Niederschrift über die 17. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn

im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 04.09.2001
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr

Anwesend: Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Lutz Reißmann, Marina Dehne, Christa Garbe, Rolf Hellwig, Alexander Krauß, Manfred Stemmler, Josef Elstner, Christine Eisner, Mirko Roder, Anne-Bärbel Schulze, Renate Kuhnert

weiter anwesend: Frau Fritzsch - Kämmerin VWG

Es fehlten entschuldigt: Herr Olaf Krauß (Urlaub)

Es fehlten unentschuldigt: -

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begr-üßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Vereidigung des Bürgermeisters
3. Protokollkontrolle vom 26. 06. 2001
4. Bürgerfragestunde
5. Neubeschluss der Parkgebührenverordnung auf Grund der Euro-Einführung (Beschlussvorlage Nr. 17/90/01)
6. Beschluss über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit auf Grund der Euro-Einführung (Beschlussvorlage Nr. 17/91/01)
7. Auf Grund der Euro-Umstellung ist die Gebühr für die vermieteten Parkflächen neu festzulegen (Beschlussvorlage Nr. 17/93/01)
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2000 für den Eigenbetrieb "Kommunale Wohnungsverwaltung" Erlabrunn (Beschlussvorlage Nr. 17/92/01)
9. Beschluss über die Satzung für die Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Erlabrunn
10. Beschluss über den Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges (VW-Bus) für die Freiwillige Feuerwehr Erlabrunn
11. Diskussion Haushaltsicherungskonzept des Eigenbetriebes "Kommunale Wohnungsverwaltung" und Gemeinde Erlabrunn
12. Sonstiges

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

Der Bürgermeister eröffnete um 18. 00 Uhr die Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sowie die anwesenden Gäste und Bürger recht herzlich. Die Einladungen sowie die dazugehörigen Unterlagen für diese Sitzung wurden den Gemeinderäten ordnungsgemäß zugestellt.
Von den 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich Bürgermeister) waren 12 Gemeinderäte anwesend, somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Zur vorgesehenen Tagesordnung gab es keine weiteren Vorschläge, so dass diese in der vorliegenden Form bestätigt wurde.

2. Vereidigung des Bürgermeisters

Für die Vereidigung des Bürgermeisters ist ein Gemeinderatsmitglied zu verpflichten. Herr Wilhelm hatte bereits im Vorfeld mit dem Gemeinderat Herrn Stemmler gesprochen. Von Seiten der Gemeinderäte gibt es hierzu keine Einwände. Der 1. Stellv. des Bürgermeisters Herr Stemmler nimmt somit die Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters Herrn Wilhelm vor.

3. Protokollkontrolle vom 26. 06. 2001

Gemeinderat A. Krauß beanstandete, dass die Sitzungseröffnung am 26. 06. 2001 nicht erfolgen hätte dürfen, da seiner Meinung nach zu wenig GR anwesend waren.
Bürgermeister Wilhelm erwiderte, dass 6 Gemeinderäte anwesend waren und nach der Vereidigung Frau Dehne 7 Gemeinderäte und damit die Mehrheit.
Zum vorliegenden Protokoll gab es keine Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche.

4. Bürgerfragestunde

Dieser TOP entfällt, da es von den anwesenden Bürgern keine Anfragen gibt.

5. Neubeschluss der Parkgebührenverordnung auf Grund der Euro-Einführung (Beschlussvorlage Nr. 17/90/01)

Eingangs bemerkt Herr Wilhelm, dass auf Grund der Euro-Einführung viele Satzungen zu ändern sind, wie auch die vorliegende Parkgebührenverordnung.

Beschluss Nr. 17/90/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die Verordnung der Gemeinde Erlabrunn über die Parkgebühren am "Graupnerweg" (Parkgebührenverordnung).
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6. Beschluss über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit auf Grund der Euro-Einführung (Beschlussvorlage Nr. 17/91/01)

Entsprechend der Euro-Einführung ist eine Änderung der Entschädigungssatzung notwendig. Weiterhin wurde die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Beschluss Nr. 17/91/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

7. Auf Grund der Euro-Umstellung ist die Gebühr für die vermieteten Parkflächen neu festzulegen (Beschlussvorlage Nr. 17/93/01)

