderungen der Kommunalen Wohnungsverwaltung (KWV) Erlabrunn
8. Vergabe von Leistungen (Tischlerarbeiten) für das Mehrzweckgebäude (ehem. Schule) nach öffentlicher Ausschreibung
9. Vergabe der Winterdienstleistungen für das Winterhalbjahr 2000/2001
10. Beschluss über die Rückführung der Gebäude Am Waldeck 1/2, 5/6, 7/8, 11/12 und 17/18 von der KMW an die Gemeinde
11. Beschluss über die Auflösung des TZV"Erholungsgebiet „Am Auersberg"
Nichtöffentlicher Teil

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

Der Bürgermeister Herr Wilhelm eröffnete um 18.00 Uhr die 11. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn. Er begrüßte die anwesenden Gemeinderäte sowie als Gäste Frau Fritzsch von der Verwaltungsgemeinschaft Breitenbrunn und Herrn Klein vom Planungsbüro Greiner aufs herzlichste.
Von den 13 Gemeinderäten waren einschließlich Bürgermeister 7 Mitglieder und ab TOP 4 8 Mitglieder anwesend und somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Zur vorgesehenen Tagesordnung gab es von Seiten des Gemeinderates keine Änderungsvorschläge, so dass diese in der vorliegenden Form bestätigt wurde.

2. Protokollkontrolle vom 12. 10. 2000

Gemeinderat Krauß, A. bemerkte, dass zum Punkt Bürgerfragestunde die Anfrage 2. Absatz, Seite 3 unbeantwortet blieb. Der Bürgermeister erklärte hierzu, dass dieses Jahr wieder eine Blaufichte abgeschnitten wird.
Durch die Mieter gibt es unterschiedliche Auffassungen; ein Teil ist für die laufende Fällung und ein Teil für den Erhalt.

3. Bürgerfragestunde

Da keine Bürger anwesend sind, entfällt die Bürgerfragestunde.

