Niederschrift
über die 7. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn
im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 30. 05. 2000
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 21.15 Uhr
Anwesend:
Gemeinderäte:
Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Lutz Reißmann,
Peggy Päßler, Christine Eisner, Mirko Roder,
Olaf Krauß, Manfred Stemmler, Anne-Bärbel Schulze,
Renate Kuhnert, Rolf Hellwig, Christa Garbe
weiter anwesend:
Herr Großer (Alte Schleiferei GbR)
Herr Baumann (KEWOG Reichenbach)
Herr Scheiter (Planungsbüro Süß)
Herr Beilfuß, Herr Lein ( beide Arbeiterwohlfahrt Breitenbrunn)
Es fehlten entschuldigt:
Herr Elstner, Josef (Urlaub)
Es fehlten unentschuldigt: -
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 21. 03. 2000
3. Nutzungskonzept Rehab.-Gebäude
4. Entwurf des Erbbaurechtsvertrages mit dem Sportverein e.V.
5. Verkehrsrechtliche Anordnung „Am Waldeck“
6. Beschluss über den Einbau einer Rückstauklappe und eines Fettabscheider im jetzigen Sportlerheim
7. Bestätigung des Vertrages über die Inanspruchnahme von Dienst- und Sachleistungen der zentralen Atemschutzwerkstatt der Stadt Aue ab dem 01. 10. 1998
8. Sonstiges
- Problematik ruhender Verkehr
- Ferienwohnung
- Info Straßenbauvarianten „Am Märzenberg“
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende Herr Wilhelm begrüßte die anwesenden Gemeinderäte, Gäste und Bürger. Von den 13 Gemeinderäten waren einschließlich Bürgermeister 12 Mitglieder anwesend und damit Beschlussfähigkeit gegeben.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Punkt 7 der Tagesordnung — Bestätigung des Vertrages über die Inanspruchnahme von Dienst- und Sachleistungen der zentralen AtemschutzWerkstatt der Stadt Aue ab dem 01. 10. 1998 — zurückzustellen.
Aufgrund eines heutigen Telefonates vom Kommunalamt kann die Beschlussfassung erst erfolgen nach Prüfung der Kalkulation durch dieses Amt.
Der TOP 6 konnte leider durch die VWG nicht als Tischvorlage ausgereicht werden; dieser Punkt wird ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt. Nach Einholung der Angebote für den Einbau einer Rückstauklappe und eines Fettabscheiders soll dann die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.
Zur geänderten Tagesordnung gab es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwände.
2. Protokollkontrolle vom 21. 03. 2000
Die Sitzungsniederschrift wurde einstimmig ohne Einwendungen bestätigt.
Vor Eintritt in den TOP 3 nahm Herr Großer (Investorengruppe „Alte Schleiferei“ GbR) Stellung über den Stand zum Hotelneubau.
Im September 1999 erfolgte die Finanzierungszusage von der Victoria-Versicherung für die Endfinanzierung. Es wurde jedoch noch eine Bank benötigt für die Zwischenfinanzierung. Hierfür konnte die Hypovereinsbank gewonnen werden, die jedoch vor Auszahlung des Geldes aus technischen Problemen absagte. Die von der SAB bereitstehenden Fördermittel von 1,7 Mill. DM dürfen jedoch ohne eine zwischenfinanzierenden Bank nicht abgerufen werden und so war man wieder auf der Suche nach einer Bank.
Bei der Raiffeisenbank in Aue ist man endlich für dieses Vorhaben auf offene Ohren gestoßen. 4 Wochen vor Ostern erhielt man von dieser Bank eine Finanzierungszusage und es sollte zum langersehnten Kreditabschluss kommen.
