Niederschrift
über die 5. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn
im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 29. 02. 2000
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.30 Uhr
Anwesend:
Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Lutz Reißmann,
Peggy Päßler, Josef Elstner, Mirko Roder, Olaf Krauß,
Christine Eisner,Anne-Bärbel Schulze, Renate Kuhnert;
Rolf Hellwig,
weiter anwesend:
Frau Fritzsch - Kämmerei VWG
Herr Lindner - Bauamt VWG
Frau Räder - VWG
Frau Schwichtenberg - Freie Presse
Herr Dehne, Herr Schmidt -SV Wismut Erlabrunn e.V.
Herr Thierbach - Projektant
Herr Scheiter, Herr Gräßler - Planungsbüro Süß Schwarzenberg
Herr Baumann - KEWOG
Es fehlten entschuldigt: -
Es fehlten unentschuldigt:
Frau Garbe, Herr Stemmler [nach Protokollkontrolle zur darauffolgenden Gemeinderatssitzung gestrichen; Frau Garbe und Herr Stemmler hatten sich nach eigenen Angaben entschuldigt; A.K.]
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 11. 01. 2000
3. Bürgerfragestunde
4. Neubau eines Sportlerheimes durch den “SV Wismut Erlabrunn“ e.V.
4.1. Vorstellung des Projektes
4.2. Informationen über Gespräche im Landratsamt (LRA) und Regierungspräsidium (RP)
4.3. Bauliches Einvernehmen zum Bauantrag
5. Bebauungsplan “An der Schulslraße“
5.1. Vorstellung der Erschließungsplanung Eigenheimstandort “An der Schulstraße“
5.2. Information über Gespräche mit der Kommunalaufsicht beim LRA und im RP sowie mit dem Referat Städtebauförderung
5.3. Beschluss zur Änderung des B-Planes “Eigenheimstandort “An der Schulstraße“
6. Beschluss des Haushaltsplanes 2000 der Kindertagesstätte “Schwalbennest“
7. Beschluss des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung der Gemeinde Erlabrunn für das Haushaltsjahr 2000
8. Beschluss des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes “Kommunale Wohnungsverwaltung“ Erlabrunn für das Jahr 2000
9. Beschluss zur Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 1999 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung Erlabrunn
10. Bauliche Einvernehmen
11. Sonstiges/Informationen/Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und Gäste. Von den 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich Bürgermeister) waren 11 anwesend.
Somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.
Zur vorgesehenen Tagesordnung gab es von Seiten der Gemeinderäte keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche. Diese wurde in der vorliegenden Form bestätigt.
2. Protokollkontrolle vom 11. 01. 2000
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung wurde allen Mitgliedern des GR zugestellt.
Die Sitzungsniederschrift wurde in der vorliegenden Form mit 11-Ja-Stimmen bestätigt.
3. Bürgerfragestunde
- Von Frau Lau kam die Anfrage, ob die Möglichkeit besteht, die Sperrmüllaktion zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Der Bürgermeister will diesbezüglich beim LRA/Abfallwirtschaft und bei der Landkreisentsorgung Schwarzenberg Rücksprache nehmen.
- Der Gemeindevollzugsbediemstete Herr Kahl schlägt vor, einen weiteren Parkscheinautomat auf dem ehemaligen Busplatz aufzustellen. Durch den zunehmenden Verkehr ist das Lösen eines Parkscheines auf der gegenüberliegenden Seite durch zweimaliges Überqueren der Straße eine große Unfallquelle.
Herr Lindner hat hierbei Bedenken, da im Bebauungsplan an dieser Stelle kein Parkplatz vorgesehen ist. Die Anschaffungskosten für einen neuen Parkscheinautomaten würden sich auf ca. 7000 DM belaufen.
Durch die Verwaltung ist diese Angelegenheit zu prüfen, so der Bürgermeister Herr Wilhelm.
