Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn im Sitzungszimmer des Schulgebäudes


Tag: 05.12.2000
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr

Anwesend: Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Lutz Reißmann, Peggy Päßler, Christine Eisner, Olaf Krauß, Anne-Bärbel Schulze, Renate Kuhnert, Josef Elstner, Christa Garbe
weiter anwesend: Frau Bonitz - RA Schmeyer & Bonitz,
Schwarzenberg Frau Fritzsch - Kämmerei VWG Breitenbrunn,
Herr Lindner - Bauamt VWG Breitenbrunn,
Es fehlten entschuldigt: Herr Roder, Mirko (Weiterbildung), Herr Hellwig, Rolf (verreist), Herr Stemmler, Manfred (dienstlich verhindert),
Es fehlten unentschuldigt: -

Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil - Beginn 18.00 Uhr
An diesem TOP nimmt Frau Rechtsanwältin Bonitz teil.
Öffentlicher Teil - Beginn 19.30 Uhr Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

Der Bürgermeister eröffnete um 19.30 Uhr den öffentlichen Teil der 12. Sitzung des Gemeinderates und begrüßte Frau Fritzsch von der Verwaltungsgemeinschaft Breitenbrunn. Von den 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich Bürgermeister) waren 10 Mitglieder anwesend. Somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.
Zur vorgesehen Tagesordnung gab es keine weiteren Vorschläge bzw. Änderungsanträge, so dass diese in der vorliegenden Form bestätigt wurde.

2. Protokollkontrolle vom 14. 11. 2000

Gemeinderat Alexander Krauß äußert, dass er auf der Seite 6 nach dem 2. Abschnitt noch eingefügt haben möchte, dass die mittelfristige Finanzplanung gefehlt hat und [nach Aussage von Frau Fritzsch von der Kämmerei; Anmerkung Alexander Krauß] somit ab dem Jahre 2002 keine Investition getätigt werden können.
Die Sitzungsniederschrift wurde mit 6 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen bestätigt.

3. Bürgerfragestunde

Die Bürgerfragestunde entfällt, da keine Bürger anwesend sind.

4. Beschluss über die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Erlabrunn für das Haushaltsjahr 2001

Eingangs bemerkt der Bürgermeister, dass die Kaufpreiszahlung "Haus Mauersberger" in Höhe von 113.512,00 DM durch die Alte Schleiferei GbR erfolgt ist. Weiterhin liegt vom Straßenbauamt Schlema eine 2. Ergänzung zur Vereinbarung vor. Für die umleitungsbedingten Fahrbahnschäden einschließlich der Kosten für die Beseitigung dieser Schäden wird eine Schadenersatzsumme von 78.374,84 DM bereitgestellt. Die Gemeinde hat dem Straßenbauamt diese o. g. Summe in Rechnung gestellt. Nach erfolgter Bezahlung steht dieses Geld zur freien Verfügung (ohne Bedingungen des Straßenbauamtes).
Anschließend gab Frau Fritzsch Erläuterungen zur Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001.
Der Verwaltungshaushalt (VWH) hat sich gegenüber dem Entwurf nicht geändert. Im Entwurf hatte der Vermögenshaushalt (VMH) ein Gesamtvolumen von 1. 109.700,00 DM einnahmen- und ausgabenseitig. Dieser reduziert sich um 57.700,00 DM auf 1.052.000,00 DM.
Dem Vermögenshaushalt können aus dem VWH 90.700,00 DM zugeführt werden. Die Vorhaben Straßenbau, “Am Märzenberg" und Grunderwerb zum Teilvergleich (F1urstücks-Nr. 143/20), welche mit einem Sperrvermerk versehen waren, wurden aus dem VMH herausgenommen und in das Investitionsprogramm aufgenommen. Es wurde aber der Abriss des Wismut-Gebäudes Haus 39 (ehem. Männerhaus Wismut) im Vermögenshaushalt eingestellt. Dieser erfolgt jedoch nur, wenn anschließend das Grundstück zur Bebauung verkauft werden kann. Dafür sind in den Einnahmen aus Verkaufserlösen 17.000 DM eingestellt.
Um die im Vermögenshaushalt eingestellten Investitionen zu finanzieren, ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 120.000 DM vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan lag in der Zeit vom 13. 11. - 23.11.2000 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen diesen Entwurf gab es von Seiten der Bevölkerung nicht.
Der Bürgermeister schlägt vor, den Straßenbau "Am Märzenberg" wieder in den Vermögenshaushalt aufzunehmen.
Da die beiden Maßnahmen Straßenbau "Am Märzenberg" und der zweite Bauabschnitt Ringstraße Waldeck aus verschiedenen Förderprogrammen kommen, soll die Maßnahme realisiert werden, wo zuerst die Fördermittel fließen.