Am Gründonnerstag kam die Botschaft, dass der Vorstand der Raiffeisenbank Aue komplett zurückgetreten ist. Der neue Vorstand, die Raiffeisenbank in Annaberg, steht jedoch nicht mehr zu dieser Finanzierung. Vor 14 Tagen hat man erneut um einen Termin beim neuen Vorstand gebeten. Zu diesem Banktermin war ebenfalls Herr Wilhelm anwesend. Zwischenzeitlich haben zwei Mitglieder des Vorstandes das Umfeld besichtigt und waren überrascht über den schönen Standort und den herrlich angelegten Marktplatz. Daraufhin hat sich der neue Vorstand zu diesem Vorhaben bekannt und nun soll nächsten Dienstag die Kreditvertragsunterzeichnung erfolgen.
Wenn dann die Grundschuldeintragung beim Notar vorgenommen wurde, kann dann auch das Geld für die Gemeinde fließen.
Herr Wilhelm hat heute nochmals mit der Prokuristin der Raiffeisenbank Rücksprache genommen und zur Kreditunterzeichnung fehlen noch die Technische Baugenehmigung und die Bestätigung der Sächsischen Aufbaubank über die 1,7 Millionen DM Fördermittel.
Abschließend gab Herr Großer ein paar Ausführungen zum Hotel und bedankte sich beim
Bürgermeister und den Gemeinderäten noch einmal für die langjährige Unterstützung und
Geduld.
Hotel
- mit 79 Betten
- Mini-Brauerei fürs eigene Haus
- Verschiedene Highlights, wie Wellenbaden, Fitness- und Saunabereich
- Kegelbahn/Bowling
Der Baubeginn ist Ende Juni 2000 geplant und der Fertigstellungstermin ist der 30. 05. 2001 vorgesehen.
Mit dem Hotelneubau sollen vorläufig 13 Arbeitsplätze geschaffen werden und Herr Großer will sich dabei in erster Linie an die Gemeinde wenden. Die Stellenausschreibung erfolgt noch dieses Jahr.
3. Nutzungskonzept ehemaliges Rehab.-Gebäude
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister die Vertreter der AWO, Herrn Beilfuß und Herrn Lein, Herrn Baumann von der KEWOG und Herrn Scheiter vom Planungsbüro Süß.
Im Vorfeld hat sich die Gemeinde bereits Gedanken gemacht über eine gemeinsame Nutzung dieses Gebäudes durch den gemeindlichen Bauhof und durch die AWO Breitenbrunn. Bevor jedoch für diese Maßnahmen Fördermittel eingereicht werden können, ist erst noch der gesamte Komplex des Flurstückes Nr. 143/20 (einschließlich Rehab-Gebäude) vom Freistaat Sachsen abzukaufen.
Anschließend äußerte Herr Beilfuß einige Gedanken zum Bildungskonzept der AWO. Seit 1. 5. ist Herr Beilfluß als Koordinator für Bildung in der Zweigniederlassung Breitenbrunn als Bildungsstätte zuständig. Der Landesverband der AWO Sachsen misst diesem Konzept zukünftig eine erhöhte Bedeutung zu.
So arbeitet die AWO bereits seit mehreren Jahren mit Sozialprojekten eng mit der Gemeinde zusammen.
Zum Bildungskonzept ist vorgesehen, dass die Bildungsstätte Breitenbrunn als 1. Zivildienstschule der AWO Sachsen ins Leben gerufen wurde. So wurde die AWO Breitenbrunn beauftragt, im Landkreis Aue-Schwarzenberg noch einiges zu bewegen. Dies bedeutet, dass ca. 100 Zivildienstler im Jahr in zweiwöchigen Lehrgängen ausgebildet werden. Diese Lehrgänge werden momentan im Objekt Breitenbrunn durchgeführt. Hierfür stehen nur zwei Schulungsräume zur Verfügung, die zur Zeit auch noch saniert werden. Aus diesem Grund sucht die AWO nach weiteren Räumlichkeiten und das Rehab.-Gebäude würde sich hierzu gut anbieten.
Weiterhin laufen 5 Projekte mit so genannten „Benachteiligten“:
- Sozialhilfeprojekt in Erlabrunn
- Jugendsozialprojekt in Johanngeorgenstadt/Bahnhof
- Behindertenprojekt
- Frauenprojekt
- Projekt für Jugendliche, die kriminell gefährdet sind
Für diese Projekte sind mindestens 20 % Bildung vorgesehen.
