Niederschrift über die 14. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn
im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 20.03.2001
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 21.15 Uhr
Anwesend: Gemeinderäte:
Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Lutz Reißmann, Christine Eisner, Peggy Päßler, Mirko Roder,
Josef Elstner, Olaf Krauß, Manfred Stemmler, Anne-Bärbel Schulze, Renate Kuhnert, Rolf Hellwig, Christa Garbe
weiter anwesend: Frau Gündel - GWI Netzschkau,
Frau Fritzsch - Kämmerin VWG Breitenbrunn,
Herr Eule - Bauamt Breitenbrunn,
Herr Dubitzki - Bauhof Erlabrunn
Es fehlten entschuldigt: -
Es fehlten unentschuldigt: -
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister eröffnete um 18. 00 Uhr den öffentlichen Teil der 14. Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sowie die anwesenden Gäste und Bürger recht herzlich.
Von den 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich Bürgermeister) waren 13 Gemeinderäte anwesend, somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Herr Wilhelm stellt den Antrag die Tagesordnung um den Punkt Kauf einer Kehrwalze zu erweitern.
Zur geänderten Tagesordnung gab es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwände.
2. Protokollkontrolle vom 06.02.2001
Zur Protokollkontrolle gibt der Bürgermeister aus dem nichtöffentlichen Teil bekannt, dass die vorhandenen Unterlagen zur Überprüfung auf Mitarbeit im MfS am 21. 03. 01 vernichtet werden.
Zum offenstehenden Punkt - Wer die Baumfällgenehmigung "Am Märzenberg" genehmigt hat - verliest Herr Wilhelm das Antwortschreiben des Kommunalamtes über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Baumschutzes im vollen Wortlaut. Die Aufstellung und der Vollzug der Baumschutzsatzung wurde durch die Gemeinde Erlabrunn auf die erfüllende Gemeinde, der VWG Breitenbrunn, übertragen. Damit ist die Zuständigkeit eindeutig geregelt.
Dieses Schreiben kann von jedem Gemeinderat eingesehen werden.
Gemeinderat Alexander Krauß gibt gemäß § 40 Abs. 1, Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung folgende persönliche Erklärung ab:
Bei der Protokollkontrolle in der Gemeinderatssitzung am 05. 12. 2000 und 06. 02. 2001 habe ich auf folgenden Punkt im Verlauf der Gemeinderatssitzung vom 14. 11. 2000 aufmerksam gemacht, den ich am 06. 02. 2001 als persönliche Erklärung - zusätzlich in Schriftform - zu Protokoll gab:
„Gemeinderat Alexander Krauß stellt fest, dass die mittelfristige Finanzplanung fehlt. Auf seine Frage an die Kämmerin, wieso dies so sei, antwortet sie: ‚Ab 2002 geht nichts mehr.‘ Meine persönliche Erklärung am 06.02.2001 wurde rechtswidrig geändert und damit inhaltlich verzerrt. Ich bitte den Bürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig persönliche Erklärungen von Gemeinderäten gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung inhaltsrichtig im Protokoll erscheinen."
In der Niederschrift vom 06. 02. ist noch der Gemeinderat Josef Elstner in der Anwesenheit zu ergänzen.
Die Sitzungsniederschrift wurde mit 12 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt.
3. Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern gab es keine Anfragen.
4. Vorstellung der Straßenplanung "Am Märzenberg"
Eingangs erwähnt Herr Wilhelm, dass die Straßenplanung "Am Märzenberg" den Bürgern bereits im vorigen Jahr vorgestellt wurde. Allerdings ist noch eine Entscheidung zu treffen zur Fußweggestaltung, ob hochgesetzt oder abgesenkt.