4. Vorstellung des Planungsentwurfes für die Schulstraße

Einleitend bemerkt der Bürgermeister, dass die Schäden durch das Straßenbauamt Schlema aufgenommen wurden, jedoch liegt die Zweckvereinbarung der Gemeinde noch nicht vor. Somit kann noch nicht eingeschätzt werden, welche Gelder (Fördermittel) der Gemeinde für den grundhaften Ausbau der Schulstraße zur Verfügung stehen. Diese Fördersumme soll der Gemeinde zur Deckung des Eigenmittelanteiles zur Verfügung stehen.
Dieses Projekt soll in drei Teilabschnitten realisiert werden. Im Entwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde wurde diese Baumaßnahme noch nicht eingestellt.
Anschließend wurde durch Herrn Klein vom Planungsbüro Greiner das Projekt Schulstraße erläutert. Die Straßenbaumaßnahme erstreckt sich auf eine Länge von 470 Meter. Aufgrund des Krankenhauses hat diese Straße eine regionale Bedeutung und ist als innerkommunale Verbindungsstraße (Haupterschließungsstraße) einzuordnen.
Da der Graupnerweg, Steinbachweg bereits grundhaft ausgebaut wurden, sollte der grundhafte Ausbau der Schulstraße zur Komplettierung des Straßenbaues beitragen. Falls es zu Straßenausbaubeiträgen kommt, kann der umlagefähige Aufwand zu 50 % bzw. 20 % auf die Grundstücke umgelegt werden. Bei dieser Haupterschließungsstraße grenzen jedoch keine Privatgrundstücke an.
Anhand eines Lageplanes erklärt nun Herrn Klein wie die Neuplanung der Schulstraße angedacht ist.
- Es wird eine durchgängige Fahrbahnbreite von 5,50 m realisiert. Der Straßenaufbau erfährt eine 46 cm starke Frostschutzschicht, eine 10 cm starke Bitumenschicht und darauf eine 4 cm dicke Asphaltbetondeckschicht.
- Um ein zügiges Fahren in der Kurve beim Schulgebäude zu ermöglichen, soll der Kurvenradius von 8 auf 12 m vergrößert werden. Die abgetragene Böschung (Parkplatz) ist durch eine Natursteinmauer zu ersetzen.
- Die Muldenrinne aus Granitpflastersteinen an der Schulstraße entlang des Schulgebäudes wird durch Betonrundbord ersetzt.
- Der Bitumenfußweg wird am linken Straßenrand Schulstraße bis zur Stellfläche Sammelcontainer ausgebaut. Ebenfalls wird der rechtzeitig verlaufende Gehweg Schulstraße bis Staatsstraße erneuert.
- Die Fahrbahnränder (Schulstraße und Steinbachweg) werden mit Granitgroßpflasterzeilen bzw. Granitbord gestaltet; der mittlere Teil der Schulstraße wird mit Betonborde ausgebaut.
- Bereits geschaffene Elemente in den Anschluss- und Randbereichen - Schulstraße und Steinbachweg - sollten übernommen werden.
- Die Entwässerung der Straßenzüge soll in vorhandene Regenwasserkanäle erfolgen (2 Einläufe sind noch funktionsfähig); hier sind jedoch umfangreiche Anschlüsse zu realisieren.
Die Entwässerung des Steinbachweges von der Schulstraße bis zur Staatsstraße ist nicht mehr funktionsfähig. Wenn der Betriebsgraben am Täumerhaus wieder reaktiviert würde, könnten die Straßeneinläufe in den Betriebsgraben eingebunden werden. Für diesen Straßenzug ist ein Regenwassersammler neu zu verlegen.
Gemeinderätin Frau Schulze betritt um 18.20 Uhr den Sitzungsraum. Die Gesamtkosten für die Planung der Schulstraße belaufen sich auf ca. 460 TDM. Abschließend bemerkt Herr Klein, dass die Entwurfplanung in der Gemeinde vorliegt. Durch die Gemeinderäte und Bürger können Vorschläge/Ergänzungen eingebracht werden.
Vom GR Krauß, A. kommt die Anfrage, was eine Minimalvariante wäre. Herr Klein äußert, wenn wir die Fußwege weglassen würden; dies wäre eine Einsparung von ca. 20 %.
Zur Klärung der Straßenentwässerung ist die Funktionstüchtigkeit der Kanäle zu prüfen. Mit Herrn Troll vom ZWW wurde bereits im vorab gesprochen, eine Befahrung durchzuführen. Durch die Gemeinde ist hierüber ein schriftlicher Auftrag zu erteilen.

5. Beschluss über die Bestellung eines Rechnungsprüfers für die Jahresrechnung 1999 Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999 wurde im Mai 2000 aufgestellt. Da die Gemeinde über kein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügt, kann sie gemäß § 102 der Sächsischen Gemeindeordnung geeignete Bedienstete als Rechnungsprüfer bestellen.
Beschluss Nr. 11150100
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, Herrn Weigel aus der Gemeindeverwaltung Breitenbrunn mit der Prüfung der Jahresrechnung 1999 zu beauftragen.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und -0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6. Diskussion des Entwurfes der Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan der Gemeinde Erlabrunn und des Wirtschaftsplanes der Kommunalen Wohnungsverwaltung Erlabrunn für das Haushaltsjahr 2001

