Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn


im Sitzungszimmer des Schulgebäudes

Tag: 04.07.2000
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 2 1. 00 Uhr

Anwesend: Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Christine Eisner, Mirko Roder, Josef Elstner, Olaf Krauß, Anne-Bärbel Schulze, Renate Kuhnert, Rolf Hellwig, Christa Garbe

weiter anwesend: Frau Fritzsch, VWG Breitenbrunn; Herr Lindner, VWG Breitenbrunn; Herr Wilhelm, K., VWG Breitenbrunn.
Es fehlten entschuldigt: Frau Peggy Päßler (Urlaub), Herr Lutz Reißmann (Urlaub), Herr Manfred Stemmler (dienstlich verhindert).
Es fehlten unentschuldigt: -

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 30. 05. 2000
3. Bürgerfragestunde
4. Beschluss über die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes zur Jahresrechnung 1999
5. Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000
6.Vergabe der Leistung für den Einbau eines Fettabscheiders und einer Rückstauklappe im Sportlerheim
7. Beschluss über die Aufnahme von Bürgern in die Vorschlagsliste für Schöffen bzw. Jugendschöffen
8. Informationen/Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil.

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

Herr Wilhelm begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und Gäste recht herzlich. Von den 13 Gemeinderäten waren einschließlich Bürgermeister 10 Mitglieder anwesend und somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.
Zur vorgesehenen Tagesordnung gab es keine weiteren Vorschläge bzw. Änderungsanträge. Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten der vorgesehenen Tagesordnung zu.

2. Protokollkontrolle vom 30. 05. 2000

Zur vorliegenden Sitzungsniederschrift gab es keine Ergänzungswünsche.
Der Gemeinderat Krauß, A. wies daraufhin, dass im Protokoll nur der Sitzungsverlauf wiedergegeben werden soll und keine nachträglichen Einfügungen wie auf Seite 6, Abschnitt 3. Die Niederschrift wurde mit einer Stimmenthaltung bestätigt.

3. Bürgerfragestunde

Da keine Bürger anwesend sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

4. Beschluss über die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes zur Jahresrechnung 1999

Durch Frau Fritzsch wird der Rechnungsabschluss 1999 erläutert, der jedem Gemeinderat vorliegt. Daraus ergibt sich dann die Beschlussvorlage Nr. 8/37/00 mit folgendem Sachverhalt. Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabe- und Einnahmeansätze gelten im Grundsatz nur für ein Jahr. Dieser Grundsatz wird durch die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen durchbrochen. Wird ein Haushaltsrest gebildet, dann sind diese übertragbaren Mittel von der zeitlichen Bindung befreit und bleiben im folgenden Jahr verfügbar.
So wird zum Jahresabschluss 1999 für die Baumaßnahme Dorfstraße Seifenrand ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 151.300,00 DM gebildet. Die Einnahme aus Fördermitteln für diese Maßnahme war im Haushaltsplan 99 mit 151.300 DM veranschlagt. Die Abrechnung erfolgte am 17. 12. 1999 beim Amt für Ländliche Neuordnung und die Fördermittel erhielt die Gemeinde im März 2000.
Beschluss Nr. 8/37/00
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes zur Jahresrechnung 1999 für die Dorfstraße Seifenrand in Höhe von 151.300 DM und die damit verbundene Übertragung in das Folgejahr.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

5. Betrittsbeschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000

Frau Fritzsch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 8/36/00. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2000 wird nach § 119 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung rechtsaufsichtlich bestätigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Das Landratsamt Aue-Schwarzenberg erlässt dazu folgenden Bescheid:
1. Für den Gesamtbetrag der Kreditermächtigung in Höhe von 720.000,00 DM zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Vermögenshaushaltes wird die rechtsaufsichtliche Genehmigung versagt.
2. Der Kassenkredit wird in der festgesetzten Höhe von 400.000 DM genehmigt.
3. Der Bescheid ergeht unter folgenden Auflagen: Der Gemeinderat hat gemäß der Entscheidung unter Punkt 1 die geänderte Haushaltssatzung erneut zu beschließen. Der Haushaltsplan ist danach anzupassen. Dieser Kredit sollte vom Regierungspräsidium zur Erschließung des Wohngebietes "An der Schulstraße" bereitgestellt werden und ab dem Jahr 2004 mit 25 % Tilgung zurückgezahlt werden. Der Vermögenshaushalt wird nunmehr um 680.000 DM minimiert. Für diese Maßnahme sind bereits 40.000 DM Projektierungsleistungen gezahlt worden.
Der Bürgermeister bemerkt hierzu, dass für die Erschließung des Wohngebietes bereits bei verschiedenen Anzeigeblättern Werbung gemacht wurde. Die Bewerber sind jedoch nochmals darauf hinzuweisen, dass derjenige den Zuschlag erhält, der mindestens 6 erschlossene Grundstücke dieses Eigenheimstandortes käuflich erwirbt. Zur Zeit wurden von 3 Firmen die Unterlagen angefordert.
Auch ist die Gemeinde angehalten, nicht nur Ausgaben zu reduzieren, sondern es muss nach Möglichkeiten gesucht werden, die Einnahmen zu erhöhen. Schwerpunkte für die Erhöhung der Einnahmen sind u. a. die Erhebung von Straßenbaubeiträgen, Steuererhöhungen und das Verlangen von Gebühren für die Nutzung von gemeindlichen Einrichtungen wie Turnhalle usw. Für diese Einrichtungen wie auch für den Friedhof sind Kalkulationen zu erarbeiten.
Weiterhin teilt Herr Wilhelm mit, dass zum Wirtschaftsplan 2000 von Seiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankoniabilanz mbH Schwarzenberg eine Stellungnahme eingeholt wurde. Es wird ausgesagt, dass keine Einwände festgestellt wurden; auch herangezogene Fachleute haben keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
Das Kommunalamt nimmt zum Wirtschaftsplan wie folgt Stellung. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ist formell rechtmäßig zustande gekommen. Es ist künftig zu beachten, dass der Beschluss nach § 17 Abs. 3 Satz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes die Angaben nach Anlage 9 der SächsEigBVO enthalten muss.
Der Wirtschaftsplan ist zukünftig als Anlage zur gemeindlichen Haushaltssatzung beizufügen, eine gesonderte Haushaltssatzung für den Wirtschaftsplan ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vordringlich und als Auflage der Kommunalaufsicht ist der Wirtschaftlichkeitsnachweis des Eigenbetriebes über das Jahr 2003 zu erarbeiten. Es ist unbedingt zu versuchen, im Jahr 2000 und darüber hinaus, dass die Tilgung der Kredite erhöht wird. In diesem Zusammenhang will der Bürgermeister bei einer späteren Bürgermeisterkonferenz mit dem Staatssekretär Dr. Buttolo vom Sächsischen Staatsministerium des Innern anregen, dass bei den vertraglichen Krediten von der Sächsischen Aufbaubank die Laufzeit erhöht wird.
GR Krauß. A. fragt an, ob es bereits Vorstellungen für die Straßenausbaubeitragssatzung gibt.
Herr Wilhelm teilt mit, dass der Gemeinderat bereits eine solche Satzung beschlossen hat, die wahrscheinlich neu zu überarbeiten und zu beschließen ist.
Von den umliegenden Gemeinden wurde diese Satzung kaum in Anwendung gebracht; jedoch ist laut Aussage vom Freistaat die freiwillige Anwendungsfrist Jahresende abgelaufen.
Für dieses Jahr sind folgende Straßenbaumaßnahmen zur Förderung eingereicht:
- Ringstraße „Am Waldeck" (nochmals 2001 eingereicht für Sonderprogramm des Freistaates Sachsen)
- Erschließung „Am Märzenberg" über das Amt für Ländliche Neuordnung Oberlungwitz (als Anschluss Beyreutherweg - Täumergut)
- Weiterer Ausbau Beyreutherweg zum Fällbacher Kreuz (über Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz)
Bei der Ringstraße handelt es sich um keinen grundhaften Ausbau; deshalb würde hier die Straßenausbausatzung nicht greifen.
Beschluss Nr. 8/36/00
Auf Grund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGem0) beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn ab 29. Februar 2000 die Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2000, die durch Beitrittsbeschluss am 04. Juli 2000 wie folgt geändert wird.
§ 1 Pkt. 1 wird im Vermögenshaushalt wie folgt geändert:
Die Einnahmen und Ausgaben minimieren sich von 2.239.000,00 DM um 680.000,00 DM auf 1.559.000,00 DM
§ 1 Pkt. 2 wird wie folgt geändert. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 0 DM festgesetzt.
Der Beschluss wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6. Vergabe der Leistung für den Einbau eines Fettabscheiders und einer Rückstauklappe im Sportlerheim