Anschließend erläutert Frau Gündel anhand eines Lageplanes die vorgesehene Straßenplanung. Es ist ein grundhafter Ausbau der Straße „Am Märzenberg" vom Beyreutherweg bis zum Haus Nr. 15 und der beiden Seitenstraßen vorgesehen. Die Straße hat in diesem Bereich eine Breite von 4,00 in mit einem Fußweg auf der linken Seite. Für den Fußweg liegen zwei Varianten vor, einmal 6 - 8 cm hochgesetzt oder für den Ausweichverkehr auf 3 cm abgesenkt. Die beiden Nebenstraßen werden in einer Breite von 2,50 in ausgeführt.
Im Bereich der Einmündung und im hinteren Bereich ist eine Muldenrinne aus Granitsteinen vorgesehen zur Ableitung des Oberflächenwassers.
Vor dem Zufahrtsbereich zum Wohngebiet sollen zusätzlich noch 5 öffentliche Parkplätze und 2 Behindertenstellplätze entstehen und es ist eine ordentliche Befestigung des jetzigen Containerstandplatzes vorgesehen. Diese Teilfläche muss noch vom Grundstückseigentümer des Flurstückes Nr. 152/2 abgekauft werden. Der Bürgermeister hat diesbezüglich bereits mehrere Gespräche geführt.
Die Stellplätze werden gepflastert.
Frau Gündel bemerkt, dass nach der neuen VOB Ende Mai die Vergabe vorgesehen ist. Gleichzeitig soll mit der Straßenbaumaßnahme die Neuverlegung der Trinkwasserleitung durch den ZWW erfolgen. Somit könnte dann Mitte Juni mit den Arbeiten begonnen werden.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Straßenbaumaßnahme über das Amt für Ländliche Neuordnung Oberlungwitz gefördert wird. Ein weiteres Probleme wäre noch in dieser Straße die Schneeberäumung, da sich links der Fußweg befindet und auf der rechten Seite parken die PKW. Hierzu nimmt Herr Dubitzki Stellung.
Herr Dubitzki bemerkt, das mit dem Bau der Parktaschen durch die SäBa eine Schneeberäumung fast nicht mehr möglich ist. Der Schnee kann entweder nur auf den Fußweg oder vor die parkenden Autos geschoben werden.
Aus Sicherheitsgründen wäre zwar für die Fußgänger ein hochgebauter Fußweg besser. Jedoch ist ein Ausweichen durch den hohen Fußbord fast nicht möglich.
Es wird mehrheitlich ein tief gesetzter Bord befürwortet.
Frau Schwichtenberg fragt als Bürgerin vom Märzenberg an, ob die Straßenbaumaßnahme mit der SäBa abgestimmt wurde. Sie bemängelt die Ausführung der Parktaschen hinsichtlich der Größe und Gestaltung. Sie beschwert sich weiterhin, dass der Winterdienst nur selten ausgeführt wird.
Herr Dubitzki erklärt, dass für die Straße Am Märzenberg die Fa. Blechschmidt den Auftrag für den Winterdienst erhalten hat. Wenn jedoch der ca. 3 Meter breite Schneepflug der Firma aufgrund parkender Autos nicht hineinfahren kann und deshalb auch ein Wenden nicht möglich ist, wird die Gemeinde informiert. Da jedoch ein Räum- und Streuplan nach Dringlichkeitsstufen existiert, wird so zum Beispiel erst die Feuerwehr geräumt und dann die anderen Straßen/Fußwege.
Gemeinderat Olaf Krauß meint hierzu, dass es bei den gebauten Parkplätzen sicherlich keine Änderungen mehr durch die SäBa geben wird.
Allerdings soll wohl noch die Stellfläche mit einer Teerdecke versehen werden, so Gemeinderat Roder, bzw. mit Rasenbordsteinen.
Herr Eule vom Bauamt Breitenbrunn äußert, dass die SäBa schriftlich vom Bürgermeister Wilhelm zur Vorstellung der Straßenplanung „Am Märzenberg" eingeladen wurde, um eventuell mit dem Planer der Parkplätze gemeinsame Berührungspunkte zu berücksichtigen. Frau Schlame von der SäBa teilte mit, dass ihr bauausführender Betrieb und sie keinen Handlungsbedarf hätten. Damit wurde ein gemeinsames Vorgehen ausgeschlagen.