4. Neubau eines Sportlerheimes durch den “SV Wismut Erlabrunn“ e.V.
4.1. Vorstellung des Projektes
Der Vorsitzende des Sportvereines, Herr Dehne, bedankt sich beim Bürgermeister für die Einladung und dass vor dem Gemeinderat das Anliegen des Sportvereins vorgetragen werden kann.
Durch den Abteilungsleiter Fußball, Herrn Schmidt, erfolgte nun die Vorstellung des Projektes. Mit dem Beschluss zum Verkauf des Sportlerheimes musste der Sportverein nach einer neuen Möglichkeit für die Unterbringung der Unkleideräume ect. suchen. Deshalb ist der Bau eines neuen Sportlerheimes vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen Jugendmannschaften ist der Wiederaufbau
einer Männermannschaft geplant.
Ursprünglich war der Bau eines Honka-Blockhauses in Höhe von ca. 132.000 DM geplant. Im Nachinein hat sich ergeben, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Vom Bürgermeister wurde dem Sportverein vorgeschlagen, ein Sportlerheim in traditioneller Bauweise vorzusehen, da bei dieser Bauart die Möglichkeit der zu erbringenden Eigenleistungen wesentlich günstiger ist.
Im September 1999 wurde beim RP Chenmitz der Fördermittel-Antrag gestellt mit einem Gesamtwertumfang von 232.000 DM, davon 50 % Förderung (116.000 DM).
Vom Bauleiter und Projektanten der Fa. Stefan (Baugcschäft) Herrn Rainer Thierbach wurden 2 Varianten erarbeitet und vorgetragen:
- zweigeschossiger Bau
- Nachbau mit Satteldach ohne Nutzung Dachgeschoss
Aus Kostengründen wird die Variante Nachbau favorisiert.
Sofern die Baugenehmigung durch das LRA vorliegt, kann im April mit dem Rau begonnen werden.
Vor der Ausschreibung sind die Eigenleistungen zu konkretisieren.
Es wird durch Herrn Thierbach ein Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt gestellt. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
-232.000 DM Baukosten, davon 50 % Fördermittel = 116.000 DM
-50.000 DM Gemeinde
-10.000 DM Sportverein Eigenkapital
- Rest Eigenleistung Sportverein
Die Ver- und Entsorgungsträger sind angeschrieben worden und eine mündliche Zusage liegt bereits vor. Größere Schwierigkeiten dürften also nicht auftreten. Es bleibt nur noch abzuwarten, bis der Vorbescheid vom LRA eingeht.
Der Neubau gliedert sich in folgende Räumlichkeiten:
-2 Umkleideräume für zwei Mannschaften
-1 Duschbereich für beide Mannschaften
-1 großer Aufenthaltsbereich für Feierlichkeiten
- WC-Bereich
- separates Vereinszimmer für Abteilung Fußball
- Terrasse im Eingangsbereich
4.2. Informationen über Gespräche im LRA und RP
Nach persönlichen Rücksprachen durch den Bürgermeister beim RP Chemnitz, Herrn Helm, Referat Sportförderung, wurde mitgeteilt, dass dieses Objekt in die Förderliste aufgenommen wurde, obwohl
von 90 Anträgen nur 14 bezuschusst werden. Als Grund wurde genannt,
a) dass die Gemeinde dahintersteht und das Objekt mit 50.000 DM unterstützen will und
b) dass der Sportverein 10.000 DM Eigenkapital einbringt.
Zwecks Bezuschussung durch die Gemeinde (50.000 DM) wurde beim Kommunalamt folgendes festgelegt. Zwischen der Gemeinde und dem Sportverein ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abzuschließen, um die 50.000 DM wieder einzubringen (Unterhaltung des Sportplatzes auf den Sportverein
übertragen). Der Entwurf dieses Vertrages liegt zur Zeit zur Prüfung beim Kommunalamt. Anschließend geht jedem Gemeinderat eine Kopie des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu.