Frau Fritzsch von der Kämmerei der VWG Breitenbrunn erläutert den Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Erlabrunn für das Jahr 2001. Dieser Entwurf liegt jedem Gemeinderat in umfangreicher Form vor.
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit den Einnahmen und Ausgaben von je 2.414.900 DM, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt (VWH) 1.305.200,00 DM und auf den Vermögenshaushalt 1.109.700,00 DM.
Anschließend ging Frau Fritzsch näher auf den VWH ein. Die Einnahmen aus Steuern, allgemeinen Schlüsselzuweisung belaufen sich auf 762.000 DM, davon werden 420.000 DM allgemeine Schlüsselzuweisung sein.
Die Gemeinde hat Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Mieten, Pachten, Zuschüsse für laufende Zwecke, Straßenlastenausgleich) in Höhe von 473.000 DM zu erwarten. Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben) belaufen sich auf 70.500 DM.
Den Einnahmen stehen Ausgaben von Personalkosten in Höhe von 389.000 DM gegenüber, davon sind 250.000 DM Personalkosten aus ABM.
Die sachlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Werterhaltung an Gebäuden, Fahrzeugen, betrieblichen Einrichtungen) werden 277.000 DM betragen. Der Zuschuss an den Kindergarten wird wie im Vorjahr mit 140.000 DM eingestellt.
Die sonstigen Finanzausgaben wie Zinsen, Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft belaufen sich auf 458.000 DM.
Der sich aus den Einnahmen und Ausgaben abweichende Überschuss in Höhe von 90.700 DM wird dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Zum Vermögensplan: Im Jahre 2001 sind folgende Investitionen vorgesehen:
- Ringstraße "Am Waldeck", zweiter Bauabschnitt - Straßenbau "Am Märzenberg"
- Grunderwerb zum -Teilvergleich (mit Freistaat Flurstücks-Nr. 143/20)
Diese drei Maßnahmen wurden mit "Sperrvermerk" gekennzeichnet und können nur realisiert werden, wenn die Verkaufserlöse eingehen.
Ansonsten können 2001 nur die Maßnahmen der Städtebausanierung durchgeführt werden.
Eine andere Variante, um eventuell Investitionen tätigen zu können, so der Bürgermeister, wäre eventuell noch der Verkauf des Grundstückes Männerhaus. Hierfür hat die Fa. Blechschmidt großes Interesse. Allerdings wäre zu klären, da für dieses Gebäude der Abbruch vorgesehen ist, ob dann noch das Baurecht erhalten bleibt.
Herr Wilhelm teilt weiter mit, dass zwar Herr Bachmeier in Erlabrunn war, aber sein Versprechen über die Zahlung einer Teilsumme nicht eingehalten hat.
Laut Auskunft der Raiffeisenbank soll die Zahlung der Kaufsumme "Haus Mauersberger" in der 47. Kalenderwoche erfolgen.
Bezüglich der Erschließung des Eigenheimstandortes „An der Schulstraße" wäre der Investor für die Fertigteilhäuser bereit, alle 12 Grundstücke abzukaufen.
Somit könnte die Gemeinde die Auslagen für den Bebauungsplan und die Erschließungsplanung zurückerhalten.
Da der Haushaltsplan nicht besonders gut aussieht, hätte Gemeinderat Krauß, A. gern eine Einschätzung vom Bürgermeister wie die Zahlungsfähigkeit der Kommune für die Zukunft erhalten werden kann. Herr Wilhelm äußert hierzu, dass man zukünftig "kleine Brötchen backen" muss.
Frau Schulze argumentiert, dass vielleicht die Realisierung des zweiten Bauabschnittes der Ringstraße "Am Waldeck" wichtiger wäre, damit diese Siedlung attraktiver wird. Die Schulstraße befindet sich doch nicht in einem so schlechten Zustand, dass sie unbedingt im Jahre 2001 gebaut werden muss.
