Niederschrift über die 15. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn

im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 02.05.2001
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 22.30 Uhr

Anwesend: Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Lutz Reißmann (ab TOP 4) Peggy Päßler, Christine Eisner, Mirko Roder, Olaf Krauß, Manfred Stemmler, Josef Elstner, Renate Kuhnert, Rolf Hellwig (ab TOP 3), Christa Garbe
weiter anwesend: Herr Eule - Bauamt Breitenbrunn
Herr Lindner - Bauamt Breitenbrunn
Herr Scheiter - Planungsbüro Süß, Erla
Herr Götz - Envia AG Brandenburg/Sachsen

Es fehlten entschuldigt: Frau Anne-Bärbel Schulze (Lehrgang)

Es fehlten unentschuldigt: -

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 20. 03. 2001
3. Bürgerfragestunde
4. Vergabe der Straßenbauleistung "Am Märzenberg" nach öffentlicher Ausschreibung
5. Beschluss über den Kauf des Grundstückes 152/2
6. Beschluss über die Festlegung der Mietpreise für PKW-Abstellflächen in den Wohnsiedlungen „Am Milchbach" und „Am Waldeck"
7. Beschlüsse über die Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes "An der Schulstraße", Genehmigungsfassung vom 03. 07. 2000
8. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "An der Schulstraße", Genehmigungsfassung vom 03. 07. 2000
9. Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung mit teilweiser Abrundung, "Erlabrunn", Teil 1 und Teil 2, Genehmigungsfassung vom 22. 06. 1999
10.Vorstellung des Entwurfes des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
11.Bauanfragen
12.Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

Herr Wilhelm eröffnete um 18.00 Uhr den öffentlichen Teil der 15. Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Bürger, Gäste und Mitarbeiter der Verwaltung recht herzlich. Von den 13 Gemeinderäten waren einschließlich Bürgermeister 10, ab TOP 3 11 und ab TOP 4 12 Mitglieder anwesend. Somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt "Änderung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Erlabrunn" zu erweitern. Zur geänderten Tagesordnung gab es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwände, so dass diese in der vorliegenden Form bestätigt wurde.

2. Protokollkontrolle vom 20. 03. 2001

Im o. g. Protokoll sind folgende Änderungen vorzunehmen: - Auf Seite 3, 1. Abschnitt sind folgende Sätze nach „...mehrere Gespräche geführt." einzufügen: Der Ankauf wird vom Amt für Ländliche Neuordnung mit gefördert. Weiterhin hat sich GR Frau Päßler für den abgesenkten Fußweg ausgesprochen und weist darauf hin, dass Frau Schlame von der SäBa bezüglich des Straßenbaues nochmals anzuschreiben ist.
- Auf Seite 9 sind im 3. Satz die letzten beiden Worte (durch sie) zu streichen. Weiterhin ist noch ein zusätzlicher Anstrich unter Sonstiges mit folgendem Satz zu ergänzen: GR Alexander Krauß sieht noch zur Frage der Baumfallaktion Klärungsbedarf.
Die Sitzungsniederschrift wurde mit 10 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt.

3. Bürgerfragestunde

Frau Garbe wurde von den Mietern hingewiesen, dass die neu aufgestellten Wäschegerüste in der Siedlung "Am Milchbach" 1 - 12 nicht ausreichend sind.
Der Gemeinderat Rolf Hellwig betritt um 18.15 Uhr das Sitzungszimmer.
Nach eingehender Diskussion wurde vom Bürgermeister festgelegt, dass die Wäschegerüste zu erweitern sind.

4. Vergabe der Straßenbauleistung "Am Märzenberg" nach öffentlicher Ausschreibung

Herr Eule vom Bauamt Breitenbrunn erläutert die Beschlussvorlage 15/79/01. Der Fördermittelbescheid ist vom Amt für Ländliche Neuordnung Oberlungwitz eingegangen. Die Angebote wurden von 9 Firmen angefordert - wobei 5 Firmen Ihre Angebote abgegeben haben. Die Prüfung durch das Ingenieurbüro Gündel & Weinbrecht hat ergeben, dass die Firma BTH der wirtschaftlich günstigste Bieter ist.
Auch für die Trinkwasserleitung ist die BTH der günstigste Bieter; diese Maßnahme wird jedoch vom ZWW vergeben. Der Gemeinderat fasst deshalb folgenden Beschluss.