Mit Beschluss Nr. 15/75/01 wurden für die vermieteten Parkflächen der KWW "Am Milchbach 28 - 30" und "Am Waldeck 19" eine Gebühr von 15,00 DM/Stellfläche/Monat festgelegt. Daraus wurde sich nach der Währungsumstellung eine Gebühr von 7,67 EUR ergeben. Es wird deshalb dem Gemeinderat eine Gebühr von 8 EUR/Stellplatz/Monat vorgeschlagen.
Der Gemeinderat Alexander Krauß ist mit der Gebühr von 8 EUR nicht einverstanden, da es sich hierbei um eine Aufrundung handelt. Er schlägt deshalb 7,50 EUR vor und stellt den Antrag hierüber abzustimmen.
Von den Gemeinderäten Elstner und Stemmler wird bemerkt, dass eine Aufrundung nicht ungewöhnlich ist und dass die Gebühren noch weit unter dem Durchschnitt (25,00 - 30,00 DM/Stellplatz) liegen.
Anschließend lässt der Bürgermeister über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmen und es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. 17/93/01
Der Gemeinderat beschließt eine Gebühr der von der KWV Erlabrunn vermieteten Parkflächen an den Gebäuden "Am Milchbach 28 - 30" sowie "Am Waldeck 19" von 8 EUR/Stellplatz/Monat.
Der Beschluss wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 2 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

8. Feststellung des Jahresabschlusses 2000 für den Eigenbetrieb "Kommunale Wohnungsverwaltung" Erlabrunn (Beschlussvorlage Nr. 17/92/01)

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für 2000 wurden eigenständig durch die KWV erstellt. Die Prüfung erfolgte entsprechend Beschluss Nr. 14/71/01 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankoniabilanz Schwarzenberg. Es wurde festgestellt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss 2000 nach pflichtmäßiger Prüfung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss 2000 mit Lagebericht wird öffentlich ausgelegt. Die Auslegungszeit wird öffentlich bekanntgemacht.

Beschluss Nr. 17/92/01
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahesabschlusses 2000 für den Eigenbetrieb "Kommunale Wohnungsverwaltung" Erlabrunn.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

9. Beschluss über die Satzung für die Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Erlabrunn

Da die Satzung nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, wurde diese neu überarbeitet. Diese wurde auch im Feuerwehrausschuss diskutiert und bestätigt.
GR Stemmler war der Meinung, dass die Anerkennung der Leistungen der FFW bei Einsätzen durch das Land besser geregelt werden müsste. GR Frau Schulze würdigte die gute Arbeit der Jugendfeuerwehr.

Beschuss Nr. 17/94/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Erlabrunn.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

10. Beschluss über den Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges (VW-Bus) für die Freiwillige Feuerwehr Erlabrunn

Mit der Geschäftsleitung der Kliniken gGmbH Erlabrunn wurden durch den Bürgermeister und der Feuerwehr zwecks Übernahme des VW-Busses mehrere Gespräche geführt. Im gegenseitigem Einvernehmen konnte ein Kaufpreis von 5000 DM vereinbart werden. Der VW-Bus soll als Mannschafts-Einsatzwagen umgerüstet werden und der operativen Einsatzgruppe und der Jugendfeuerwehr zur Verfügung stehen. Die Umbauarbeiten werden weitestgehend in Eigenleistungen und unter Mithilfe des Bauhofes realisiert. Das Geld ist im Nachtragshaushalt/Vennögensplan einzustellen.
GR Alexander Krauß möchte hierüber erst entscheiden, wenn der Nachtragshaushalt kommt und der Gemeinde das Geld zur Verfügung steht. Vielleicht gibt es andere Dinge, die wichtiger wären.
Bürgermeister Wilhelm bemerkt, dass uns das Fahrzeug dann nicht mehr zum Kauf zur Verfügung steht und wir ein anderes zu so einem günstigen Preis nicht erhalten. GR Stemmler unterstützte diese Ansicht.
Frau Fritzsch teilt mit, da sich im Vermögenshaushalt einige Änderungen ergeben haben und deshalb ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss. In diesem werden dann die Kosten für das Feuerwehrauto mit eingearbeitet.

Beschluss Nr. 17/95/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt den Kauf eines VW-Busses von den Kliniken gGmbH Erlabrunn im Wert von 5000 DM für die Freiwillige Feuerwehr Erlabrunn.

Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

11. Diskussion Haushaltsicherungskonzept des Eigenbetriebes "Kommunale Wohnungsverwaltung" und Gemeinde Erlabrunn

Die Gemeinde wurde von der Kommunalaufsicht beauflagt, ein Haushaltssicherungskonzept für den Eigenbetrieb und für die Gemeinde zu erarbeiten.
Hierzu liegen dem Gemeinderat der Zwischenbericht mit Darstellung der Konsolodierungsmaßnahmen sowie der Finanzplan des Eigenbetriebes für die Jahre 2000 bis 2008 und das Haushaltsicherungskonzept mit haushaltsstellenbezogenen Maßnahmen der Gemeinde vor. Anschließend erläutert die Kämmerin Frau Fritzsch die einzelnen Maßnahmen.
Abschließend bemerkt Frau Fritzsch, dass zu den vorliegenden Entwürfen von den Gemeinderäten noch Änderungsvorschläge eingebracht werden können und das Haushaltskonsolodierungskonzept dann nochmals diskutiert wird.
GR Roder erinnerte nochmals an die Gebührensatzung Turnhalle und teilte mit, dass durch die A-Jugendmannschaft die Hallennutzung entfällt. Die erfüllende Gemeinde Breitenbrunn ist nochmals an die Gebührensatzung zu erinnern, um diese in einer der nächsten Sitzungen behandeln zu können.