Außerdem muss für eine Baumaßnahme über 100 Quadratmeter ein Bauantrag gestellt werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt der Gemeinde kein Bauantrag zum Parkplatzbau "Am Märzenberg" vor.
Aus diesen oben genannten Darlegungen wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, beim Bauamt des Landratsamtes Erkundigungen einzuholen, ob die SäBa für den Parkplatzbau einen Bauantrag gestellt hat, weil hinsichtlich der Gestaltungssatzung "Am Märzenberg" noch Klärungsbedarf besteht.
Die SäBa wird nochmals zu einem klärenden Gespräch eingeladen.
Frau Gündel teilt noch den zeitlichen Ablauf der Maßnahme mit:
03. 04. Ausschreibung im Sächsischen Ausschreibungsblatt
24. 04. Submission
27. 04. Vorbereitung der Vergabevorschläge
ab 28. 04. Beschluss über die Vergabe im Gemeinderat
Nach der neuen VOB müssen dann die Unternehmen informiert werden, um Einspruch einlegen zu können.
Ende Mai Auftragsvergabe
Mitte Juni Baubeginn
Gemeinderat Stemmler erscheinen die weit hinausgeschobenen Fristen unlogisch und bittet
um Überprüfung der neuen VOB.
Nach eingehender Diskussion ist sich der Gemeinderat einig, dass die Ausführung des
Fußweges mit Betonpflaster und 3 cm abgesenkt und die Abgrenzung zur Straße in
Granitpflastersteinen erfolgen soll.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen
5. Vergabe der Leistungen für die Sanierung eines Teils des ehemaligen Schulgebäudes nach öffentlicher Ausschreibung
Herr Wilhelm bemerkt, dass es sich bei der Sanierung um den Seitenflügel des ehemaligen Schulgebäudes handelt und erläutert hierzu die 4 Beschlussvorlagen.
Durch den Gemeinderat wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 14/67/01
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, nach öffentlicher Ausschreibung der Fa. Bindig GmbH & Co KG, Zwickau den Auftrag für die Gerüstarbeiten am ehemaligen Schulgebäude zum vorläufigen Brutto-Angebotspreis von 3.904,79 DM zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 14/68/01
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, nach öffentlicher Ausschreibung der
Fa. Dachdeckerei Max Hahn, Johanngeorgenstadt den Auftrag für die Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten am ehemaligen Schulgebäude zum vorläufigen Brutto-Angebotspreis von 48.986,50 DM zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 14/69/01
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, nach öffentlicher Ausschreibung der Fa. S. Meinhold, Malermeister, Sosa den Auftrag für die Fassadenarbeiten am ehemaligen Schulgebäude zum vorläufigen Brutto-Angebotspreis von 36.156,05 DM zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 14/70/01
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, nach öffentlicher Ausschreibung der Tischlerei Christian Ruprecht, Schwarzenberg den Auftrag für die Tischlerarbeiten am ehemaligen Schulgebäude zum vorläufigen Brutto-Angebotspreis von 28.719,28 DM zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
6. Information über die Haushaltsverfügung 2001
Die Kämmerin Frau Fritzsch verliest im vollen Wortlaut die Punkte 1- 2 der Haushaltsverfügung. Diese Haushaltsverfügung hat jeder Gemeinderat vor Sitzungsbeginn erhalten. Darin wird die Gemeinde beauflagt, bis 31. 05. 2001 die Hebesätze der Realsteuern mindestens an die Vorgaben der VwV kommunale Haushaltswirtschaft 2001 anzupassen. Hierzu müsste ein Einzelbeschluss gefasst werden oder im Nachtragshaushalt mit aufgenommen werden.