Der Bürgermeister meint, dass die Schulstraße ohne weiteres noch 1 - 2 Jahre gehen müsste. Wenn vom Straßenbauamt die Zweckvereinbarung vorliegt, kann hierüber neu entschieden werden.
Bezüglich der Anfrage vom Gemeinderat Reißmann konnte ein neues Feuerwehrauto im Haushaltsplan nicht eingestellt werden.
Anschließend wurde durch Herrn Pausch der in neuer Form vorliegende Wirtschaftsplan für das Jahr 2001 erläutert.
- Die Gesamtmieteinnahmen belaufen sich auf 1,4 Mill. DM + der Erlös aus Betriebskosten in Höhe von 650.000 DM (Durchlaufposten siehe Punkt 2. 1)
- Der perspektivische Erlös aus Stellplätzen ist von den Gemeinderäten als einheitliche Lösung für Erlabrunn neu festzulegen.
- Die Erlösschmälerung (Leerstand/Mietminderung) beläuft sich auf minus 180.000 DM.
- Die Regulierung der vorfinanzierte Leistung für die Mängelbeseitigungen hat im Jahr 2001 zu erfolgen (ca. 100.000 DM).
- Der Aufwand für notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurde mit 450.000 DM eingeschätzt, wobei ca. 250.000 DM als fester Bestandteil für Instandhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit standen.
- Die Personalkosten belaufen sich auf 190.000 DM.
- Laut Vermögensplan beträgt die Belastung des Wohnungsbetriebes für Zinsen und Tilgung der Darlehen im Jahr 2001 842.700 DM.
Der Finanzplan wurde nur bis zum Jahre 2003 aufgestellt, da ab 2003 die Zahlungsfähigkeit der KWV nicht mehr gewährleistet ist (Fehlbetrag von minus 106.300 DM). Deswegen sind zum Zeitpunkt weitere Planzahlen über das Jahr 2003 hinaus nicht möglich.
Um im Vermögensplan noch für 2003 ein positives Jahresergebnis ausweisen zu können, müssten die Ausgaben von 250.000 DM für Instandhaltung und Instandsetzung herabgesetzt werden, was wiederum bedeuten könnte, dass ein Wegzug weiterer Mieter aus Erlabrunn erfolgt, da die Wohnungen in der Milchbach-Siedlung momentan nicht mehr allen Ansprüchen entsprechen. Dies würde zu einer weiteren Reduzierung der geplanten Mieteinnahmen führen.
Gemeinderätin Frau Eisner bemerkt hierzu, eventuell bestimmte Gebäude für den Leerzug zu planen. Der gezielte Rückbau von Gebäuden wurde bereits in einer der letzten Sitzungen (nichöffentlicher Teil) behandelt.
Gemeinderat Krauß, A. hält es für günstiger, wenn auch für die Jahre 2004 bis 2005 die Zahlen im Finanzplan eingetragen werden.
Herr Wilhelm bemerkt, dass auf Grund dieser Darlegungen zu ersehen ist, dass ein Wirtschaftlichkeitsnachweis über das Jahr 2002 bei der Kommunalen Wohnungsverwaltung nicht mehr erbracht werden kann. Aber auch die anderen Wohnungsbetriebe haben mit Wohnungsleerstand und hohen Zinsbelastungen zu kämpfen. Aus diesem Grund ist unbedingt politische Hilfe notwendig.
Gemeinderätin Frau Schulze unterbreitet deshalb den Vorschlag, mit dem Brief an die Landtagsabgeordneten nochmals an die Öffentlichkeit (Freie Presse) zu gehen, damit der Gemeinde kein Vorwurf gemacht wird, nichts unternommen zu haben.
Abschließend bemerkt Frau Fritzsch, dass beide Entwürfe in der Zeit vom 13. 11. - 23. 11. 00 in der Gemeinde bzw. Kommunalen Wohnungsverwaltung zur Einsichtnahme ausliegen. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages Einwendungen erheben.