Herr Lindner gibt hierzu folgende Erläuterungen. Rein technisch geht es darum, das Gebäude vor einem Abwasserrückstau zu sichern (siehe Sachschaden im Dezember 1998 in Höhe von 50.000 DM). Ebenso ergibt sich objektiv der Einbau eines Fettabscheiders durch Forderung des ZWW, da dieser bisher in o. g. Einrichtung fehlt.
Vom Bürgermeister wurden Rücksprachen mit dem ZWW Schwarzenberg und dem Rechtsanwalt Herrn Schmeyer genommen, wobei die eindeutige Aussage kam, dass der Grundstückseigentümer für den Einbau zuständig ist.
So erfolgte vom Bauamt eine Angebotsabforderung von drei Firmen, wobei eine Firma kein Angebot abgegeben hat. Somit ist die günstigste Firma WTI GmbH Beierfeld und nach Aussagen vom ZWW ein fachkompetentes Unternehmen. Es wurde bereits mit der Firma eine Vorortberatung durchgeführt und der Auftrag würde sogar ohne Berechnung von Planungsleistungen erfolgen. Bei dieser Absprache war auch Herr Höer anwesend, der auch die diskutierte Lösung akzeptiert hat.
Beschluss Nr. 8/35/00
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, den Einbau einer Rückstausicherung und eines Fettabscheiders, Nenngröße 2, auf dem Flurstück 208 d, Gaststätte "Zur alten Pumpe", dem wirtschaftlichsten Bieter, WTI Wohn-, Tief- und Industriebau GmbH Erfurt, Zweigbüro Beierfeld, August-Bebel-Str. 77, 08340 Beierfeld zum Bruttopreis von 13.016,62 DM zu übergeben. Der Bürgermeister und das Bauamt der Gemeindeverwaltung Breitenbrunn werden beauftragt, den Bauvertrag mit der o. g. Firma abzuschließen.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Da die finanziellen Mittel für den Einbau des Fettabscheiders und der Rückstauklappe noch nicht im Haushaltsplan 2000 enthalten sind, müssen diese im Nachtragshaushalt 2000 eingestellt werden. Deshalb wird vom Gemeinderat folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 8/38/00
Der Gemeinderat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt in Höhe von 13.016,62 DM. Diese Ausgaben werden aus der allgemeinen Rücklage finanziert.
Der Beschluss wurde mit 6 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

7. Beschluss über die Aufnahme von Bürgern in die Vorschlagsliste für Schöffen bzw. Jugendschöffen

Die Aufnahme von Bürgern in die Vorschlagsliste für Schöffen bzw. Jugendschöffen war bereits mehrfach im Amtsblatt bekannt gegeben. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist keine Meldung eingegangen. Zusätzlich hat Herr Herkommer mit verschiedenen Bürger gesprochen, jedoch ohne Erfolg. Nach Rücksprache im Amtsgericht muss Erlabrunn mindestens 1 Person stellen. Es ist jedoch keine gute Lösung, wenn vom Bürgermeister eine Person verpflichtet wird.
Herr Wilhelm fragt nun an, ob es Interessenten für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen bzw. Jugendschöffen gibt. Der Gemeinderat Roder bemerkt, dass er vor längerer Zeit einmal mit Herrn Hans-Joachim Dehne hierüber gesprochen hat und dieser sein Interesse bekundet hat. Gemeinderat Roder hat das Sitzungszimmer verlassen und mit Herrn Dehne telefonisch Rücksprache genommen. Herr Dehne ist einverstanden, dass er in die Vorschlagsliste aufgenommen wird. Von Seiten des Gemeinderates bestehen keine Bedenken, so dass folgender Beschluss gefasst wird:
Beschluss Nr. 8/34/00
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt, Herrn Hans-Joachim Dehne in die Vorschlagsliste für Schöffen bzw. Jugendschöffen aufzunehmen.

Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

8. Informationen

Herr Lindner erläutert 3 vorliegende Bauanträge:
1. Von der Säba liegt ein Abbruchantrag für das Gebäude Am Märzenberg 2 - gegenüber dem Pförtnerhaus - vor. Der Gemeinderat gibt mit 9 Ja-Stimmen das Einvernehmen zu diesem Abbruch.
2. Die Fam. Opp, Georgenthal 4 stellt einen Antrag auf Vorbescheid und möchte im Vorfeld wissen, ob auf dem 1994 dazugekauften Flurstück 170/5 ein Einfamilienhaus gebaut werden kann. Baurechtlich befindet sich dieses im Außenbereich. Der § 35, Abs. 2 BauGB sagt aus, dass das Bauen in Ausnahmen möglich ist, wenn die Erschließung gesichert ist und wenn keine öffentlichen Belange negativ beeinflusst werden. Aus Sicht der Gemeinde könnte das Einvernehmen gegeben werden.
Das Grundstück wurde 1994 von der Gemeinde an Fam. Opp als Gartenland (5,00 DM/qm) verkauft. Die Teilungsgenehmigung und das Wertgutachten erfolgte ebenfalls auf Basis Gartenland. Im Wertgutachten wurde auf Grund der Tatbestände Gartenland/Ödland, kein Bauland ein Abschlag von 15,00 DM/qm vorgenommen. Durch die Gemeindeverwaltung und ggf. das Kommunalamt ist zu prüfen, ob im Falle einer Baugenehmigung nachträglich für das anteilige Bauland noch vom Käufer 15,00 Dm/qm verlangt werden können.
Die Gemeinde gibt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid mit 10 Ja-Stimmen mit der Bedingung, dass nach rechtlicher Prüfung die Differenz zum Bauland-Kaufpreis nachgezahlt wird.
3. Von Herrn Uwe Stöhr, Am Milchbach 11, liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor. Er beabsichtigt, auf dem Flurstück 143/5 und z. T. auf dem Flurstück 143/20 rechts angrenzend an das Wohn- und Geschäftshaus eine 2-geschossige Reihenhausanlage mit 3 Gebäuden zu bauen.
Das Flurstück 143/5 darf laut Bebauungsplan "Ortsmitte" bebaut werden und befindet sich im Verfügungsrecht der Gemeinde. Auch das Teilstück des Flurstückes Nr. 143/20 befindet sich im Verfügungsrecht der Gemeinde.
Da die Reihenhäuser entgegen dem Bebauungsplan schräg zum Geschäftshaus gebaut werden sollen, wurde Herr Lindner gern Herrn Stöhr einen Gegenvorschlag unterbreiten und zwar 2 Reihenhäuser gerade in das Grundstück hineinsetzen und das 3. versetzt. Diese Variante wurde sich besser einordnen und es wäre eine größere Übereinstimmung zum Bebauungsplan gegeben. Ein weiterer Vorschlag wäre, diese Reihenhäuser links vom Wohn- und Geschäftshaus auf Flurstück Nr. 143/7 zu bauen. Damit wäre eine Übereinstimmung zum Bebauungsplan gegeben. Beide Varianten wurden von Herrn Lindner vorgestellt.
Der Gemeinderat schätzt ein, dass durch dieses Bauvorhaben erheblich die Wohnqualität eingeschränkt wird (u. a. 2-geschossige Bauweise) und gibt das Einvernehmen zum Bauantrag vorerst nicht (erhebliche Abweichungen zum Bebauungsplan). Frau Schulze wird beauftragt, die o. g. zwei Varianten Herrn Stöhr vorzuschlagen.
Herr Wilhelm bemerkt, dass mit Fax vom 30. 06. 2000 von der Fam. Yvette und Sven Dubitzki ein Antrag zum Kauf des Flurstückes Nr. 143/5 vorliegt.
Herr Lindner ergänzt, dass er bereits mit der Frau Dubitzki gesprochen hat und diese beabsichtigt, rechts ein kleines Wohn- und Geschäftshaus zu bauen. Aus seiner Sicht würde sich dieses Gebäude besser einfügen, da es nach den derzeitigen Aussagen von Frau Dubitzki weitgehend den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen würde.
Da die Gemeinde sehr daran interessiert ist, das Ensemble Ortsmitte weiter auszubauen, muss sehr sorgfältig mit den beiden Interessenten umgegangen werden. Nach erfolgtem Gespräch von Frau Schulze mit Herrn Stöhr und unter Beachtung des Kaufantrages von Frau Dubitzki soll über Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Stöhr entschieden werden.
Der Bürgermeister informiert:
- Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beim Landratsamt ist mit dem "SV Wismut Erlabrunn" e.V. kein öffentlich-rechtlicher Vertrag, sondern ein Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Der Gemeinderat beschließt mit dem SV Wismut Erlabrunn e. V. einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Derjährliche Erbbauzins beträgt 1.060,00 DM. Diesem Erbbauzins liegt ein qm-Preis von 10,00 DM und eine einmalige Zuschussleistung der Gemeinde von 50.000 DM zugrunde, wobei für die Ermittlung des jährlichen Erbbauzinses 2 % festgesetzt wurden. Die Zahlungspflicht beginnt am 01. 01. 2002. Dieser Erbbaurechtsvertrag liegt zur Zeit beim Rechnungsprüfungsamt. Nach erfolgter Prüfung wird sofort der Zuschuss an den SV überwiesen.
- Von der Alten Schleiferei GbR liegt ein Schreiben vor, dass nächste Woche die Zahlung des Kaufpreises "Haus Mauersberger" erfolgt.
- Im Wohngebiet „Am Milchbach" sind die neuen Anwohner-Parkausweise fällig. Es erfolgt noch eine Ausschilderung "Parken nur mit Anwohner-Parkausweis". Die Bekanntmachung hierfür soll nächste Woche veröffentlicht werden. Vom Gemeinderat wurden folgende Festlegungen getroffen:
Anspruchsberechtigt sind alle PKW-Besitzer, “Am Milchbach" von Haus 1 bis Haus 27.
· Pro Wohneinheit wird 1 Parkausweis ausgestellt. Ausnahme sind 2 PKW-Besitzer/ Wohneinheit - 2 Parkausweise.
· Haushalte ohne eigenes Fahrzeug erhalten einen Anwohner-Parkausweis für Besucherfahrzeuge.
· Sind mehr als zwei PKW je Wohneinheit vorhanden, können auf einem Parkausweis zwei Nummern vergeben werden.
Im Jahre 2001 finden die Landrats- und Bürgermeisterwahlen statt. Vom Sächsischen Landkreistag liegen nun die Terminvorschläge vor.
Wahltermin: 10.Juni 2001, Termin für Neuwahlen: 24.Juni2001.
Der Gemeinderat ist mit diesen Terminvorschlägen für die Landrats- und Bürgermeisterwahlen einverstanden.