Beschluss Nr. 15/79/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, nach öffentlicher Ausschreibung dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma BTH Beton-, Tief- und Hochbau GmbH Schwarzenberg zum vorläufigen Angebotspreis von 189.768,69 DM Brutto den Auftrag zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Wilhelm bemerkt hierzu, dass am 21. 05. eine Bauanlaufberatung für den Straßenbau mit Trinkwasserverlegung stattfindet, wo u. a. auch die SäBa mit eingeladen ist. Nach Vorliegen der Schachtscheine kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Frühestmöglicher Baubeginn dürfte der 28. 05. 2001 sein. Es wird auch in Erwägung gezogen, in 2 Schichten zu arbeiten.
Weiterhin schlägt der Bürgermeister vor, den Mieter "Am Märzenberg" während der Bauphase den öffentlichen Stellplatz in der Ortsmitte kostenlos zur Verfügung zu stellen.
18.30 Uhr betritt der Gemeinderat Lutz Reißmann den Sitzungsraum.

5. Beschluss über den Kauf des Grundstückes 152/2

Mit der Straßenbaumaßnahme "Am Märzenberg" sollen noch einige wenige Stellplätze sowie 1 Behindertenparkplatz mit einer Zeitbegrenzung (2 Stunden) gebaut werden. Gleichzeit soll der auf fremden Grund und Boden angelegte Containerstellplatz in Ökopflaster erstellt werden. Deshalb ist es erforderlich, das Flurstück 152/2 mit einer Größe von 3,60 a zu kaufen.

Beschluss Nr. 15/74/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, das Flurstück Nr. 152/2 der Gemarkung Erlabrunn mit einer Größe von 3,60 a zum Preis von 8,00 DM je Quadratmeter (2880,00 DM) für die öffentliche Nutzung zu kaufen.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6. Beschluss über die Festlegung der Mietpreise für PKW-Abstellflächen in den Wohnsiedlungen "Am Milchbach" und "Am Waldeck"

Herr Wilhelm erläutert die Beschlussvorlage 15/75/0 1. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. 03. 01 wurde bereits ausführlich über die Vermietung der PKW-Abstellflächen gesprochen. Als Entgegenkommen für die Mieter und zur besseren Vermietung wurde festgelegt, die PKW-Abstellflächen am ehemaligen Schwesternheim "Am Milchbach" und "Am Waldeck" einheitlich auf 15,00 DM/Stellplatz/Monat festzulegen.
In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass die Vermietung der Stellflächen in der Milchbachsiedlung erst zum Tragen kommen kann, wenn ausreichend Stellflächen vorhanden sind. Die Vermietung der Stellflächen trifft also nur für die Pkw-Abstellflächen Am Milchbach 28 - 30 und Am Waldeck 19 zu, was in der Beschlussvorlage zu ändern ist. Ebenfalls wird festgelegt, dass ab 01. 07. 2001 die KWV für die Umsetzung des Beschlusses beauftragt wird.
Es wird deshalb folgender Beschluss mit o. g. Änderungen gefasst:

Beschluss Nr. 15/75/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, die PKW-Abstellflächen „Am Milchbach" 28 - 30 und „Am Waldeck" 19 für die Mieter einheitlich auf 15,00 DM/ Stellplatz/Monat festzulegen. Die Kommunale Wohnungsverwaltung wird beauftragt, den Beschluss ab 0 1. 07. 2001 umzusetzen.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Durch den Bürgermeister wir das fehlende Schild "Anwohner-Parkausweis" nochmals geprüft.