Da diese Projekte auch für die nächsten Jahre Bestand haben werden, würde also die
AWO die obere Etage für Ausbildungszwecke nutzen.
Ein weiteres Standbein wäre die interne/externe Weiterbildung von Mitarbeitern der AWO. Hier könnte man auch zurückgreifen auf Räumlichkeiten in der Schule.
Abschließend bekundete Herr Beilfluß noch einmal die feste Absicht, die angedachte
Nutzung der oberen Etage für die Bildungsabsichten mit Hilfe der Gemeinde umzusetzen.
Gleichzeitig würde diese Bildungseinrichtung dem Ansehen der Gemeinde nützen.
Hierzu bedarf es jedoch noch der rechtlichen Klärung mit der AWO und der Gemeinde.
Durch Herrn Lein wurde ebenfalls noch einmal die gute Zusammenarbeit mit der
Gemeinde betont. Seit 1996 ist er in Erlabrunn mit Sozialprojekten tätig und zwischen
AWO und Gemeinde besteht ein beiderseitiges Vertrauen. So hat man sich mit der
Auflösung des IB Gedanken gemacht über eine eventuelle gemeinsame Nutzung
dieses Gebäudes.
Herr Wilhelm bemerkt, dass durch die Vorleistungen der AWO viel Geld gespart werden konnte, so z. B. Entkernung der Wohngebäude zwecks Sanierung, Verbesserung Wohnumfeld „Am Waldeck“. Er betonte auch die gute Zusammenarbeit mit den ABM-Kräften und dem Hausmeister.
Wenn dann die Gemeinde das Rehab.-Gebäude in diesem Komplex erwirbt, kann dann einer gemeinsamen Nutzung nichts mehr im Wege stehen. Mit der AWO ist dann ein Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.
Für die Umverlagerung des Bauhofes in das ehemalige Rehab.-Gebäude hat Herr Scheiter den jetzigen Bauhof aufgelistet und gibt nun einige Erläuterungen:
Ist-Zustand Bauhof:
- Tischlerei mit Lager
- Garagen für Lagerfunktionen (baufällig)
- Bauhofgebäude mit Schlosserei (befindet sich an der Hauptstraße) Hier ist zurzeit der Multicar untergebracht und ein kleines Büro für Hausmeister. Für dieses Gebäude besteht Interesse zur Nutzung als Kirchenraum.
- ehemaliges Schulgartengebäude — könnte gewinnbringend an private Nutzer veräußert werden
- Bank- und Holzlager
- 3 Garagen als Lagerfunktion — auch veräußerbar
Erdgeschoss:
- Maschinen- und Gerätelager
- Tischlerei
- Baustofflager
- Schlosserei/Werkstatt
- Schlechtwetterarbeitsraum
- Freilager für Holz
Das komplette Obergeschoss will die AWO für ihre Zwecke nutzen.
Im Kellerbereich sollen das Farb- und Eh-Lager durch Bauhof sowie
Umkleideräume durch AWO und Bauhof genutzt werden.
Die derzeit genutzte Gesamtfläche Bauhof (Ist-Zustand) beträgt 377 Qadratmeter. Die Flächenermittlung Soll-Zustand zentraler Bauhof würde ein Gesamtfläche von 432 Quadratmeter ergeben.
Damit hätte die AWO einen prozentualen Anteil von 55 % und der Bauhof von 45 % genutzter Fläche.
Die Kostenschätzung für die angedachte Außensanierung des Gebäudes einschließlich Trockenlegung beträgt ca. 525.300,00 DM. Dabei wären diese Kosten anteilig durch beide Nutzer zu tragen.
Herr Wilhelm bemerkt hierzu, dass vorläufig keine großen Investitionen getätigt werden müssen. Der Innenausbau kann von beiden Nutzem durch Eigenleistungen erbracht werden.
Herr Baumann fügt hinzu, dass er am 23. 05. gemeinsam mit dem Bürgermeister zwecks
Absprache Schulgebäude im Regierungspräsidium Chemnitz war und in diesem Zusammenhang das Rehab-Projekt mit angesprochen hat.
