Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn
im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 26.06.2001
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Anwesend: Gemeinderäte:
Harald Wilhelm, Lutz Reißmann, Marina Dehne,
Christine Eisner, Mirko Roder, Anne-Bärbel Schulze,
Renate Kuhnert (ab TOP 3), Josef Elstner,
weiter anwesend: Herr Scheiter - Bauplanungsbüro Süß,
Herr Schmidt - ehemaliger Vorstandsvorsitzender der
Kreissparkasse,
Frau Süß - Kommunale Wohnungsverwaltung
Es fehlten entschuldigt: Herr Rolf Hellwig (Urlaub),
Herr Olaf Krauß (Urlaub),
Herr Alexander Krauß (Urlaub),
Herr Manfred Stemmler (dienstlich verhindert),
Frau Christa Garbe (krank)
Es fehlten unentschuldigt:-
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Ausscheiden und Nachrücken eines neuen Gemeinderats-Mitgliedes sowie Verpflichtung
3. Protokollkontrolle vom 02. 05. 2001
4. Bürgerfragestunde
5. Überarbeitetes Stadtentwicklungskonzept
6. Ergänzungsbeschlüsse zum Beschluss des Beitritts zum Zweckverband kommunale Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Westerzgebirge von 1992
7. Sonstiges
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung und begrüßte die anwesenden
Gemeinderatsmitglieder sowie die anwesenden Gäste und Bürger recht herzlich.
Die Einladungen sowie die dazugehörigen Unterlagen für diese Sitzung wurden den
Gemeinderäten ordnungsgemäß zugestellt.
Herr Wilhelm stellt den Antrag, den Punkt Protokollkontrolle an den Tagesordnungspunkt "Ergänzungsbeschlüsse zum Beschluss des Beitritts zu Zweckverband kommunale Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Westerzgebirge von 1992" anzuschließen.
Zur geänderten Tagesordnung gab es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwände.
2. Ausscheiden und Nachrücken eines neuen Gemeinderats-Mitgliedes sowie Verpflichtung
Der Bürgermeister teilt mit, das die Gemeinderätin Frau Peggy Päßler aufgrund von Wegzug aus dem Gemeinderat ausscheidet. Herr Wilhelm fragt, ob gegen das Ausscheiden Einwände vorliegen. Der Gemeinderat ist mit 6 Ja-Stimmen für das Ausscheiden der Gemeinderätin Päßler aus dem Gemeinderat.
Als Nachrückekandidat der CDU-Fraktion hat sich für dieses Amt Frau Marina Dehne bereit erklärt.
Der Bürgermeister Herr Wilhelm verpflichtet Frau Marina Dehne mit einem Handschlag auf die gewissenhaft Erfüllung ihrer Amtspflichten und überreicht ihr eine entsprechende Urkunde.
Somit waren von den 13 Mitgliedern des Gemeinderates einschließlich Bürgermeister 7 und ab TOP 3 8 Gemeinderäte anwesend; es konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.
3. Bürgerfragestunde
Da es von den anwesenden Bürgem keine Anfragen gibt, entfällt dieser TOP.
Es können aber nach Vorstellung des Stadtentwicklungskonzeptes nochmals Fragen gestellt
werden.
4. Überarbeitetes Stadtentwicklungskonzept
Herr Wilhelm erklärt, dass bereits in einer Biirgerversammlung für die Mieter "Am Milchbach" der Entwurf des Konzeptes vorgestellt wurde. Es fällt der Gemeinde nicht leicht, in diese Struktur der Siedlung einzugreifen. Aber aufgrund des Rückganges der Einwohnerzahlen der Gemeinde Erlabrunn kommt es auch hier zum Wohnungsleerstand. Gründe hierfür liegen in der niedrigen Geburtenrate, der hohen Altersstruktur und einer hohen Abwanderungsrate und so lässt sich auch in Erlabrunn ein Rückbau nicht vermeiden. Um jedoch für den Rückbau Fördermittel beantragen zu können, wird von der Kommune ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept verlangt.
Anschließend geht Herr Scheiter nochmals eingehend auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ein, welches aus zwei Teilen besteht - historischer und prognostischer Teil.
Vorgesehener Rückbau:
Stufe 1: 2001 - 2004
- Rückbau Siedlung „Am Waldeck" Haus 3/4, 5/6 und 11/12.
Hierzu wurden bereits Abbruchgenehmigungen eingeholt und Fördermittel-Anträge gestellt.