7. Beschlüsse über die Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes "An der Schulstraße", Genehmigungsfassung vom 03. 07. 2000

Eingangs bemerkt Herr Lindner, dass für die 12 Eigenheime und das Klubhaus bereits die Genehmigung vom RP Chemnitz vorliegt. Es ist dann beschlossen worden, den B-Plan zu ändern und zwar betrifft das die Herausnahme des Bestandes Klubhaus und dafür Einordnung von 2 Eigenheimparzellen beim ehem. Klubhaus. Eine Einarbeitung durch das Planungsbüro ist erfolgt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange [TÖB]und öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanes erfolgten in der Zeit vom 0 1.11. - 3 0. 11. 2000. Es wurden 19 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, davon haben 13 geantwortet. 4 TÖB haben Vorschläge bzw. Forderungen vorgebracht. Damit haben 15 TÖB der Genehmigungsfassung vom 03. 07. 2000 zugestimmt. Aus der Beteiligung der Bürger und Nachbargemeinden ergaben sich keine Abwägungsvorschläge.

Herr Lindner erläutert nun einzeln nach Vorschlägen/Forderungen die aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange resultierenden Festlegungen zum Entwurf des Bebauungsplanes "An der Schulstraße" und der Gemeinderat beschließt in Einzelabstimmung die Abwägungsvorschläge (siehe Anlage zum Beschlussvorschlag Nr. 15/76/0 1).

8. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "An der Schulstraße", (Genehmigungsfassung vom 03. 07. 2000)

Herr Lindner bemerkt, dass gleich noch die Möglichkeit besteht, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "An der Schulstraße" zu beschließen.
Wenn diese Satzung beschlossen ist, kann der Bebauungsplan zur Genehmigung eingereicht und nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht werden.

Beschluss Nr. 15/78/01
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden 10 Bedenken, Anregungen, Vorschläge, Forderungen
b) teilweise berücksichtigt wird 1 Anregung, Vorschlag, Forderung
c) nicht berücksichtigt werden keine Bedenken, Anregungen, Vorschläge, Forderungen
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan "An der Schulstraße", Genehmigungsfassung vom 03. 07. 2000, einschließlich der vom Gemeinderat gebilligten Änderungen vom 02. 05. 2001 (Abwägungsbeschluss 15/76/01) bestehend aus der Bauzeichnung und dem Text als Satzung.
3. Die Begründung zur Genehmigungsfassung vom 03. 07. 2000 einschließlich der o. g. Änderungen vom 02. 05. 2001 wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

9. Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung mit teilweiser Abrundung, "Erlabrunn", Teil 1 und Teil 2, Genehmigungsfassung vom 22. 06. 1999

Herr Lindner erwähnt, dass über die Klarstellungssatzung mit teilweiser Abrundung bereits mehrfach gesprochen wurde. Die Klarstellungssatzung verfolgt 3 Ziele:
- das Innen- und Außenbereich klar zu definieren,
- beinhaltet alle eingereichten Bebauungspläne,
- genaue Definition der Grün- und Freiflächen,
Die zur Abwägung festgelegten Änderungen wurden durch das Planungsbüro Coplan AG Eggenfelden in die Genehmigungsfassung vom 22. 06. 1999 eingearbeitet.
Alle Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Vorschläge zur Änderung der Klarstellungssatzung einreichten, wurden über die hierzu erfolgte Entscheidung des Gemeinderates informiert. Nach erfolgtem Satzungsbeschluss kann die Klarstellungssatzung zur Genehmigung eingereicht werden.
Beschluss Nr. 15/77/01
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Klarstellungssatzung mit teilweiser Abrundung vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat mit folgendem Ergebnis geprüft:
d) berücksichtigt werden 11 Bedenken, Anregungen, Vorschläge, Forderungen
e) teilweise berücksichtigt werden keine Bedenken, Anregungen, Vorschläge, Forderungen
f) nicht berücksichtigt wird 1 Empfehlung
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen (ist erledigt). Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage der Klarstellungssatzung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme zu versehen.
2. Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungssatzung mit teilweiser Abrundung, „Erlabrunn", Teil 1 und Teil 2, Genehmigungsfassung vom 22. 06. 1999, einschließlich der vom Gemeinderat beschlossenen und eingearbeiteten Änderungen vom 22. 06. 1999 (Abwägungsbeschluss Nr. 15/1999) bestehend aus der Bauzeichnung und der Legende als Satzung.
3. Die Begründung zur Genehmigungsfassung vom 22. 06. 1999 einschließlich der o. g. eingearbeiteten Änderungen vom 22. 06. 1999 (Abwägungsbeschluss Nr. 15/1999) wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Klarstellungssatzung mit teilweiser Abrundung die Genehmigung zu beantragen.
Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

