Niederschrift
über die 18. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn
im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 18. 09. 2001
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 19.45 Uhr
anwesend: Gemeinderäte:
Harald Wilhelm, Lutz Reißmann, Marina Dehne,
Christa Garbe, Rolf Hellwig, Alexander Krauß,
Manfred Stemmler, Josef Elstner, Christine
Eisner,
Mirko Roder, Olaf K-rauß, Renate Kuhnert
Weiter anwesend: Frau Fritzsch - Kämmerin VWG
Es fehlten entschuldigt: Frau Anne-Bärbel Schulze (krank)
Es fehlten unentschuldigt: -
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und
Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 04. 09. 2001 (Protokoll wird nachgereicht)
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussvorlage über die Bildung und den Betritt zum zu gründenden
Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge
5. Beschlussvorlage über die Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserwerke
Westerzgebirge in der Fassung vom 08. 08. 2001
6. Vergabe der Bauleistungen für die Erneuerung des Daches
"Am Milchbach 10 - 12"
7. Diskussion Entwurf Nachtragshaushalt 2001
8. Anschaffung von Schutzausrüstungen im Jahre 2002 für die Freiwillige Feuerwehr Erlabrunn
9. Festlegung einer Aufwandsentschädigung für Mieter des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung Erlabrunn
10. Sanierung Dachbereich oberhalb der Arche
11. Diskussion zum Entwurf der Sondernutzungs- und Sondergebührensatzung der Gemeinde Erlabrunn
12. Bestellung eines Rechnungsprüfers für die Jahresrechnung 2000 der Gemeinde Erlabrunn
13. Sonstiges/Informationen
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister eröffnete um 18. 00 Uhr die Sitzung und begrüßte die anwesenden
Gemeinderatsmitglieder sowie die anwesenden Gäste und Bürger recht herzlich.
Die Einladungen sowie die dazugehörigen Unterlagen für diese Sitzung wurden den
Gemeinderäten ordnungsgemäß zugestellt.
Von den 13 Mitgliedem des Gemeinderates (einschließlich Bürgermeister) waren 11
und ab TOP 12 12 Gemeinderäte anwesend, somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.
Der Vorsitzende Herr Wilhelm stellt den Antrag, die Tagesordnung um zwei Punkte zu erweitern und zwar um "Bestellung eines Rechnungsprüfers für die Jahresrechnung 2000" und "Sanierung Dachbereich oberhalb der Arche".
Zur geänderten Tagesordnung gab es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwände.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachten die Anwesenden in einer Gedenkminute den Opfern des Terroranschlages in den USA.
2. Protokollkontrolle vom 04. 09. 2001
Zur Niederschrift vom 04. 09. 2001 gab es keine Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche, diese wurde mit 10 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt.
3. Bürgerfragestunde
Da keine Bürger anwesend sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.
4. Beschlussvorlage über die Bildung und den Betritt zum zu gründenden Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge (ZWW)
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Sicherheitsneugründung des ZWW dringend geboten. Hierdurch entstehen weder den Mitgliedsgemeinden noch den Kunden des ZWW Nachteile. Mit folgendem Beschluss wird die Gründung des Zweckverbandes herbeigeführt.
Beschluss Nr. 18/98/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die Gründung des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge, sowie den Beitritt der Gemeinde zum Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge sowohl für den Fall, dass der bisherige Zweckverband nicht ordnungsgemäß gegründet wurde und deshalb eine Neugründung erforderlich ist, als auch für den Fall, dass der bisherige Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge ordnungsgemäß gegründet wurde.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
5. Beschlussvorlage über die Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge in der Fassung vom 08. 08. 2001
Gemäß § 48 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vereinbaren die beteiligten Gemeinden zur Bildung eines Zweckverbandes eine Verbandssatzung.
Beschluss Nr. 18/99/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt zur Gründung des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge die als Anlage zu diesem Beschluss vorliegende Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge in der Fassung vom 08. 08. 2001 zu vereinbaren und dem Zweckverband auf Grundlage dieser Satzung beizutreten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verbandssatzung in der Fassung vom 08. 08. 2001 zu unterzeichnen.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
6. Vergabe der Bauleistungen für die Erneuerung des Daches "Am Milchbach 10 - 12"
Durch ständige Reparaturen am Dach des Gebäudes "Am Milchbach 10 bis 12" in den vergangenen Jahren macht sich die Realisierung des Bauvorhabens Dachumdeckung im Jahre 2001 unbedingt noch erforderlich. Auf Grund der Dringlichkeit erfolgte eine beschränkte Ausschreibung durch das Ing.-Büro Coplan.