Durch den Gemeinderat gibt es hierzu keine Einwendungen, so dass diese Maßnahme wieder in den VMH aufgenommen wird.
Frau Fritzsch bemerkt, dass diese beiden Maßnahmen mit einem Sperrvermerk versehen werden müssen. Damit erhöht sich der VMH auf 1.339.000 DM. Gemeinderat Alexander Krauß schätzt ein, dass die Haushaltslage sehr ernst ist. Ein großes Augenmerk bildet die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 120.000 DM im Jahre 2001. Damit können im Jahre 2002 fast keine Investitionen mehr getätigt werden. Ebenso weist die Wohnungsverwaltung im Jahre 2003 einen Fehlbetrag von minus 106.000 DM im Finanzplan aus, somit wäre die KWV ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zahlungsfähig.
Als positiv schätzt Gemeinderat Krauß, A. die Schaffung der Gästewohnung ein.
Der Bürgermeister erwähnt, dass die Gemeinde durch die Haushaltsverordnung verpflichtet ist, nicht nur Einsparungen vorzunehmen, sondern auch alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Um in Zukunft Investitionen tätigen zu können, muss die Gemeinde versuchen, eventuell noch günstige Verkäufe vorzunehmen. Zur Sicherung des Eigenbetriebes wird bei der Sächsischen Aufbaubank ein Antrag auf Verlängerung der Laufzeit der Kredite bzw. Umschuldung gestellt. Auch eine andere Form der Bewirtschaftung der Wohnungen wird in Erwägung gezogen.
GR Krauß, A. regt an, zukünftig im Vermögenshaushalt die Ausgaben Städtebausanierung aufzuschlüsseln. Laut Bürgermeister betrifft die Ausgabe Städtebausanierung nur das Schulgebäude und ein noch auszuwählendes Wohngebäude "Am Milchbch".
Beschluss Nr. 12/60/00
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05. 12. 2000 die vorliegende Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

5. Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungsverwaltung Erlabrunn für das Jahr 2001

Gegenüber dem Entwurf gab es keine wesentlichen Änderungen. Jedoch wurde der Finanzplan noch um das Jahr 2004 ergänzt gemäß der letzten Gemeinderatssitzung und nach Rücksprache mit dem Kommunalamt.
Der Entwurf lag in der Zeit vom 13. - 23.11.2000 in der KWV zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen den Entwurf wurden seitens der Bevölkerung nicht vorgebracht.
Beschluss Nr. 12/56/00
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2001 für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungsverwaltung Erlabrunn der Gemeinde Erlabrunn.
Der Beschluss wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6. Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 1999 der Gemeinde Erlabrunn

Frau Fritzsch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 12/59/00. Der Bericht über die örtliche Prüfung liegt jedem Gemeinderat vor. Somit schließt die Jahresrechnung 99 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 3.486.940,01 DM ab. Im Verwaltungshaushalt stehen 1.621.096,10 DM und im Vermögenshaushalt 1.8865.843,91 DM zu Buche. Dem Vermögenshaushalt konnten aus dem Verwaltungshaushalt 167.876,11 DM zugeführt werden. Die Zuführung zur allgemeinen Rücklage beträgt 478.666,75 DM. Damit sind beide Haushalte ausgeglichen. Nach der Beschlussfassung ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an 7 Arbeitstagen öffentlich auszulegen.
Beschluss Nr. 12/59/00
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 1999 entsprechend des vorliegenden Prüfberichtes vom 27. November 2000 sowie die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 11.12. - 20.12.2000.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

7. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 1999 des Eigenbetriebes "Kommunale Wohnungsverwaltung" Erlabrunn

Von der Frankoniabilanz Schwarzenberg erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 1999. Es wurde festgestellt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss nach pflichtgemäßer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Durch den Bürgermeister wurde das Prüfungsergebnis verlesen.
Vom Gemeinderat A. Krauß kam der Hinweis, dass zukünftig jedem Gemeinderat eine Zusammenfassung des Lageberichtes in Kopie mit zugestellt werden sollte.
Beschuss Nr. 12/55/00
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 1999 für den Eigenbetrieb "Kommunale Wohnungsverwaltung" Erlabrunn.
Der Beschluss wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

8. Beschluss über die Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale für die Landrats- und Bürgermeisterwahl

Für die Wahlen 2001 bildet die Gemeinde Erlabrunn ein Wahlbezirk. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses wird durch einen zusätzlich gebildeten Briefwahlvorstand vorgenommen.
Beschluss Nr. 12/57/00
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, dass die Gemeinde Erlabrunn einen Wahlbezirk bildet. Wahllokal ist die ehemalige Schule in Erlabrunn.
Für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses wird ein Briefwahlvorstand gebildet, der die Auszählung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro vornimmt.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