10. Vorstellung des Entwurfes des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes

Zu diesem TOP begrüßte Herr Wilhelm Herrn Scheiter vom Planungsbüro Süß, Erla und Herrn Götz von der envia Energie Sachsen Brandenburg AG.
Auf Vorschlag des Regierungspräsidiums Chemnitz und zur weiteren effektiven Betreibung unseres Wohnungsbetriebes wird durch das Planungsbüro ein umfangreiches Entwicklungskonzept für die Wohngeblete erarbeitet, wo heute der 1.Entwurf zur Diskussion steht.
Anschließend berichtet Herr Scheiter, dass er den Auftrag hat, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept zu erstellen. Dies ist Voraussetzung, um Fördermittel in Anspruch zu nehmen für Modemisierung, Instandsetzung und Rückbau.
Von Herrn Scheiter wurden zunächst mehrere Varianten vorgestellt.
Nach eingehender Diskussion einigten sich die Gemeinderäte darüber, dass die Varianten in einer Bürgerversammlung den Mietem der Milchbachsiedlung vorgestellt werden. Bei dieser Versammlung wird den Mietern die Gelegenheit gegeben, über die vorgestellten Varianten ihre Meinung zu äußern und Hinweise für die Erstellung einer endgültigen Lösung einzubringen. [Bei dieser Passage handelt es sich wohl um eine nachträgliche Einfügung des Bürgermeisters. Zwar war es eine meiner Forderungen, eine Mieterversammlung einzuberufen. Leider konnte ich zur Gemeinderatssitzung nicht erkennen, dass ein solcher Vorschlag die Unterstützung des Gemeinderates und des Bürgermeisters gefunden hätte. Da ich daraufhin selbst eine Versammlung in der Milchbachsiedlung einberuf, schien es wohl dem Bürgermeister nötig, auch zu reagieren; A. K.]
Bei einer der nächsten GR-Sitzungen soll dann nochmals ausführlich über dieses Konzept diskutiert werden.