12. Sonstiges

Der Bürgermeister gibt folgende Informationen:
- Der Rückbau der Häuser "Am Waldeck" 5/6 und 11/12 wurde durch das Regierungspräsidium Chemnitz befürwortet und an die Sächsische Aufbaubank Dresden weitergeleitet.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Sicherheitsneugründung des ZWW dringend erforderlich. Deshalb muss zur nächsten Sitzung darüber neu beschlossen werden.
- Bezüglich des öffentlichen Weges von Steinheidel bis Seifenrand gibt Herr Wilhelm folgenden Sachstand. Dieser Weg war schon vor dem Krieg öffentlich. Beim Verkauf des Grundstückes wurde schriftlich hingewiesen, dass der Weg nicht mit verkauft werden darf. Trotz Hinweise wurde der Weg vom Freistaat Sachsen mit an die Familie Leopold verkauft. Nun müsste die Gemeinde den Weg wieder abkaufen. Nach einer Flächenzuordnung durch die Oberfinanzdirektion Berlin wird der öffentliche Wirtschaftsweg neu vermessen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Kosten für einen Rückkauf des Weges der Freistaat tragen müsste.
- Für den Bebauungsplan Erschließung zur Revitalisierung ehem. Bahngelände Johanngeorgenstadt und den Entwurf der Außenbereichssatzung Rabenberger Straße der Gemeinde Breitenbrunn gibt es durch den Gemeinderat keine Einwände, da die Belange der Gemeinde Erlabrunn nicht berührt werden.
- Bezüglich der Dienstbarkeit auf dem Flurstück 219 b durch die envia zur Nutzung der Trafostation Am Milchbach wird mit der Gemeinde ein Vertrag abgeschlossen. Für die Grundstücksbenutzung erhält die Gemeinde eine Entschädigung von 1.600,00 DM.

Für die neu gebauten PKW-Abstellflächen wurde nach eingehender Diskussion folgende Beschilderung festgelegt:
1 Stellfläche für Behinderte
1 Stellfläche für Besucher der Anwohner gegen Gebühr (mit Poller absperren)
5 Stellflächen frei für Besucher, Parkzeit 2 Stunden
Vom GR Herrn Roder kam die Anfrage, ob die Möglichkeit besteht, dass die Anwohner vom Märzenberg diese Stellflächen mieten können, zumal dies eine zusätzliche Einnahmequelle wäre.
Dies wurde vom Bürgermeister und Gemeinderat abgelehnt, da die öffentlichen Stellplätze mit Fördermittel gebaut wurden und die Gemeinde einige öffentliche Stellplätze vorzuhalten hat.

Herr Pausch unterbreitet dem Gemeinderat den Vorschlag, dass für den vorgesehenen Rückbau den Mietern für den Freizug von Wohnungen ein Unkostenbeitrag gezahlt werden soll. Diese Verfahrensweise wurde bereits mit den Mietern Am Waldeck praktiziert. Es wird deshalb eine Aufwandsentschädigung von 5 EUR/Quadratmeter vorgeschlagen. Herr Pausch wird beauftragt, zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage vorzulegen.

- Für die Fortführung des Baues der Modelleisenbahn im Schulgebäude sind 2 Spenden eingegangen (500 DM Fa. Gresser, 500 DM Herr Wistorf).
- Für die Schaffung einer "Stillen Wiese" auf dem Waldfriedhof in Steinheidel wird ein Konzept erarbeitet.
- In 14 Tagen findet die Submission für die Vergabe der Dachumdeckung "Am Milchbach 10 bis 12" statt. Demnach könnte noch dieses Jahr mit der Baumaßnahme begonnen werden.
- Die Firma Kübler & Niethammer hat im Februar 2002 Jubiläum für die Holzschliffherstellung. Der GR Alexander Krauß schlägt deshalb vor, eine Feierstunde zu organisieren.
- Für den Bebauungsplan "An der Schulstraße" wurde das Geld zurückgegeben. Um vielleicht eine Bebauung von drei Grundstücken zu gewähren, werden mit dem ZWW und Herrn Lang Verhandlungen geführt für dem Trink- und Abwasseranschluss.

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