Außerdem ist die Gemeinde angehalten, da sie sich in der Haushaltskonsolidierung befindet, alle möglichen Einnahmepotentiale auszuschöpfen.
Frau Fritzsch hat zur Änderung der Hebesätze für Realsteuern für die Gemeinde Erlabrunn einen Vorschlag erarbeitet, der ebenfalls jedem Gemeinderat zugestellt wurde. Laut diesem Bescheid vom Landratsamt Aue-Schwarzenberg/Kommunalaufsicht sollen die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuern deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen, d. h. es wurden nochmals 30 % hinzugerechnet.
Daraus wurden sich Einnahmen in Höhe von ca. 166.000 DM ergeben.
Auch ist die Gemeinde beauflagt, nach der Friedhofssanierung eine neue Kalkulation für die Benutzungsgebühren zu erstellen. Die neuen Benutzungsgebühren sind bis zum 30. 06. 2001 zu beschließen.
Weiterhin hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept der Rechtsaufsichtsbehörde bis
01.05. 2001 vorzulegen.
Die Kämmerei wird ein Konzept erarbeiten, wo noch Einsparungen möglich sind und dieses
dem Gemeinderat zwecks Beschlussfassung vorlegen.
Auch der Eigenbetrieb wird aufgefordert, ein Sicherungskonzept zu erarbeiten, wo eventuell Ausgaben eingespart und wie die Schulden der kommenden Jahre herabgesetzt werden können. Herr Pausch wurde hierüber bereits informiert.
Herr Wilhelm bemerkt, dass ein Finanzbüro die Unterlagen der Kommunalen Wohnungsverwaltung gesichtet hat. Es wurde festgestellt, dass der Eigenbetrieb sehr gute Möglichkeiten hat, auch in Zukunft wirtschaftlich zu arbeiten. Diesbezüglich sollen für die Kommunalaufsicht Zuarbeiten geleistet werden.
7. Beschluss über die Verteilung der Funktionen im Gemeindewahlausschuss
Zur letzten Gemeinderats-Sitzung wählte der Gemeinderat die personelle Besetzung des Gemeindewahlausschusses. Der Gemeinderat beschließt nun folgende Zusammensetzung:
Poller, Sylvia: Vorsitzende
Netuschil, Ute: stellv. Vorsitzende
Krauß, Ruth: Beisitzer
Süß, Monika: Beisitzer
Wagner, Frank: stellv. Beisitzer
Elstner, Barbara: stellv. Beisitzer
Beschluss Nr. 14/66/01
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt die Zusammensetzung des GWA zu der
Bürgermeister-/Landratswahl am 10. Juni 2001 sowie einer etwaigen Neuwahl nach § 48
SächsGemO/§ 44 Sächs.LKr0 am 24. Juni 2001 in der Gemeinde Erlabrunn wie im
Sachverhalt vorgeschlagen.
Der Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
8. Vorschlag zur Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung
Der Jahresabschluss 2000 wurde eigenständig durch die Kommunale Wohnungsverwaltung erstellt. Dieser ist gemäß § 110 SächsGem0 durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu prüfen. Hierzu wurden 4 Angebote angefordert.