- Aus städtebaulicher Sicht Abbruch der Häuser 25 - 27 gut geeignet.
Herr Scheiter hält es für unklug, das Haus 27 zu verkaufen (Konkurrenz usw.).
Der Bürgermeister stellt fest, dass für den Verkauf des Hauses 27 ein Beschluss des Gemeinderates vorliegt. Sollte der Kauf aus finanziellen Gründen durch den Käufer nicht zustande kommen, so ist unbedingt der Abbruch vorzusehen.
Stufe 2: bis ca. 2007
Aus städtebaulicher Sicht (Sonneneinstrahlung usw.) sind die Häuser 19 und 22 „Am Milchbach" vorgesehen.
Stufe 3: bis ca. 2010
Eventuell Häuser 3 und 13 "Am Milchbach".
Hängt von der weiteren Mieterentwicklung ab.
Für das Haus 13 liegt ein Kaufantrag der Fam. Challas mit Kinder vor. Nach Meinung der Gemeinderätin Schulze dürfte aus städtebaulicher Sicht das Haus 13 nicht weggerissen werden, da dann die Siedlung nach hinten optisch nicht mehr geschlossen wäre.
Familie Challas bekräftigt hierzu nochmals ihren Kaufantrag.
Es wurde durch den Gemeinderat festgelegt, dass dem Gemeinderat durch die Fam. Challas ein Finanzierungskonzept durch eine Bank vorgelegt wird, um über den Kaufpreis ein Angebot zu erhalten.
Bürgermeister Wilhelm bespricht die Angelegenheit mit der Kommunalaufsicht, um eine Ausschreibung auf Grund Eigenbedarf zu vermeiden.
Bei Verkäufen ist in den Notarverträgen die Sanierungsverpflichtung festzuhalten.
Gemeinderätin Frau Kuhnert betritt 19.10 Uhr den Sitzungsraum.
Anschließend erläutert Herr Schmidt den erstellten Finanzplan des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) Erlabrunn für die Jahre 2000 - 2008. Dieser zeigt zwar keinen Fehlbetrag bis zum Jahre 2008 auf, aber der Mittelüberschuss auf dem Jahre 2004 ist sehr gering.
Herr Schmidt weist auch darauf hin, dass der Erlös aus den Hausverkäufen der KWV zur Verfügung stehen sollte.
Gemeinderätin Frau Eisner fragt an, ob die Möglichkeit besteht, bei einer Dachsanierung nur das Dach in Angriff zu nehmen und keine Wärmedämmung mehr. Damit wurde sicherlich eine Schimmelbildung vermieden werden und es könnte aufgrund der geringeren Kosten mehr saniert werden.
5. Ergänzungsbeschlüsse zum Beschluss des Beitritts zum Zweckverband kommunale Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Westerzgebirge von 1992
Herr Wilhelm erklärt, dass bereits 1992 beschlossen wurde, dem ZWW beizutreten. Leider wurde der Beschluss der Gemeinde Erlabrunn bereits gefasst als noch keine rechtskräftige Satzung vorlag. Aus diesem Grund müssen die Beschlüsse nochmals nachgeholt werden.
Durch den Gemeinderat werden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 16/82/01
Der Gemeinderat beschließt in Ergänzung zum Beschluss von 1992 den Beitritt der
Gemeinde Erlabrunn zum Zweckverband kommunale Wasserversorgung und
Abwasserbehandlung Westerzgebirge auf Basis der Satzung vom 30. 09. 1992.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 16/83/01
Der Gemeinderat genehmigt die vom Bürgermeister in der Verbandsversammlung vom 26. 02. 1993 abgegebenen Erklärungen in Zusammenhang mit der Gründung des ZWAW. Er genehmigt die Beitrittserklärung des Bürgermeisters und die Anerkennung der Satzung in der Fassung vom 30. 09. 1992.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 16/84/01
Der Gemeinderat genehmigt die vom Bürgermeister in den Sitzungen am
10.01. 1996, 07. 05. 1997, 22. 04. 1998, 02. 09. 1998, 12. 05. 1999, 19. 04. 2000 und 30. 1 1.
2000 des ZWAW bzw. ZWW abgegebenen Erklärungen zu den Änderungen der
Verbandssatzung.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 16/85/01
Der Gemeinderat erkennt die Verbandssatzungen des ZWAW bzw. ZWW vom 23. 01. 1996, 23. 06. 1997, 27. 08. 1998, 21. 10. 1998, 03. 06. 1999, 21. 07. 2000 und 01. 12. 2000 als verbindlich für die Gemeinde an.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Herr Scheiter bemerkt, dass dies aufgrund der Wärmedämmverordnung nicht möglich ist und somit auch keine Förderung erfolgt.