In diesem Vertrag wird eine Nutzungsdauer von 25 Jahren festgeschrieben. Für die Benutzung des Vertragsgegenstandes hat der Sportverein eine Werterhaltung von ca. 2000 DM jährlich durchzuführen. Dies entspricht einem Erbpachtzins von 4 % auf 50.000 DM.
Durch ein Schreiben des Sportvereines an den Landrat Herrn Matko konnte erreicht werden, dass der Zuschuss von der Gemeinde nicht an die Bedingung geknüpft wird, dass der Zuschuss nur vom Verkaufserlös des jetzigen Sportlerheimes erfolgen kann.
Die Fördermittel für den Bau des Sportlerheimes werden erst ausgereicht, wenn der öffentlich-rechtliche Vertrag unterzeichnet im RP Chemnitz vorliegt.
Bezüglich der Ausscbreibungsform (RP sagt öffentliche Ausschreibung) sind durch Herrn Thierbach Erkundigungen einzuholen.
Abschließend bringt der Bürgermeister zum Ausdruck, dass die Tätigkeit des Sportvereines eine wichtige Bereicherung für die Gemeinde ist. Damit erhält das Vereinsleben einen regen Aufschwung und die Jugend und der Nachwuchs werden gefördert.
Herr Wilhelm bedankt sich beim Sportverein und Herrn Thierbach für die Ausführungen.
4.3. Bauliches Einvernehmen zum Bauantrag
Herr Lindner bemerkt, da für dieses Projekt der Antrag auf Vorbescheid eingereicht werden soll und durch das LRA wird die Gemeinde aufgefordert, hierzu ihre Stellungnahme abzugeben.
Der Gemeinderat gibt zum Neubau des Sportlerheimes das bauliche Einvernehmen. Herr Lindner verspricht, die Stellungnahme der Gemeinde kurzfristig abzugeben.
5. Bebauungsplan “An der Schulstraße“
5.1. Vorstellung der Erschließungsplanung Eigenheimstandort “An der Schulstraße“
Grundlage für die Erschließungsplanung war der Bebauungsplan von 1997, welcher 1999 vom RP Chemnitz mit Auflagen genehmigt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt bestand noch das ehemalige Klubhaus (Abriss Ende 1999). Aus diesem Grund macht sich u. a. eine Änderung des B-Planes erforderlich.
Herr Gräßler vom Planungsbüro Süß, Erla gibt nun einige Erläuterung an Hand einer Karte zum Eigenheimstandort “An der Schulstraße“. Die Erschließungsstraße erfolgt analog der Linienführung aus dem B-Plan zwischen Schulstraße und Steinbachtweg. Die Straßenbreite wird auf 4,75 m festgelegt. Aus Kostengründen wird auf einen Fußweg verzichtet. Am Rande des Bebauungsgebietes wurde bereits ein Eigenheimstandort bebaut.
Auf der freien Fläche, wo das ehemalige Klubhaus stand, sollen noch zusätzlich zwei Eigenheimstandorte erschlossen werden. Die Erschließung soll über den Steinbachweg erfolgen (vorhandene Schleusen vom Klubhaus). Beim Hochhaus ist nach der Bauordnung eine Abstandsfläche von ca. 30 m einzuhalten.
Außerdem befinden sich in diesem Baugebiet Wismut-Altlasten, z. B. Heizkanäle. Es muss versucht werden, möglichst viele Altlasten zu beseitigen.
Auf diesem Baugebiet sollen ca. 12 Eigenheimstandorte entstehen. Der Preis für die erschlossenen Grundstücke beläuft sich auf ca. 96 DM pro Quadratmeter.
5.2. Information über Gespräche mit der Kommunalaufsicht beim LRA und im RP sowie mit mit dem Referat Städtebauförderung
Zu dieser Problematik fanden mehrere Gespräche im Kommunalamt und heim RP statt, so der Bürgermeister. Durch die zusätzlichen zwei Eigenheimstandorte beim ehemaligen Klubhaus belaufen sich die Gesamtkosten für die Erschließung “An der Schulstraße“ auf 720.000 DM. Durch den Freistaat Sachsen wird über das RP der Gemeinde ein günstiges Darlehen von 720.000 DM für die Erschließung zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung soll in 4 Jahresraten (25 %) ab dem Jahre 2003 erfolgen.