GR A. Krauß äußert, dass vor ca. 2 Jahren festgelegt wurde, dass keine Aufträge mehr an Coplan vergeben werden.
Herr Wilhelm erklärt dazu, dass die Coplan-Ingenieurgesellschaft mbH, die nicht mehr existiert, noch bei der KWV Schulden hat. Die Coplan AG will, ohne dass sie dazu verpflichtet ist, aufgrund der jahrelangen guten Zusammenarbeit mit der Gemeine für die Verantwortung eintreten. Sie will die Forderungen als Arbeitsleistung für das Haus 10 - 12 erbringen.
Herr Pausch ergänzte, dass die Forderungen mit den Leistungen gegenseitig ausgerechnet werden.
Gemeinderätin Frau Dehne erinnert an die aufgetretenen Fehler bei der Dacherneuerung "Am Milchbach 28 - 30".
Herr Pausch erläuterte, dass die Fehler bereits beim Haus Schulstr. 2 - 5 berücksichtigt wurden und aufgrund der bisher guten Erfahrungen vom Haus der Schulstraße das Dach vom Haus 10 - 12 "Am Milchbach" genauso ausgeführt wird.
GR Herr Stemmler weist darauf hin, dass er bei der Ausschreibung die Firma Hahn, Johanngeorgenstadt vermisst, zumal doch diese Firma immer gute Angebote abgegeben hat.
Beschluss Nr. 18/102/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, nach Angebotsauswertung durch das Ing.-Büro Coplan den Zuschlag für das Los 1 A Dackdeckungsarbeiten mit doppelschaligem Dach und Naturschiefer, Format 35 x 35, mit einer Bruttosumme von 162.048,35 DM, das Los 3, Gesimsarbeiten, mit einer Bruttosumme von 14.590,48 DM an die Fa. W. Ludwig, Hammerleithe 2, 08359 Breitenbrunn mit einer Endsumme von 176.638,83 DM sowie das Los 2, Dachklempnerarbeiten mit einer Bruttosumme von 10.619,45 DM an die Fa. Wemper & Installateure, Wildenauer Weg 7,08340 Schwarzenberg zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
7. Diskussion Entwurf Nachtragshaushalt 2001
Durch Frau Fritzsch wird nun der Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Erlabrunn für das Haushaltsjahr 2001 erläutert, der jedem Gemeinderat vorliegt.
Im Verwaltungshaushalt erhöhen sich in der Hauptverwaltung die Ausgaben von 37.000 DM auf 41.000 DM. Hierbei handelt es sich um angefallene Rechtsanwaltskosten in der Streitsache „Sportlerheim“.
In der Feuerwehr haben sich die Ausgaben von 11.950,00 DM auf
14.500,00 DM erhöht. In der Pos. 1.6301 Gemeindestraßen erhöhen sich die Einnahmen von
260.000 DM auf 413.500 DM.
Eine zusätzliche Einnahme, welche im Fördermittel-Plan 2001 nicht eingestellt war, ist die Gewinnausschüttung der KBS von 27.000 DM.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer hat sich von 180.000 DM auf 161.000 DM verringert und die allgemeinen Schlüsselzuweisung um 23.300 DM erhöht.
In der Haushaltsstelle Allgemeines Grundvermögen erhöhen sich die Ausgaben von
34.600 DM auf 45.900 DM aufgrund der Erhöhung der Betriebskosten des Rehab-Gebäudes.
Herr Wilhelm äußert hierzu, dass aufgrund der hohen Zählermiete kleinere Zähler eingebaut werden sollen. Diesbezüglich wurde die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft beauftragt.
In der Position 1.900 Zuführung zum Vermögenshaushalt haben sich die Ausgaben von 90.700 auf 104.450,00 DM erhöht.
Der Vermögenshaushalt (VMH) entwickelt sich wie folgt:
- Der II. Bauabschnitt Ringstraße "Am Waldeck" wurde aus dem Plan herausgenommen, da voraussichtlich dieses Jahr keine Fördermittel mehr kommen.