Es würde also einer anteiligen Förderung dieses Bauhofes als Folgeeinrichtung für den
Gemeindebedarf nichts im Wege stehen (50 % der Kosten sind förderfähig).
Da die Stadtsanierung in 4-Jahres-Scheiben durchgeführt wird, ist eine zeitliche Einordnung vorerst nicht möglich, zumal erst die Sanierungsmaßnahmen in der Milchbachsiedlung abgeschlossen werden müssen.
Erst wenn die Gemeinde Eigentümer ist und nach Zustimmung vom Regierungspräsidium könnte mit der Realisierung in Bauabschnitten begonnen werden.
Abschließend bittet der Bürgermeister den Gemeinderat abzustimmen, wer mit diesem gemeinschaftlichen Konzept einverstanden ist, ohne im Moment größere Investitionen zu tätigen. Der Gemeinderat stimmt diesem Konzept einstimmig zu (Beschluss-Nr. 7/33/00).
4. Entwurf des Erbbaurechtsvertrages mit dem Sportverein e.V.
Da der Sport in den nächsten Tagen die 50.000 DM für den Bau des Sportlerheimes benötigt, ist dringend der Abschluss des Erbbauvertrages notwendig.
Der Entwurf dieses Vertrages vom Notar Stehr liegt jedem Gemeinderat und dem Sportverein vor.
Die derzeitigen Räumlichkeiten Bauhof sollen wie nachfolgend aufgeführt im Rehab.Gebäude untergebracht werden. Hierfür ist der Einbau von Garagentoren geplant.
Der Gemeinderat Roder, als Vertreter der Sportfraktion, teilt mit, dass der Vorsitzende des Sportvereines Herr Dehne den Vertrag in der vorliegenden Form nicht unterschreibt. Bei einem jährlichen Erbbauzins von 2.120 DM über 25 Jahre hat der Sportverein letztendlich den angeblichen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 50.000 DM selbst zurückgezahlt. Somit ist die Aussage, dass die Gemeinde dem Sport 50.000 DM zur Verfügung stellt gegenstandslos und der SV hätte gleich von der Bank einen Kredit aufnehmen können.
Der Bürgermeister erwidert, dass es nicht ganz so ist, dass schließlich bei Aufnahme eines Kredites durch den Sportverein auch Zinsen zu zahlen sind.
[Es wurde deshalb nach der Sitzung mit der Kreissparkasse Aue-Schwarzenberg Rücksprache genommen, wo dem Bürgermeister folgende Auskunft erteilt wurde. Bei Aufnahme eines Kredites von 50.000 DM über 50 Jahre fallen bei einem festgeschriebenen Zinssatz von 5,8 % in den 50 Jahren 73.000 DM Zinsen ohne Tilgung an. Für 5,8 % Zinsen erhalten nur die Kommunen Kredite. Der Sportverein müsste aber ca. 7 % Zinsen zahlen.
Die der Gemeinde entgangenen Zinsen bzw. die durch den Sportverein gesparten Zinsen von mindestens 73.000 DM sind unbedingt als Zuschuss der Gemeinde an den Sportverein zu werten.]
Um dem Sport entgegenzukommen und nach eingehender Diskussion wird dem Entwurf des Erbauvertrages mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Festsetzung des Erbbauzinses von 2 %
- Beginn der Rückzahlung nach 5 Jahren
- Zeitablauf des Erbbaurechtes von 50 Jahren
Dieser Entwurf mit den oben genannten Festlegungen wird dann schnellstens im Kommunalamt unter Hinzuziehung des Präsidenten vom Deutschen Sportbund [gemeint ist der Präsident des Kreissportbundes; A.K.], dem SV und dem Bürgermeister noch einmal durchgesprochen.
5. Verkehrsrechtliche Anordnung „Am Waldeck“
Herr Wilhelm informiert, dass die äußere Ringstraße fertiggestellt ist. Der II. Bauabschnitt ist jedoch in diesem Jahr nicht mehr realisierbar und wird nochmals für das Jahr 2001 zur Förderung eingereicht.