Bei einer Nichtveräußerung der Grundstücke durch die Gemeinde würde der Gemeindehaushalt im Jahr 2003 stark belastet. Deshalb werden durch die Kommunalaufsicht Auflagen vor Inanspruchnahme erteilt:
- Wirtschaftlichkeit der Gemeinde über einen längeren Zeitraum nachweisen,
- Wirtschaftlichkeit der Kommunalen Wohnungsverwaltung über einen längeren Zeitraum nachweisen,
- mindestens 60 % Vorverträge für die Grundstücksverkäufe.
Herr Baumann bemerkt, wenn bis 31. 12.2002 Interessenten angefangen haben zu bauen, wird vom RP ein Zuschuss von 8.000 DM je Wohnungseinheit und bei erschlossenem Bauland 4.000 DM je Wohnungseinheit gezahlt. Mit diesem Zuschuss kann der Eigenanteil abgedeckt werden.
Frau Schulze hat Bedenken für die Grundstücke am Hochaus, vor allem wenn noch die Bäume entfernt werden. Dieser Standort ist nicht gerade vorteilhaft für die Kaufinteressenten. Herr Gräßler ergänzt, dass im B-Plan dort wieder eine Begrünung vorgesehen ist.
Hetr Baumann bemerkt, dass es überlegenswert wäre, für die Grundstücke am Hochhaus einen niedrigeren Preis zu erheben.
Der Bürgermeister schlägt vor, am 14. 03. 2000 eine Bürgerversammlung durchzuführen.
5.3. Beschluss zur Änderung des B-Planes Eigenheimstandort “An der Schulstraße“
Hen Lindner teilt mit, dass der B-Plan “An der Schulstraße“ mit Auflagen durch das RP Chemnitz genehmigt wurde. Diese Auflagen sind vom Planungsbüro Coplan AG eingearbeitet worden. Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen des Planungshüros Süß müssen nun dies Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen werden.
Nach der Änderung des Bebauungsplanes ist dieser nochmals auszulegen. Laut Rücksprache mit dem RP Chemnitz kann hier ein vereinfachtes Verfahren entsprechend BauGB § 13 angewendet werden. Die Träger öffentlicher Belange sind im beschränkte Maße über diese Änderung zu informieren. Es bedarf aber noch des Beschlusses durch den Gemeinderat.
Von einem Wechsel des Planungsbüros (laut Anregung GR Krauß, A.) im laufenden Verfahren - Änderungen im Bebauungsplan - ist abzusehen.
Beschluss Nr. 5/26/00
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, den vorliegenden Bebauungsplan “An der Schulstraße“, Genehmigungsfassung vom 03. 07. 1997, nicht bekannt zu machen.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat über das vereinfachte Verfahren entsprechend § 13 BauGB
folgende Änderungen des Bebauungsplanes und des Erläuterungsberichtes “An der Schulstraße“:
- Herausnahme dcs Bestandes Klubhaus und stattdessen Einarbeitung von 2 Eigenheimparzellen (Einordnungsvorschlag von Coplan AG, siehe Anlage)
- Aktualisierung des Bebauungsplanes auf Basis des jetzigen Erkenntnisstandes.