9. Beschluss über die Festlegung Wahltag und Tag der etwaigen Neuwahl der Bürgermeisterwahl

Vom Sächsischen Staatsministerium des Innern wird als Wahltag für die Bürgermeisterwahl der 10. Juni 2001 und als Tag der etwaigen Neuwahl der 24. Juni 2001 vorgeschlagen.
Beschluss Nr. 12/58/00
Der Gemeinderat Erlabrunn beschließt, den Wahltag für die Bürgermeisterwahl auf den 10. Juni 2001 festzulegen. Als Tag der etwaigen Neuwahl wird der 24. Juni 2001 bestimmt. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Neuwahl beginnt am 11. Juni 2001 und endet am 13. Juni 2001.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stinunen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

10. Sonstiges

- Bezüglich der Gästewohnung "Am Milchbach 21" wurden vom Gemeinderat folgende Festlegungen getroffen:
Die Vergabe der Gästewohnung erfolgt nach Datum des Einganges. Preisregelung:
1 bis 2 Personen (Erwachsene) 30,00 DM/Tag
pro weitere Person 10,00 DM/Tag
Kinder bis zur Vollendung des 3. Jahres
kostenfrei Kinder über 3 bis 14 Jahre 5,00 DM/Tag
Endreinigungsgebühr (einmalig) 15,00 DM
Bettwäsche sowie Handtücher sind vom Nutzer mitzubringen.
Der Schlüssel für die Gästewohnung ist in der KWV vom Nutzer abzuholen und der Übenachtungspreis ist im voraus zu entrichten.
Das Mitbringen von Haustieren wird untersagt. Diese Festlegungen sollen in Form einer Hausordnung in der Gästewohnung angebracht werden.

In einer der letzten Gemeinderatssitzungen wurden für die Unterbringung der Kirche zwei Varianten vorgeschlagen, einmal im Bauhofgebäude bei der ehemaligen Gemeindeverwaltung und zum anderen in der unteren Etage des Schulgebäudes mit einem Extraeingang. Der Kirchenvorstand hat sich für die Variante im Schulgebäude entschieden. Vom Planungsbüro Süß wurde für den Umbau dem Gemeinderat eine Projektzeichnung vorgelegt. Vom "Schwarzen Weg" aus ist am hinteren Schulgebäude ein Extraeingang mit Vorbau geplant.
Durch diese zentrale Lösung kann die Kirche auch von Krankenhauspatienten genutzt werden. Dadurch wird das Gebäude in seiner zentralen Stellung aufgewertet. Der Umbau soll über Fördermittel der Städtebausanierung finanziert werden.
Der Bürgermeister schlägt für diese Räumlichkeiten (ca. 60 Quadratmeter) eine Kaltmiete von 2,00 DM je Quadratmeter vor. Für die Aufbringung des Eigenanteiles soll von der Kirche eine einmalige Summe gezahlt werden. Herr Wilhelm will diesbezüglich mit der Kirche verhandeln. Falls es hier zu keinem Ergebnis kommt, soll der Mietpreis erhöht werden.

Herr Wilhelm informiert, dass von der Säba ein Bauantrag vorliegt für die Errichtung einer Parkplatzanlage auf dem Flurstück 154/23, ehemals Am Märzenberg 2 (Schwesternwohnheim). Damit sollen 61 Parkplätze geschaffen werden.
Für das Wohngebiet "Am Märzenberg" besteht eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Von Seiten der Gemeinde besteht deshalb keine Veranlassung, diesem Objekt zuzustimmen. So unterliegen die Errichtung von Neubauten laut Erhaltungssatzung der Genehmigungspflicht. Die noch unbebauten Grün- und Freiflächen sind grundsätzlich von der Bebauung freizuhalten. Auch von den Anwohnern wurde beim Bauordnungsamt für dieses Vorhaben Widerspruch eingelegt.
Dem Gemeinderat liegt für die Errichtung der Parkplatzanlage keine Projektzeichnung vor. Aus diesem Grund ist nicht ersichtlich, wie die Anordnung der Stellflächen erfolgen soll. Deshalb gibt der Gemeinderat einstimmig kein Einvernehmen zur Errichtung der Parkplatzanlage.
Hierüber soll zur nächsten Gemeinderats-Sitzung eine Entscheidung getroffen werden, wenn die Projektzeichnung bis dahin vorliegt.

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