- Auch der Abriss des Wismut-Gebäudes ist in diesem Jahr nicht mehr absehbar.
- Für den Kauf eines Fahrzeuges für die FFW wurden bei den Ausgaben 5000 DM eingestellt.
- Der Erlösauskehr hat sich von 26.000 DM auf 30.000 DM erhöht.
- Die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 120.000 DM ist im Nachtragshaushalt nicht mehr erforderlich.
Zum Jahresende ist ein Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 135.000 DM möglich. Sollte der Verkaufserlös [des "Täumerhauses"; A.K.] in Höhe von 140.000 DM nicht erfolgen, kann keine Zuführung zur Rücklage getätigt werden, sondern es müssen noch 5.000 DM zur Finanzierung des VMH aus der Rücklage entnommen werden.
Sollte die Zuführung von 135.000 DM möglich sein, ist Jahresende ein Rücklage von 390.000 DM vorhanden.
Der Bürgermeister ergänzt, dass noch im VMH ca. 3000 DM Ausgaben eingestellt werden müssen für Lackierarbeiten des VW-Busses der FFW. Hier werden zurzeit von mehreren Firmen Angebote eingeholt.
Abschließend teilt Frau Fritzsch mit, dass der Entwurf öffentlich ausgelegt wird. Die Bekanntmachung zur Auslegung erfolgt an den Anschlagtafeln.
8. Anschaffung von Schutzausrüstungen im Jahre 2002 für die Freiwillige Feuerwehr Erlabrunn
Für die Freiwillige Feuerwehr ist es notwendig, neue persönliche Schutzkleidung anzuschaffen, weil die alte nicht mehr der DIN und den TÜV-Anforderungen entspricht und damit der Versicherungsschutz entfallen kann.
Die Ausrüstung kann jedoch nur im Rahmen der finanziellen Mittel des Haushaltsplanes der einzelnen Gemeinden vorgenommen werden. Die Anschaffung muss in einzelnen Etappen und Jahresscheiben erfolgen. Fördermittel gibt es nur bei einer entsprechenden Bestellsumme.
Beschluss Nr. 18/101/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt im Vermögenshaushalt des Haushaltsplanes 2002 für die persönliche Schutzausrüstung der Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr 10.000 DM Ausgaben und 4.000 DM (Fördermittel) einzustellen.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
9. Festlegung einer Aufwandsentschädigung für Mieter des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung Erlabrunn
Zur GR-Sitzung am 04. 09. 2001 wurde festgelegt, dass in Anlehnung an die Verfahrensweise des Wohngebiet "Am Waldeck" die Mieter eine Aufwandsentschädigung erhalten, die gemäß vorgelegter Entwicklungskonzeption für das Wohngebiet "Am Milchbach" ihre Wohnung im Einvernehmen mit der KWW Erlabrunn wechseln, da die Wohnungen in den betreffenden Gebäuden für den Rückbau vorgesehen sind.
Beschluss Nr. 18/100/01
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 EUR/Quadratmeter ehemaliger Wohnfläche durch die KWV Erlabrunn für Mieter, die im Einvernehmen mit der KWV Erlabrunn ihre Wohnung in Vorbereitung des geplanten Rückbaues von Gebäuden wechseln.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
10. Sanierung Dachbereich oberhalb der Arche
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister Herrn Hahn von der Dachdeckerei Johanngeorgenstadt recht herzlich.
Herr Wilhelm äußert, dass es im Dachbereich oberhalb der Arche in letzter Zeit durch starke Regenfälle zu Durchfeuchtungen in der Dachkonstruktion gekommen ist. Für Notreparaturen wurde ein hoher Kostenaufwand entstehen. Da im Rahmen der Städtebausanierung noch Fördermittel bereitstehen, wurde es sich jedoch anbieten, diesen Dachbereich innerhalb des Gesamtvorhabens "Umfassende Außensanierung des Mehrzweckgebäudes Erlabrunn" zu sanieren. Vom Planungsbüro Süß wurde jedem Gemeinderat eine Stellungnahme zu den Schäden „Dach oberhalb Kinderarche" ausgereicht.