Mit der Änderung des Behauungsplanes wird das Planungsbüro Coplan AG, Eggenfelden beauftragt. Die Abwicklung des weiteren Verfahrens obliegt dem Bauamt der Gemeinde Breitenbrunn.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
6. Beschluss des Haushaltsplanes 2000 der Kindcrtagesstätte “Schwalbennest“
Vom Gemeinderat gilt es hierzu keine Anfragen und es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 512700
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt den Haushaltsplan 2000 der JohanniterUnfall-Hilfe e.V. der Kindertagesstätte“Schwalbennest“ Erlabrunn in der vorliegenden Form.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt. Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. Apiil 1993 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
7. Beschluss des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung der Gemeinde Erlabrunn für das Haushaltsjahr 2000
Die Mitarbeiterin der Kämmerei der VWG, Frau Fritzsch, erläutert die vorliegende Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Erlabrunn für das Jahr 2000.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung lagen in der Zeit vom 17. 01.- 26.01.2000 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Von Seiten der Bevölkerung wurden keine Einwände vorgebracht.
Durch die Verwaltung wurden noch folgende Änderungen eingearbeitet:
- Vermögenshaushalt von 1.379.200,00 DM auf 1.380.700,00 DM durch Anhebung der Grundsteuer B (1500 DM mehr an Steuern).
- Verwaltungshaushalt: Stromkosten Mangel wurden von 600 DM auf 100 DM reduziert.
- Zuschüsse für Betriebskosten Kindertageseinrichtung von 163.100,00 DM auf 140.600.00 DM minimiert.
- Zuführung vom Vermögenshaushalt nicht mehr 141.800 DM sondern 163.8000 DM.
- Der Vermögenshaushalt erhöht sich von 1.588.000,00 DM auf 2.239.000,00 DM (bedingt durch die Erschließung des Wohngebietes).
- Durch diese Erschließung erhöht sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme von 119.000,00 DM auf 720.000,00 DM.
Gemeinderat A. Krauß schätzt ein, dass der Haushaltsplan einer der wichtigsten Punkte ist, die der Gemeinderat beschließt. Der Gemeinderat sollte sich bewusst sein, dass sich die Verschuldung pro Kopf durch Aufnahme des Kredites in Höhe von 720.000 DM auf ca. 2000 DM erhöht. Man sollte versuchen, über diese Grenze nicht hinauszukommen.
Ein wichtiger Punkt ist auch das Sportlerheim, was zur freiwilligen Aufgabe der Gemeinde gehört. Aber es ist wichtig, das wir für die Kinder und Jugendlichen auf der Sportbasis etwas tun. Mit der Zahlungsmoral der Hausverkäufe, “Täumerhaus“ und Erlebnisgastronomie. kann sich GR
A. Krauß nicht einverstanden erklären. Wenn hier kein Geld kommt, sieht es für die Gemeinde schlecht aus (163.000 DM Entnahme aus Rücklage, wären noch 315-000 DM).
Anschließend wurden durch Gemeinderat A. Krauß zwei Antrage vorgebracht:
Da die Politik in diesem Staat nicht gerade kinderfreundlich ist, sollte die Gemeinde eine kleine sympathische Geste zeigen und für jedes neu geborene Kind 100 DM zur Verfügung stellen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel von ca. 600 DM sollten aus der Haushaltsstelle Ehrungen und Repräsentationen entnommen werden.
Der Antrag lautet:
Die Verwaltung wird beauftragt, ab 01. 04. 2000 jedem neu geborenen Einwohner der Gemeinde
Erlabrunn eine einmalige Zuwendung in Höhe von 100 DM zu zahlen und die dafür erforderlichen
Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Zum 2. Antrag: Für die Sanierung der Aula und anderer Räumlichkeiten werden im Haushalt 50.000 DM eingestellt
(ohne Fördermittel). Es wäre wichtig zu wissen, was wir aus der Schule machen und wie wir die
Räumlichkeiten vermieten können. Dazu müsste zuerst ein Konzept vorgelegt werden.
Gemeinderat Krauß verlangt für diesen Punkt bis zur Vorlage des Konzeptes eine Ausgabesperre und deshalb lautet der 2. Antrag wie folgt:
Bevor Material für die Sanierung der Aula oder den Erwerb von Bewegungssachen für das Mehrzweckgebäude verausgabt werden, ist dafür ein gesonderter Gemeinderatsbeschluss im Gemeinderat zu fassen.