Vom Verkehrsamt wurde folgende verkehrsrechtlich Anordnung genehmigt:
- Die gesamte Waldecksiedlung soll zu einer verkehrsberuhigten Zone werden.
- Die Straßen „Am Waldeck“ werden als Einbahnstraße ausgeschildert.
- Geparkt werden darf nur auf den gekennzeichneten Parkflächen. Diese öffentlichen Parkflächen sind nicht an Personen und Häuser gebunden. Um ein durchgehendes Blockieren dieser Parkflächen zu vermeiden, wird die Parkzeit von 6.00 bis 22.00 Uhr auf 2 Stunden begrenzt.
- Weiterhin wurden 2 gekennzeichnete Behindertenparkplätze angelegt; diese sind ebenfalls nicht personengebunden.
Frau Schulze bemerkt, dass der Parkplatz am ehemaligen Kindergarten sehr günstig gelegen ist, aber nur wenig Stellflächen vermietet sind (25,00 DM/Monat). Die Anzahl der vermieteten Flächen wurden von Herrn Pausch nicht mitgeteilt.
Weiterhin weist Sie hin, dass in der Straße am Steinbachweg bereits mehrere Löcher vorhanden und diese im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen sind. Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Schäden bereits gemeldet wurden.
5. Sonstiges
Problematik ruhender Verkehr
Zu dieser Problematik ist angedacht die Schaffung von Mietparkplätzen in den Wohngebieten und die Schaffung von zusätzlichen Stellflächen „Am Milchbach“.
Wenn es zu einer Realisierung der Stellflächen kommt, wären noch folgende Punkte zu klären:
- Wer kommt für die Kosten auf (1 Stellplatz kostet ca. 3.000 DM)?
- Wie hoch ist der Mietpreis/Stellplatz (einheitlicher Preis für alle Siedlungen; 25,00 DM/Monat zurzeit „Am Waldeck“)?
- Wo könnten noch Stellplätze entstehen?
Durch die Säba werden „Am Märzenberg“ entlang der Stichstraße Stellflächen geschaffen.
Diskussion der Gemeinderäte:
Frau Eisner bemerkt, dass in der Milchbach-Siedlung endlich eine Lösung gefunden werden muss. Es wäre wünschenswert, wenn ein Parkverbotsschild aufgestellt würde. Ständig muss sie die Kraftfahrer anhalten, ihre PKW vor ihrem Geschäft wegzufahren. Außerdem gibt es zu wenig Parkplätze in dieser Siedlung.
Aufgrund der Parkausweise, darf in diesem Bereich keine verkehrsberuhigte Zone mehr sein. Herr Wilhelm will sich diesbezüglich nochmals beim Verkehrsamt erkundigen.
Herr Baumann äußert, dass nur noch öffentliche Parkplätze förderfähig sind, also für jedermann nutzbar.
Gemeinderat Krauß, Alexander meint, dass in der Waldeck-Siedlung für jede Wohnung ein Parkplatz da sein müsste und in der Milchbach-Siedlung gibt es jedoch zu wenig Stellplätze.
Gemeinderat Stemmler ist auch der Meinung, dass es richtig ist, die Parkplätze „Am
Waldeck“ zu vermieten, da genügend vorhanden sind.
In den anderen Siedlungen sieht es mit Stellflächen nicht so günstig aus.
Aus topografischer Sicht wird es „Am Milchbach“ nicht möglich sein, für jede Wohnung einen Parkplatz zu schaffen (zurzeit ca. 200 Wohnungen und 49 Parkplätze), so Herr Baumann.
Um jedoch eine ordentliche Diskussionsgrundlage zu diesem Problem zu schaffen, ist sich der Gemeinderat einig, dass zuerst ein Konzept vorliegen muss. Danach können Festlegungen getroffen werden. Aus diesem Grund wird Herr Baumann beauftragt, bis Mitte Juli ein Konzept zu erarbeiten.