Bezüglich der Dachsanierung Haus 10 - 12 einigte man sich nach eingehender Diskussion nicht nur einen Teil (Haus 11 - 12) decken zu lassen, sondern das gesamte Gebäude 10 - 12.
Abschließend teilt Herr Wilhelm mit, dass jedem Gemeinderat die Unterlagen für das Stadtentwicklungskonzept zugestellt werden.
Nach eingehender Diskussion werden vom Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr.16/86/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt das erarbeitete Integrierte Stadtentwicklungkonzept der Gemeinde Erlabrunn.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr.16/87/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt den Abbruch der Häuser 25 und 26 "Am Milchbach".
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr.16/88/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt den Abbruch des Hauses 27 "Am Milchbach" falls es nicht zum Verkauf kommt.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Weiterhin wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr.16/89/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die Sanierung des Daches vom Gebäude "Am Milchbach" 10 - 12.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
6. Protokollkontrolle vom 02. 05. 2001
Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt weist Herr Wilhelm auf den § 40 "Niederschrift" der Sächsischen Gemeindeordnung hin. Darin heißt es, dass über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderats eine Niederschrift anzufertigen ist. Sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden, die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, die Gegenstände der Verhandlung, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. Der Vorsitzende und jedes Mitglied können verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehalten werden.
Vom Gemeinderat Alexander Krauß liegt ein Schreiben vor über Änderungen zum Protokoll vom 02. 05. 2001, welches vom Bürgermeister verlesen wird. Dieses Schreiben wird im Gemeinderat ausgewertet und von allen Gemeinderäten festgelegt, dass die genannten Änderungen nicht mit aufgenommen werden.
Herr Wilhelm bemerkt noch, dass der Tagesordnungspunkt 13 auf der Seite 9 (Änderung der Hebesätze) in den TOP 12 zu ändern ist.
Die Sitzungsniederschrift wurde mit 6 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen bestätigt.
Sonstiges
Herr Wilhelm verliest ein weiteres Schreiben vom Gemeinderat A. Krauß über noch ungeklärte Fragen der Baumfällung, der Vermietung bzw. Einnahmen der ehemaligen Schulaula und der Kaufpreiszahlung Täumerhaus.
Zum Punkt Gebühreneinnahmen für Aula und Turnhalle ist sich der Gemeinderat einig, dass dazu durch die Verwaltungsgemeinschaft Breitenbrunn ein Vorschlag erarbeitet werden muss, wobei der Charakter der Veranstaltung unbedingt zu berücksichtigen ist.
Für das Bahnhofsgebäude liegt von Herrn Bodo Schatter eine Bauvoranfrage vor für den Um- bzw. Ausbau. Es ist vorgesehen der Abriss des ehemaligen Güterbodens und Wiederaufbau desselben sowie Aufstockung des Hauptgebäudes auf 0,75 - 1,00 m.
Der Gemeinderat gibt zur o. g. Bauvoranfrage einstimmig sein Einvernehmen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass das Verwaltungsgericht beschlossen hat, die Klage des Forstes wegen der öffentlichen Widmung des Hohlweges gegen die Gemeinde zurückzunehmen.
GR Frau Kuhnert verliest ein Schreiben vom Vorstand des EZV Erlabrunn/Steinheidel e.V. Zur letzten Vorstandssitzung wurde kritisiert, dass auf dem Vorplatz des Kriegerdenkmales Fahrzeuge abgestellt und Müll abgelagert werden. Um diese Gedenkstätte in Ehren zu halten, soll eventuell eine Abgrenzung mit Holzpalisaden und einer Zierkette erfolgen.
Für eine Lösung dieses Problems können noch Vorschläge eingebracht werden.
Das Sportlerheim wurde an Herrn Hartwig Höer verkauft.
Vom Bürgermeister sind Erkundigungen einzuholen, ob der „Alte Steinheidler Weg" wieder öffentlich ist. Dieser wurde trotz schriftlicher Hinweise durch die Gemeinde vom Freistaat Sachsen an die Fam. Leopold mit verkauft.
Der Gemeinderat Elstner sprach nochmals an, dass für den Abstellplatz der "Gelben Säcke" am Hochhaus eine Lösung gefunden werden muss.
Der Bürgermeister teilt mit, dass mit der SäBa eine Klärung herbeizuführen ist.
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