Von der VZS (Verbraucher-Zentrale Sachsen) liegt ein Antrag der Beratungsstelle Aue auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2001 vor.
Um dem steigenden Bedarf der Verbraucher an Information und Beratung besser gerecht zu werden, bittet die VZS um einen Zuschuss in Höhe von 300 DM. Dieser Punkt soll zur nächsten Gemeinderatssitzung nochmals abgehandelt werden.
Seit 03. 07. hat sich eine Gleisbaufirma (STRABAG) für 3 Monate mit 3 Zimmern in der ehem. Schule eingemietet.
Der KWV wurde der Auftrag erteilt, eine Ferienwohnung Am Milchbach 9, Parterre anzurichten.
Zur Durchführung des Winterdienstes hat sich der Bürgermeister ein Angebot über einen Unimog eingeholt. Die Kosten würden sich auf 180.000 DM belaufen. Aufgrund der hohen Ladefläche würde dieser im Sommer nur sehr wenig genutzt werden können.
Mit der Fa. Blechschmidt ist ebenfalls nochmals Rücksprache zu nehmen, ob dies der Gemeinde für 3 Monate ihren Unimog ohne Fahrer für den Winterdienst zur Verfügung stellen würde und hierfür nur die Fahrtkosten berechnet bekommt. Es wäre eine rentable Lösung, wenn dann die Gemeinde bestimmt, wann und wo geräumt wird.
GR Krauß, A. meint, dass noch geprüft werden sollte, ob eventuell das Leasing des Unimogs kostengünstiger ist als ein Kauf und die Bedienung mit eigenem Personal.
Herr Bachmeier hat mitgeteilt, das er notariell alles unter Dach und Fach hätte. Der Bürgermeister war mit Herrn Bachmeier wegen Förderung am Montag im Regierungspräsidium. Der Kaufpreis wurde jedoch noch nicht überwiesen.
Bezüglich des Haushaltsplanes für das nächste Jahr teilt Frau Fritzsch mit, dass der Entwurf bis 30. 11. 00 im Kommunalamt vorliegen muss. Sie schätzt ein, dass im September der Entwurf im Gemeinderat diskutiert werden kann.
Die Anfragen von Frau Garbe bezüglich Kaufpreis Grundstück Steinheidel Fam. Lau und Sichtbehinderung durch Hecke im Kreuzungsbereich vom Milchbach kommend wurden durch den Bürgermeister wie folgt beantwortet. Das Grundstück wird vom Freistaat Sachsen verkauft. Nach Aussagen der Polizei und des Verkehrsamtes muss langsam in den Kreuzungsbereich hineingefahren werden.
Frau Schulze teilt mit, dass die Werbetafeln der Kommunalen Wohnungsverwaltung in der Ortsmitte noch aus dem Jahre 1999 stammen.
Der Bürgermeister bemerkt, dass Herr Pausch bereits angewiesen wurde, durch verstärkte Werbung den Leerstand zu reduzierend So ist z. B. alle 4 Wochen der Aushang in der Ortsmitte zu erneuern und zusätzlich im Amtsblatt eine Veröffentlichung zu bringen.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 5. September 2000 statt.

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