BM Wilhelm erklärt, dass zur Zeit für das Schulgebäude ein Konzept erarbeitet wird. Außerdem hat die Gemeinde aufgrund von 3 ABM-Maßnahmen die Chance, viele Arbeiten durch Eigenleistung ausführen zu lassen. Die geplanten Arbeiten in der Aula und für die anderen Räume sind doch keine Fehlinvestition für die Gemeinde.
Gemeinderätin Frau Schulze äußert hierzu, dass wir in Erlabrunn keine Räumlichkeiten mehr haben, wo größere Veranstaltungen (anstehende Bürgerversammlung) durchgeführt werden können. Die Aula befndet sich in einem guten Zustand. Deshalb sollten wir die Chance nicht vergeben, wo die Gemeinde über so vie1e ABM-Kräfte verfügt, dieses Gebäude wieder herzurichten.
Durch den Gemeinderat wird der 1. Antrag diskutiert:
Der Gemeinderat hatte bereits vor ca. 6 Jahren die Idee, ein Begrüßungsgeld für Babys einzuführen. Jedoch musste diese Stelle laut Kommunalamt aus dem Haushaltsplan wieder herausgenommen werden, zumal sich die Gemeinde in der Haushaltskonsolidierung befindet.
Durch den Gemeinderat wird diese einmalige Zuwendung begrüßt. Jedoch sollte die Zahlung rückwirkend ab 01. 01. 2000 erfolgen und es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 5131100
Der Gemeinderat beschließt, ab 01.01.2000 jedem neu geborenen Einwohner der Gemeinde Erlabrunn eine einmalige Zuwendung in Höhe von 100,00 DM in Form eines Präsents zu
überreichen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind einzustellen.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zum 2. Antrag schlägt der Gemeinderat Krauß, A. dem Bürgermeister folgende Kompromiss vor. Wenn Herr Wilhelm noch in diesem Halbjahr das Konzept für das Mehrzweckgebäude/Aula vorstellt, wird der 2. Antrag zurückgezogen.
Beschluss Nr. 5128/00
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Februar 2000 die vorliegende Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2000, den Finanzplan und das
Investitionsprogramm für die Jahre 1999 -2003 sowie den Stellenplan 2000.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechen § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
8. Beschluss des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes “Kommunale Wohnungsverwaltung“ Erlabrunn für das Jahr 2000
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes lag ebenfalls öffentlich in der Zeit vom 17. 01.
bis 26. 01. 2000 zur Einsichtnahme aus. Seitens der Bürger gab es keine Einwendungen.
Gegen den Wirtschaftsplan macht Gemeinderat A. Krauß deutlich Bedenken geltend.
Er kritisiert den Wirtschaftsplan hinsichtlich der Form und der Nichteinhaltung von gesetzlichen
Vorschriften (beim Erfolgsplan fehlt Gewinn- und Verlustrechnung, im Vermögensplan sind
Abschreibungen nicht ausgewiesen sowie Jahresgewinn und -verlust, keine Erläuterungen zu
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr, Haushaltssatzung kann in dieser Form nicht akzeptiert
werden; zum 5-Jahres-Plan gehört nicht das Jahr 1999, es fehlt das Jahr 2004).
Der Bürgermeister sagt, dass es vom Kommunalamt in den zurückliegenden Jahren keine Beanstandungen in förmlicher Hinsicht und den gesetzlichen Bestimmungen gab und dieser Wirtschaftsplan immer bestätigt wurde.
Vor allem lag der Entwurf des Wirtschaftsplanes öffentlich aus. In dieser Zeit hätten die Einwendungen vorgebracht werden können und nicht erst jetzt, wo der Beschluss ansteht.
Herr Wilhelm will sich aber diesbezüglich bei der Kommunalaufsicht erkundigen.
Das Kommunalamt mache auch Fehler, so Herr Krauß.