7. Niederschlagung von Forderungen der KWV Erlabrunn

Herr Pausch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 1 115 1 /00. Da die KWV über eine größere Anzahl von Mietschuldnern verfügt und durch intensive Bemühungen die Forderungen nicht realisiert werden können, sind diese Forderungen niederzuschlagen (buchhalterische Entlastung). Trotz der Niederschlagung wird gegen bestimmte Mieter das Mahnverfahren eröffnet.
Beschluss Nr. 11/51/00
Der Gemeinderat beschließt die Niederschlagung der o. g. Forderungen gemäß § 32, Abs. 2 Gemeindehaushaltsordnung. Die Forderungen können nicht beigetrieben werden, da die Schuldner bis zum Zeitpunkt nicht gewillt sind, die Mietschuld zu bezahlen bzw. kein pfändbares Habe verfügen. Durch die Niederschlagung erlischt der Anspruch nicht. Parallel zur Niederschlagung wird gegen diese Mietschuldner das Mahnverfahren eröffnet.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

8. Vergabe von Leistungen (Tischlerarbeiten) für das Mehrzweckgebäude (ehem. Schule) nach öffentlicher Ausschreibung

Durch das günstige Ausschreibungsergebnis Dachdecker- und Fassadenarbeiten Turnhalle stehen noch Fördermittel aus dem Fonds der Städtebaulichen Erneuerung zur Verfügung. Deshalb wurden noch folgende Arbeiten ausgeschrieben: neue Fenster Poststelle und neue Fenster und Eingangstür Kinderarche.
Beschluss Nr. 11/54/00
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, den Zuschlag für die Tischlerarbeiten für das Multifunktionsgebäude dem wirtschaftlichsten Bieter, der Tischlerei Christian Ruprecht, Schwarzenberg zum vorläufigen Brutto-Angebot von 22.364,80 DM zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

9. Vergabe der Winterdienstleistungen für das Winterhalbjahr 2000/2001

Wie bereits zur letzten GR-Sitzung mitgeteilt und vom Bürgermeister logisch begründet, erfolgt für die Vergabe des Winterdienstes keine Ausschreibung. Die Durchführung des Winterdienstes wurde mit der Fa. Blechschmidt abgesprochen und mit dem beiliegenden Winterdienstangebot kommt diese der Gemeinde entgegen.
Gemeinderat Krauß, A. hat bei diesem Verfahrensweg ein ungutes Gefühl und kann sich damit nicht einverstanden erklären.
Beschluss Nr. 11/52/00
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, der Firma STK Straßen- & Tiefbau GmbH, Carolathal 18, 08359 Breitenbrunn den Winterdienst für den Zeitraum 2000/2001 zu übertragen.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

10. Beschluss über die Rückführung der Gebäude Am Waldeck 1/2, 5/6, 7/8, 11/12 und 17/18 von der KWV an die Gemeinde

Wie jedem Gemeinderat bekannt, wurde für den 3. Bauabschnitt zur Sanierung der Waldeck-Häuser das Darlehen von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) versagt. Es wurde die Auflage erteilt, für die restlichen Häuser Großinvestoren zu finden, die in das von der Gemeinde beantragte Programm einsteigen. Bei Nichtverkauf ist der Abbruch der Häuser vorgesehen.
Gemeinderat Krauß, A. fragt an, ob es nicht besser wäre, nur die verkauften Häuser herauszunehmen und die zwei leerstehende Häuser (Nr. 5/6 und 11/12) wieder in den Bestand der Kommunalen Wohnungsverwaltung zurückzuführen.
Der Bürgermeister bemerkt hierzu, dass die Realisierung bereits 1998 abgeschlossen wurde. Jedoch wurde vom Wirtschaftsprüfer der KWV bemängelt, dass hierüber noch kein schriftlicher Beschluss vorliegt. Über die Rückführung der noch leerstehenden und nicht verkauften Häuser muss später neu entschieden werden.
Beschluss Nr. 11/49/00
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, die Gebäude "Am Waldeck" 1/2, 5/6, 7/8, 11/12 und 17/18 aus dem Bestand des Kommunalen Eigenbetriebes herauszunehmen und dem Bestand der Gemeinde zuzuführen.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