11. Bauanfragen

Herr Lindner erläutert folgende Bauanfragen:
- Von den Kliniken Erlabrunn liegt ein Bauantrag vor für den Umbau und Sanierung der Physiotherapie (Anbau an der hinteren Seite). Hierbei soll u. a. der Saunabereich erweitert werden mit Whirlpool.
Der Gemeinderat gibt zum o. g. Bauvorhaben mit 12 Ja-Stimmen sein Einvernehmen.
- [Parkplatz gegenüber der Krankenhaus-Pforte; A.K.] Herr Lindner bemerkt, dass der Gemeinderat zur geänderten Variante "Am Märzenberg" mit 37 Stellplätzen entsprechend der GR-Sitzung das Einvernehmen versagt hat. Diese Stellungnahme wurde an das Landratsamt (LRA) weitergeleitet. Nun liegt abermals eine Stellungnahme des LRA vor, wo die Gemeinde aufgefordert wird, die Meinung nochmals zu überdenken, da das Versagen nicht rechtens sei.
Falls die Gemeinde zu keinen anderen Standpunkt kommt, wird die Untere Bauaufsichtsbehörde trotzdem zu diesem Bauvorhaben die Genehmigung erteilen. Herr Lindner verliest dieses Schreiben noch im vollen Wortlaut.
Nach eingehender Diskussion vertritt der Gemeinderat mehrheitlich zu o. g. Schreiben folgenden Standpunkt:
Es wird kritisiert, dass im geänderten Parkplatzprojekt wesentliche Aussagen fehlen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Vom Bauantragsteller liegen keine Angaben zur Betriebsweise des Parkplatzes vor. Der Gemeinde liegt kein Grünordnungsplan vor. Es ist nicht ersichtlich, ob die Parkplatzanlage für die anliegenden Bürger oder gewerblich genutzt werden soll.
Laut Aussage von Herrn A. Krauß sind die Parkplätze für das Krankenhaus. Außerdem soll ein Parkautomat aufgestellt werden, wo ersichtlich ist, wie viele Parkplätze belegt sind, so GR Frau Päßler. Jedoch gehen diese Aussagen nicht aus den Unterlagen hervor, so der Bürgermeister.
Außerdem entspricht es nicht der Tatsache, dass die Gemeinde mit der Erteilung des Einvernehmens zum Abbruch des Gebäudes Am Märzenberg 2 einer Änderung des vorhandenen Komplexes (gar eine Parkplatzanlage) zugestimmt hat.
Auch waren im Abbruchantrag der SäBa keine Angaben über die spätere Nutzung enthalten. Die Gemeinde ist davon ausgegangen, dass der Abbruch eines unansehnlichen, unbewohnten Gebäudes zugunsten weiterer Grünflächen im Sinne einer positiven Ortsgestaltung und auch im Sinne der Gestaltungssatzung "Am Märzenberg" liegt.
Solange die o. g. Unterlagen nicht vorliegen, sieht der Gemeinde der Gemeinde Erlabrunn keine Möglichkeit, seine Entscheidung über die Versagung des Einvernehmens zu dem o. g. geänderten Bauantrag zu ändern.
Im übrigen finden die Gemeinderäte derartige Schreiben als eine Entmündigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, im Sinne der Bürger, frei ihre Entscheidung zu bestimmten Problemen zu treffen.
Da bereits in der Vergangenheit ähnliche Probleme aufgetreten sind und um die gegenseitigen Standpunkte hierzu auszutauschen, wurde der Gemeinderat Herrn Lieberei zur nächsten GR-Sitzung einladen.

13. Beschluss über die Änderung der Hebesätze für Realsteuern der Gemeinde Erlabrunn

Zu diesem TOP erläutert Frau Fritzsch die jedem Gemeinderat ausgereichte Tischvorlage. Die Gemeinde wurde mit der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2001 beauflagt, die Hebesätze der Realsteuern mindestens an die Vorgaben der Verwaltungsverordnung (VwV) kommunale Haushaltswirtschaft 2001 in Verbindung mit der VwV Bedarfszuweisung anzupassen. Da sich die Gemeinde in der Haushaltskonsolidierung befindet, sollen die Hebesätze deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen, siehe Anlage über Hebesätze. Durch den Gemeinderat wäre nun die Höhe der Realsteuern festzulegen und ab welchem Zeitpunkt (30. 06. oder 31. 12.)
Herr Wilhelm schlägt vor, dass die Hebesätze entsprechend der Vorgabe durch die Verwaltung erst zum 31. 12. erhöht werden.
Vom Gemeinderat wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. 15/80/01
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuer A von 250 v.H. auf 280 v.H. Grundsteuer B von 350 v.H. auf 380 v.H. und die Gewerbesteuer von 350 v.H. auf 370 v.H. zum 31. 12. anzuheben.
Der Beschluss wurde mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

13. Sonstiges

a) Durch anwesende Bürger wurden die negativen Veröffentlichungen durch Gemeinderat Alexander Krauß über die Gemeinde Erlabrunn kritisiert.
b) Abschließend gibt Herr Wilhelm bekannt, dass die Internet-Adresse www.Erlabrunn geschützt ist und nur durch die Gemeinde selbst, vertreten durch den Bürgermeister, genutzt werden darf.
GR A. Krauß wird noch schriftlich aufgefordert, die eingerichteten Internet-Seiten unter dem Namen www.Erlabrunn.com aus dem Internet zu nehmen. [Diese Passage entspricht leider wieder nicht der Wahrheit. Der Bürgermeister informierte Alexander Krauß nur, dass er am nächsten Tag einen Brief erhalten werde; A.K.]

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