Beschluss Nr. 5129/00
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung, den Wirtschaftsplan und Stellenplan für den
Eigenbetrieb Kommunale Wohnungsverwaltung Erlabrunn für das Jahr 2000.
Der Beschluss wurde mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen bestätigt. Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
9. Beschluss zur Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 1999 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV)
Der Jahresabschluss wurde wie jedes Jahr eigenständig durch die KWV erstellt. Gemäß § 110 SächsGemO sind die Jahresabschlüsse durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu prüfen.
Hierzu wurden mittels Ausschreibung 4 Angebote eingeholt und das günstigste Unternehmen ermittelt.
Beschluss Nr. 5/30/00
Der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Aue-Schwarzenberg wird vorgsch1agen, als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 1999 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung Erlabrunn dem günstigsten Bieter, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankoniabilanz GmbH, Roter Mühlenweg 28, 08340 Schwarzenberg den Auftrag zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen. 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
10. Bauliche Einvernehmen
Durch Herrn Lindner werden 3 Bauanträge erläutert:
a) Von Herrn Falk Haustein, Am Märzenherg 9, liegt ein Antrag vor über den giebelseitigen Anbau einer Terrasse (ca. 10 x 4,60 m).
Aus der Sicht des Bauamtes dürfte es hier keine Probleme geben.
Der Gemeinderat gibt das bauliche Einvernehmen zu o. g. Bauantrag von Herrn Falk Haustein.
b) Vom Krankenhaus liegt ein ergänzender Antrag zum Parkhausbau vor. Es soll eine zusätzliche Ebene zur Schaffung zusätzlicher Stellflächen geschaffen werden. Weiterhin soll der Hubschrauber zukünftig auf dem Parkdach landen.
Bedenken haben die Gemeinderäte bezüglich der Landung des Hubschraubers auf dem Parkdach, da das Wohngebiet ziemlich nahe liegt. Es sollte eine Prüfung des Lärmpegels vorgenommen werden.
Aus diesem Grund schlägt Herr Lindner folgendes Einvernehmen vor:
Der Gemeinderat gibt sein Einvernehmen, sofern die gesetzlichen Immissionsschutzbedingungen eingehalten werden. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
Vom Krankenhaus liegt ein Bauantrag über die Zentralisierung der OP-Bereiche auf einer Ebene vor (Baukostensumme 4,7 Mio DM). Dies betrifft den Mittelflügel des Krankenhauses.
Der Gemeinderat gibt sem Einvernehmen zu diesem Bauantrag.
d) Herr Wilhelm bringt noch eine weitere Bauanfrage vor. Frau Bachmann (Am Milchbach 20) möchte gern einen Carport im Garten aufstellen.
Herr Lindner bemerkt, dass der Grundstückseigentümer die Gemeinde ist und sie möchte sich diesbezüglich mit dem Bauamt in Verbindungen setzen.
e) Vom Haus 16 Am Milchhach liegt ein Antrag vor über die Installation einer 2. Satellitenschüssel. Vom Gemeinderat wird vorgeschlagen, die 2. Schüssel am gleichen Mast anzubringen.
11. Sonstiges/Informationen/Anfragen
Der Bürgenneister gibt folgende Informationen:
- Die Gemeinde hat von der Oberfinanzdirektion die Flurstücke Ortsmitte zugeordnet bekommen. Der Freistaat Sachsen klagt nun gegen diesen Bescheid.
- Für den Grunderwerb des Flurstückes Nr. 143/20 liegt nun ein Gutachten vor in Höhe von 122.500 DM.
- Im Vermögensbaushalt wurden u. a. die 3 Straßenbaumaßnahmen Ringstraße, Ausbau Beireutherweg und Am Märzenberg geplant. In der Bürgermeister-Dienstberatung im LRA wurde über das Straßensonderbauprogramm “Sachsen“ gesprochen. Vom Freistaat stehen 14 Millionen DM für den Straßenbau zur Verfügung, davon erhält der Landkreis 2,4 Mio DM. Erlabrunn bekommt also für den Straßenbau keine Gelder ausgereicht. Es wird deshalb versucht, eine Förderung der Straße “Am Märzenberg“ über das Amt für ländliche Neuordnung Oberlungwitz zu bekommen.