Anschließend nimmt Herr Hahn hierzu Stellung:
Durch die Firma wurde schon der I. und II. Bauabschnitt des Multifunktionsgebäudes realisiert. Zwischendurch wurden bereits Notreparaturen an der Dachrinne ausgeführt. Durch den lang anhaltenden Regen kam es vorige Woche abermals zum Wassereintritt im Gebäude. Dabei wurde festgestellt, dass sich eine größere Reparatur der Dachflächen erforderlich macht (Schiefer fallen heraus, Unterlagspappe existiert nicht mehr und Schiefer liegen auf der nackigen Schalung). Zum anderen sind die Firstbleche vom Hauptdach und Gaupen nur noch lose auf dem Dach. Es ist also kein kontrollierter Wasserablauf mehr gegeben und es kommt zur Durchnässung des Mauerwerkes.
Es muss jedoch erwähnt werden, dass diese Schäden kaum noch durch Notreparaturen beseitigt werden können und der finanzielle Aufwand ist erheblich. Deshalb empfiehlt Herr Hahn in diesem Dachbereich eine ordentliche Sanierung.
Herr Wilhelm ist der Meinung, keine Notreparaturen durchführen zu lassen, sondern eine Sanierung des Daches oberhalb der Kinderarche aus Mittel der Städtebausanierung. Es müsste jedoch beim Regierungspräsidium noch die Zustimmung eingeholt werden, dass wir beschränkt Ausschreiben können wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit.
Vom Gemeinderat gibt es hierzu keine Einwände und es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 18/105/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt den Dachbereich oberhalb der Kinderarche als III. Bauabschnitt innerhalb des Gesamtvorhabens "Umfassende Außensanierung des Mehrzweckgebäudes Erlabrunn" umgehend zu sanieren. Der Gesamtkostenaufwand einschließlich Gerüst und Planungsleistungen beträgt ca. 60.000,00 DM.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
11. Diskussion zum Entwurf der Sondernutzungs- und Sondergebührensatzung der Gemeinde Erlabrunn
Herr Karsten Wilhelm erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt die Beschlussvorlage Nr. 18/103/0 1.
Der vorliegende Satzungsentwurf ist eine Auflage des Kommunalamtes aufgrund der
Haushaltskonsolidierung. Die Satzung wurde erarbeitet nach einem Muster des Sächsischen
Städte- und Gemeindetages.
Anschließend erläutert K. Wilhelm an einem Beispiel die Anwendung dieser Satzung. Die Einnahmen für Erlabrunn würden ca. 200,00 DM im Jahr betragen.
GR Alexander Krauß fragt an, ob die Genehmigungen für örtliche Vereine wie Erzgebirgszweigverein, Sport usw. gebührenfrei sind.
Herr Wilhelm, K., will dies bis zur nächsten Sitzung prüfen. Danach kann dann die Satzung beschlossen werden.
Um 19.30 Uhr betritt der Gemeinderat Rolf Hellwig den Sitzungsraum.
12. Bestellung eines Rechnungsprüfers für die Jahresrechnung 2000 der Gemeinde Erlabrunn
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2000 wurde im Juni 2001 aufgestellt. Da die Gemeinde Erlabrunn kein eigenes Rechnungsprüfungsamt besitzt, kann sie gemäß § 107 SächsGem0 geeignete Bedienstete als Rechnungsprüfer bestellen oder sich eines anderen kommunalen Rechnungsprüfungsamtes bedienen.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Dieter Hinze aus Schneeberg mit der Jahresprüfung zu beauftragen.
Beschluss Nr. 18/104/01
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, Herrn Dieter Hinze, wohnhaft Keilbergring 6 D in 08289 Schneeberg mit der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2000 zu beauftragen.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
13. Sonstiges/Informationen
Der Bürgermeister informiert,
- dass in bewährter Tradition zum Tag der Deutschen Einheit wieder ein Volksfest durchgeführt wird. Für die Organisation und das leibliche Wohl sorgt die Fleischerei Adam aus Schönheide.
- dass auf Antrag bei der Oberfinanzdirektion Berlin der Gemeinde vom Flurstück 78/1 eine Teilfläche von ca. 400 Quadratmeter zugeordnet wurde. Damit kann jetzt der Fußweg von Steinheidel zum Seifenrand neu vermessen werden.
- dass im Bauamt jetzt für die Parkplätze Am Märzenberg der Bauantrag eingegangen ist. Zur nächsten Sitzung ist über das Einvernehmen zu entscheiden.
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