Ferienwohnung
Von Herrn Wilhelm wurde bereits der Gedanke, eine Ferienwohnung auszubauen, in einer der letzten Gemeinederatssitzungen ausgesprochen. Er hat auch diesbezüglich mit einigen Mietern in der Milchbach-Siedlung gesprochen und diese Idee wird für gut befunden. Sein Vorschlag ist, zwei schwer vermietbare Wohnungen auszusuchen und diese mit 1 Schlafraum, 1 Aufenthaltsraum mit Küche und Bad einzurichten und als Ferienwohnung zu vermieten.
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bürgermeisters zu und bezüglich der Übernachtungskosten wurde folgendes festgelegt:
2 Personen 30,00 DM/Nacht, und jede zusätzliche Person 10,00 DM/Nacht.
Der Betriebsleiter der Kommunalen Wohnungsverwaltung, Herr Pausch, wird beauftragt, eine entsprechende Wohnung als Ferienwohnung anzurichten (eventuell Haus 13).
Über die Preise der Vermietung wird nach Fertigstellung nochmals diskutiert.
Info Straßenbauvarianten „Am Märzenberg“
Zur Bürgerversammlung wurden für den Straßenbau drei Varianten vorgeschlagen. Man hat sich entschieden, dass beim grundhaften Ausbau der Straße der Fußweg auf der linken Seite angelegt wird.
Weitere Informationen:
- Da die Friedhofshalle Steinheidel für Beerdigungen zu klein ist, wurde beim Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) Oberlungwitz der Ausbau zur Förderung eingereicht. Die Mittel hierfür wurden im Haushaltsplan der Gemeinde aufgenommen.
Vom ALN liegt nun die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vor (ist nicht förderschädlich). Hierbei müsste die Gemeinde in Vorleistung gehen.
Da dieses Anliegen dringend notwendig ist, macht sich die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch den Gemeinderat erforderlich, um anschließend die Ausschreibungen vorbereiten zu können.
Der Gemeinderat gibt die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vorbehaltlich der Zustimmung der Fördermittel; dies ist in den Ausschreibungsunterlagen zu vermerken.
- Das Wohngrundstück Georgenthal 1 ist der Stadt Johanngeorgenstadt zugeordnet worden. Somit muss die Gemeinde an die Oberfinanzdirektion 60.000 DM zurückzahlen (im Gemeindehaushalt wurden für den Erlösauskehr 100.000 DM veranschlagt).
- Wohngebiet „An der Schulstraße“:
Wie mit dem Kommunalamt abgesprochen, muss die Gemeinde mindestens 50 % käuflich erworbener Grundstücke nachweisen, um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. In der nächsten Woche soll dann die Ausschreibung des Eigenheimstandortes erfolgen.
- In den letzten Wochen waren in der Wohnungsverwaltung 8 Zuzüge zu verzeichnen, auch aus den alten Bundesländern.
- Frau Eisner fragt an wegen ihres Grundstücksverkaufs. Die Vermessung wurde zwar vorgenommen, jedoch hat sie Bedenken, ob ein LKW dieses Grundstück ungehindert befahren kann.
Herr Wilhelm teilt mit, dass dieses Grundstück dem Freistaat Sachsen gehört.
Vom Wertgutachter Herrn Rucks wurde ein erneutes Gutachten angefordert, um den
Grundstückspreis herunterzudrücken (vorher 25,00 DM pro Quadratmeter).
Da diese Angelegenheit in der VWG Breitenbrunn/Bauamt bearbeitet wird, will sich
Herr Wilhelm dort zum Sachstand erkundigen.
- Frau Päßler erwähnt, da eventuell die Anschaffung eines Unimog angedacht ist, sollte sich die Gemeinde bald Gedanken machen über die Winterdienstausschreibung. Der Bürgermeister teilt mit, dass er sich zurzeit ein Angebot über einen Unimog einholt. Danach könnte im Gemeinderat entschieden werden, ob Kauf/Leasing eines Unimogs und somit Durchführung des Winterdienstes durch die Gemeinde oder weiterhin durch eine Firma.
Die nächste GR-Sitzung findet voraussichtlich am 04. 07. 2000 staft.
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