Beschluss Nr. 14/71/01
Der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Aue-Schwarzenberg wird vorgeschlagen, als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2000 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung Erlabrunn dem günstigsten Bieter, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankoniabilanz GmbH, Roter Mühlenweg 28, 08340 Schwarzenberg den Auftrag zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
9. Kauf einer Kehrwalze für den Multicar
Herr Dubitzki äußert, dass die Kehrwalze ca. 10 Jahre alt ist und somit stark verschlissen; stellenweise sind schon keine Borsten mehr vorhanden. Da diese Walze noch ein DDR-Produkt ist, gibt es hierfür keine Ersatzteile mehr. Um ein ordentliches Kehren zu gewährleisten, ist der Kauf einer neuen Kehrwalze notwendig. Hierzu wurden folgende Angebote eingeholt:
1. Einfache Kehrwalze, wo nur Fußwege gekehrt werden 580,00 DM Brutto, Angebote vom Autohaus am Schwarzwasser Schwarzenberg
2. Kehrmaschine, ohne Schnittgerinnebesen, 4524,00 DM Brutto
Nacharbeiten müssen per Hand ausgeführt werden, [gleicher Anbieter]
3. gebrauchte Anbaukehrmaschine, mit Sammelkasten und Schnittgerinnebesen, 5.900,00 DM, Netto-Angebot von Fa. Auto-Service & Transport Viertel Carlsfeld
Beim Kauf einer Kehrwalze wäre zu überlegen, ob nur die Fußwege gekehrt werde sollen oder auch die Schnittgerinne. Mit einer einfachen Kehrwalze sind aber bestimmte Arbeiten nicht möglich.
Gemeinderat A. Krauß sieht zwar die Notwendigkeit ein, aber aufgrund der angespannten Haushaltslage ist er nicht einverstanden, dieses Geld aus der Rücklage zu entnehmen.
Frau Fritzsch bemerkt, dass der Gemeinde Ende 2001 noch 188.000 DM aus der Rücklage zur Verfügung ständen.
Beschluss Nr. 14/72/01
Der Gemeinderat beschließt, eine Straßenkehrwalze von der Fa. Viertel, Carlsfeld zum Preis von 6844,00 DM zu kaufen.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
10. Sonstiges
Herr Wilhelm gibt folgende Informationen:
- Die Stellplatzkonzeption wurde nicht mit ausgereicht, diese kann von jedem Gemeinderat ausgeliehen und eingesehen werden.
- Da die Gemeinde zukünftig zum Wohnungsrückbau Entscheidungen treffen muss, hat Herr Pausch eine Gebäudeübersicht erarbeitet, die sich in
· Gebäudebestand - einzeln
· Gebäudebestand - gesamt
· Wohnräume/Leerstand
· Wohnungskündigung/Jahr - Leerstandskosten
· Lage der Räume/Wohnungen/Gebäude
aufgliedert. Dieser Ordner kann beim Bürgermeister eingesehen werden.
Herr Bachmeier (Täumerhaus) hat in einem persönlichen Gespräch dem Bürgermeister folgende Informationen gegeben:
- Zur Zeit wird für den Gaststättenbetrieb gemeinsam mit Brauerei und eventuellem Pächter ein Konzept erarbeitet.
- Die Ing.-Gesellschaft Richter in Thüringen arbeitet intensiv daran, ein neues Wasserrecht zu beantragen, das Altrecht ruhen zu lassen, ohne darauf zu verzichten.
- Herr Bachmeier will eine nächste Ratenzahlung von 50.000 DM vornehmen.
Gemeinderätin Frau Schulze informiert die Gemeinderäte über die Zusammenkunft der Anwohner „Am Märzenberg" vom 08.03.2001.
Diese wurde auf Initiative der Anwohner durchgeführt, weil sie ihre Belange im Artikel der "Freien Presse" nicht genügend berücksichtigt sahen.
Frau Schulze informiert die Gemeinderäte darüber, dass Frau Schwichtenberg wortwörtlich Äußerungen wiedergab, die zwei Tage vorher in einer internen Gesprächsrunde der Gemeinderäte gefallen waren.
Das ist kein gutes Arbeitsklima und ermöglicht keine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auch seien bisher solche Praktiken nicht üblich gewesen, so die Einschätzung dieser Sache durch Gemeinderätin Schulze.
Die Gemeinderäte Frau Päßler und Herr Krauß, A. rechtfertigten anschließend die Weitergabe der Informationen durch sie.
Die nächste Gemeinderats-Sitzung findet voraussichtlich am 24. oder 26. April statt.
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