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Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn

im Sitzungszimmer des Schulgebäudes

Tag: 16.10.2001
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 19.30 Uhr

Anwesend: Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Lutz Reißmann, Christa Garbe, Manfred Stemmler, Josef Elstner, Christine Eisner, Olaf Krauß
weiter anwesend: Herr Karsten Wilhelm - Verwaltungsgemeinschaft, Herr Gehart -Bauplanungsbüro Süß

Es fehlten entschuldigt: Frau Anne-Bärbel Schulze (Urlaub) Frau Marina Dehne (Dienst), Frau Renate Kuhnert, Herr Mirko Roder (Urlaub), Herr Alexander Krauß (ortsabwesend in Halle), Herr Rolf Hellwig (Training in Geising)

Es fehlten unentschuldigt: -

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 18. 09. 2001
3. Bürgerfragestunde
4. Vergabe der Dachdeckerarbeiten nach beschränkter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter für die Dacherneuerung über Post und Kinderarche des Schulgebäudes
5. Festlegung über die Anwendung der Durchschnittswertmethode bei der Kalkulation von Gebührensatzungen
6. Kalkulation zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung
7. Beschlussfassung zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung
8. Entwurf der Hundesteuersatzung
9. Sonstiges/Informationen

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

Der Bürgermeister eröffnete um 18. 00 Uhr die Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeinderäte sowie die Gäste recht herzlich. Die Einladungen sowie die dazugehörigen Unterlagen für diese Sitzung wurden den Gemeinderäten ordnungsgemäß zugestellt. Von den 13 Mitgliedern des Gemeinderates waren 7 anwesend, somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.

2. Protokollkontrolle vom 18. 09. 2001

Zur Niederschrift vom 18. 09. 2001 gab es keine Einwände, sie wurde mit 7 Ja-Stimmen bestätigt.

3. Bürgerfragestunde

Die Bürgerfragestunde entfällt, da keine Bürger anwesend sind.

4. Vergabe der Dachdeckerarbeiten nach beschränkter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter für die Dacherneuerung über Post und Kinderarche des Schulgebäudes

Vom Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 18. 09. 2001 beschlossen, den Dachbereich Post/Kinderarche vom Mehrzweckgebäude auf Grund der Dringlichkeit und der Einsparung von Notreparaturen zu sanieren. Infolge der fortgeschrittenen Jahreszeit erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Herr Gehart vom Planungsbüro Süß erläuterte den Vergabevorschlag nach beschränkter Ausschreibung.

Beschluss Nr. 19/110/01
Der Gemeinderat beschließt, die Dachdeckerleistung an die Firma
Dachdeckerei Max Hahn
Inh. Ralf Hahn - Dachdeckermeister
Steinbach 16
08349 Johanngeorenstadt
zum Bruttoangebotspreis vom 56.432,27 DM zu vergeben.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

5. Festlegung über die Anwendung der Durchschnittswertmethode bei der Kalkulation von Gebührensatzungen

Karsten Wilhelm von der Verwaltungsgemeinschaft Breitenbrunn erläuterte den Sachverhalt. Für die Berechnung der Gebühren musste bisher dem Gemeinderat die Kalkulation nach der Restwert- und nach der Durchschnittswertmethode zur Entscheidung vorgelegt werden. Bei den beiden Methoden wird vom Anschaffungswert des Vermögensgegenstandes ausgegangen. In den folgenden Jahren der Nutzungszeit verringert sich das zu verzinsende Kapital regelmäßig um die Abschreibungen. Die Verzinsung bei der Restwertmethode und hierdurch bedingt auch die Gebührenhöhe weisen einen fallenden Verlauf auf, während es bei der Durchschnittwertmethode insofern zu einer verstetigten Gebührenhöhe kommt.
Aufgrund unwesentlicher Differenzen zwischen den beiden Methoden wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, zukünftig die Durchschnittswertmethode anzuwenden. Damit wird der Verwaltung die Grundlage geschaffen, die Gebührenkalkulationen nur noch nach einer Methode zu erarbeiten.

Beschluss Nr. 19/106/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die zukünftigen Kalkulationen für Gebührensatzungen nach der Durchschnittswertmethode zu erarbeiten.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6. Kalkulation zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung

Für die Sondernutzungs- und Sondergebührensatzung ist eine Kalkulation erforderlich. Die Kalkulation wurde in einer vorhergehenden Sitzung bereits durch den Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Karsten Wilhelm erläutert und Unterlagen an den Gemeinderat ausgegeben. Die Kalkulation wurde nach den Vorschriften des Sächs. Kommunalabgabengesetzes erarbeitet.

Beschluss Nr. 19/107/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die Kalkulation für die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Erlabrunn.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

7. Beschlussfassung zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebiihrensatzung

Diese Satzung ist aufgrund einer Auflage der Kommunalaufsicht notwendig. Bereits in einer vorhergehenden Sitzung wurde die Satzung als Entwurf vom Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Karsten Wilhelm erläutert und konnte ohne Änderungen beschlossen werden.
Der Satzungstext wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes veröffentlicht.

Beschluss Nr. 19/108/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Erlabrunn.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

8. Entwurf der Hundesteuersatzung

Durch den Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Herrn Karsten Wilhelm wurde der Entwurf der neuen Hundesteuersatzung erläutert. Eine Neufassung macht sich notwendig
- auf Grund neuer Gesetzlichkeiten
- auf Grund der Kampfhundeverordnung
- auf Grund der Euro-Umstellung
- einheitliche Gebührenhöhe innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft
Es wurden verschiedene Fragen gestellt und beantwortet. Auf die Kampfhundeverordnung hat die Gemeinde keinen Einfluss, da es Landesgesetz ist. Bei Ärger mit Verunreinigungen mit Kot kann das nur durch eine Anzeige mit Namen des Hundehalters beim Ordnungsamt erfolgen.
Die GR befürworten, die Satzung zur nächsten GR-Sitzung zu beschließen.

9. Sonstiges/Informationen

- Am ehemaligen Standort Klubhaus besteht die Möglichkeit, 3 Eigenheime zu bauen. Wegen Bewerber erfolgt eine Ausschreibung.
- aufgrund der Ausschreibung für den Verkauf des Hauses 13 "Am Milchbach" ist eine Bewerbung eingegangen. Zur Prüfung der Verkaufszustimmung wurde das Kommunalamt angeschrieben.
- Aufgrund des Feiertages am 31. 10. 2001 wurde die nächste öffentliche Sitzung für den 29. 10. 2001 vorgeschlagen.

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