- Weiterhin wurde zu dieser Bürgermeisterkonferenz der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Vollzug der Einnahmebeschaffungsgrundsätze - Erhebung von Straßenbaubeiträgen - behandelt. Es wird hingewiesen, das die Gemeinden gehalten sind, zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Einnahmen zu beschaffen. Wenn eine solche Satzung besteht, sollte auch diese zur Anwendung kommen.
- Für das Wobngrundstück Georgenthal 1, Gemarkung Erlabrunn, hat die Stadt Johanngeorgenstadt das Grundstück zugeordnet bekommen.
Die Gemeinde wird aufgefordert, den Verkaufserlös für das Gebäude an Johanngeorgenstadt zu zahlen.
- Vorige Wochen wurden am Waldeck zwei Zwangsräumungen durchgeführt. Dabei wurde der Betriebsleiter, Herr Pausch, tätlich angegriffen.
- GR Herr Krauß, A. informiert, dass in der Januar-Sitzung des Gemeinderates Breitenbrunn ein Handlungskonzept der Gemeinden in der Region “Zentrales Erzgebirge um Johanngeorgenstadt“ vorgestellt wurde. Wenn von Seiten des Gemeinderates der Wunsch besteht, könnte über dieses Konzept einmal diskutiert werden.
- Es wurde von einigen Gemeinderäten der Vorschlag gebracht, einen festen Termin für die Gcmeinderatssitzungen festzulegen, z. B. letzter Dienstag im Monat.
Herr Wilhelm bemerkt, dass dies nicht einfach ist, da auch oftmals eine Zuarbeit durch die VWG erforderlich ist
Der nächste Termin der GR-Sitzung wird vorerst auf den 21. März festgelegt.
- Von Frau Schulze wurde nochmals der Brief vom Geschäftsführer Herrn Wieder angesprochen. In diesem Schreiben hält er sich Reaktionen und Optionen zu dieser Sache vor. Dieser persönliche Brief ist ein reiner Drohbrief so die Gemeinderätin.
Von den Gemeinderäten wurde diskutiert, dass u. a. solche Festlegungen im nichtöffentlichen Teil besprochen werden sollten.
Auch der Bürgermeister ist hier ausgeschalten worden; dieser erhielt keinen solchen Brief vom Geschäftsführer. Dieser hätte ebenso in dieser Angelegenheit bei Herrn Wilhelm nachfragen können.
Gemeinderat Krauß, Olaf äußert, dass doch zum Schreiben von Herrn Wieder an die Gemeinderäte ein Widerspruch vorliegt, zumal er 25,00 DM/Stellfläche im neuen Parkhaus verlangen wird.
Es sollte aber der Blick in die Zukunft gerichtet werden und deshalb beide Seiten aufeinander zugehen und vielleicht in einer gemeinsamen Runde die Probleme ausgetauscht werden, schlägt Gemeinderätin Frau Päßler vor.
Der Bürgermeister bemerkt, dass die vorgesehen Punkte für den nichtöffentlichen Teil gleich unter diesem Punkt mit abgehandelt werden:
Täumerhaus:
Der Bürgermeister hat heute mit Herrn Bachmeier gesprochen. Er hat vor, zur nächsten GemeinderatsSitzung sein Konzept vorzustellen.
Gemeinderat Krauß, A. äußert, dass hier der Gemeinde ein Schaden entsteht und kann dieses Verhalten seitens der Gemeinde nicht verstehen. Es müssen doch die Festlegungen des Notarvertrages eingehalten werden.
Haus Mauersberger:
Die Finanzierung liegt bei der Bank. Der Aufsichtsrat muss hierüber noch beschließen. Die Zahlung ist ebenfalls noch nicht erfolgt.
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