11. Beschluss über die Auflösung des TZV „Erholungsgebiet Am Auersberg"

Seit Jahren wird nach einer besseren Form für die Organisation des Fremdenverkehrs rund um den Auersberg gesucht. Bisher waren in diesem Verband nur die Kommunen integriert. Es soll deshalb mehr Verantwortung auf die Vermieter, Gaststätten und Hotels übertragen werden.
Zur Zeit laufen Beratungen, damit die Fremdenverkehrsvereine der Städte Eibenstock und Johanngeorgenstadt einen großen Verein bilden und das Personal der Fremdenverkehrsämter von Eibenstock und Johanngeorgenstadt übernehmen. Der Lohnkostenzuschuss soll über beide Städte erfolgen. Die Vermieter haben dann die Möglichkeit, dem großen Verein beizutreten.
Beschluss Nr. 11153100
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beauftragt den Bürgermeister, der Auflösung des Tourismuszweckverbandes „Erholungsgebiet am Auersberg" zuzustimmen.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Herr Wilhelm gibt folgende Informationen:
Bezüglich der Bürgeranfrage zur Beleuchtung Graupnerweg - Sportlerheim würden sich die Kosten auf 57.000 DM belaufen.
- Von Herrn Manfred Stemmler, Steinbachweg 6, liegt ein Antrag vor zur Aufstellung eines Carports. Der Gemeinderat gibt zu diesen Antrag sein Einvernehmen.
- Hinsichtlich der Umlage für Personalsachkosten gab es zwischen der Gemeinde Breitenbrunn und den Gemeinden Rittersgrün sowie Erlabrunn Differenzstandpunkte. Alle Gemeinden sollten anteilmäßig den Gehalt und die Fahrtkosten des Bürgermeisters von Breitenbrunn tragen. Der Bürgermeister Herr Fischer ist jedoch in der Hauptsache für die Gemeinde Breitenbrunn tätig. Es fand deshalb eine Beratung im Kommunalamt statt, wo auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen wurde. Demnach sind das Gehalt und die Fahrtkosten des Bürgermeisters von Breitenbrunn Sache der Gemeinde Breitenbrunn. Nur die Differenz des Mehrverdienstes (Höhergruppierung auf Grund der Verwaltungsgemeinschaft) kann auf alle Gemeinden nach dem Einwohnerschlüssel umgelegt werden.
Herr Wilhelm äußert, dass 1998 der Beschluss gefasst wurde, die Grundschüler der Gemeinde Erlabrunn in die Grundschule Antonsthal einzuschulen. Frau Schulze erläutert nun die jetzige Situation im Grund- und Mittelschulbereich. Das Gymnasium Johanngeorgenstadt ist gefährdet, Mittelschulstandort Rittersgrün und Breitenbrunn: es ist Klärung herbeizuführen bezüglich Stammschule, Grundschulstandorte Breitenbrunn, Rittersgrün und Antonsthal sind gefährdet. Grundschulstandort Johanngeorgenstadt ist gesichert.
Bürgermeister Fischer hat vom Schulamt die Auflage, bis 23. 01. 2001 eine Entscheidung über den Grundschulbereich zu treffen.
Einige Gemeinderäte von Breitenbrunn sind dafür (Sitzung vom 13. 11. 00), dass die Grundschule in Antonsthal erhalten bleibt und die Grundschule Breitenbrunn geschlossen wird. Antonsthal hätte nächstes Jahr keine 1. Klasse (8 Kinder), Breitenbrunn hat nur 12 Kinder und Rittersgrün nur 10 Kinder - aber drei Grundschulen sind nicht zu halten.
Vom Schulrat Arnold wurde betont, dass das Musterraumprogramm in Breitenbrunn nicht eingehalten wird. Das Zusammenwachsen der Mittelschulen sollte auch im Grundschulbereich übernommen werden.
Der Bürgermeister macht den Vorschlag, darüber mit den Erlabrunner Elternvertretern zu beraten und ihnen die Situation für unsere Schulkinder zu erklären.
- Durch Herrn Baumann (KEWOG) wurde bezüglich der Erarbeitung einer Parkplatzkonzeption alles aufgenommen.
- Durch Gemeinderat Hellwig wurde der Hinweis gegeben, das Parkverbotsschild bei den Zeitungskästen Graupnerweg bereits an der Straßeneinmündung zum Sportlerheim aufzustellen.
Betrifft behindertengerechte Wohnung Hecker, Karsten: Der Bürgermeister Herr Wilhelm hat mit dem stellv. Forstamtsleiter Eibenstock, Herrn Richter Rücksprache genommen. Es ist vorgesehen, eventuell noch dieses Jahr oder 2001 eine Ausholzung vorzunehmen.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 05.12. und die Weihnachtsfeier am 14.12.2000 statt.

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