Niederschrift
über die 9. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn
im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 05.09.2000
Beginn:l8.00 Uhr
Ende: 21.35 Uhr
Anwesend:
Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Lutz Reißmann,
Peggy Päßler, Mirko Roder, Olaf Krauß, Manfred Stemmler, Josef Elstner, Anne-Bärbel Schulze, Renate Kuhnert, Rolf Hellwig
weiter anwesend: Herr Wilhelm, K. - VWG Breitenbrunn
Es fehlten entschuldigt: Frau Eisner (verreist), Frau Garbe (verreist)
Es fehlten unentschuldigt:-
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle vom 04. 07. 2000
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Form der öffentlichen
Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Erlabrunn vom 26. 11. 1998
5. Beschluss über die Billigung und öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes und der Begründung des Bebauungsplanes "An der Schulstraße", Gemeinde Erlabrunn
6. Beschluss zur Vergabe Umbindung Dachrinnenentwässerung sowie Neubau Hausanschlüsse Schmutzwasser - Milchbachsiedlung
7. Beschluss über die Zustimmung zum Antrag der Kliniken Erlabrunn gGmbH zur Installation einer Hindernisbefeuerung auf dem Gebäude "Am Milchbach 27"
8. Informationen/Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die 9. Sitzung des Gemeinderates und begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und Gäste. Von den 13 Gemeinderäten waren einschließlich
Bürgermeister 11 Mitglieder anwesend und somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.
Änderungswünsche zur Tagesordnung gab es von Seiten der Gemeinderäte nicht. Diese wurde in der vorliegenden Form bestätigt.
2. Protokollkontrolle vom 04. 07. 2000
Zum Protokoll vom 04.07.2000 wurden keine Änderungswünsche vorgebracht, dieses ist mit 9 Ja Stimmen und 2 Stimmenthaltungen bestätigt worden.
3. Bürgerfragestunde
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da keine Bürger anwesend sind.
4. Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Erlabrunn vom 26. 11. 1998
Das RP Chemnitz verweigert gegenwärtig die Genehmigung von Bebauungsplänen aufgrund rechtswidriger Bekanntmachungssatzungen. Um die notwendige Rechtssicherheit herzustellen, macht sich eine Änderung der Bekanntmachungssatzung erforderlich.
Beschluss Nr. 9/40/00
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Erlabrunn vom 26. 11. 1998.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
5. Beschluss über die Billigung und öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes und
der Begründung des Bebauungsplanes "An der Schulstraße", Gemeinde Erlabrunn
Der Bürgermeister erklärt, da im Bebauungsplan "An der Schulstraße" Änderungen eingearbeitet wurden (Einordnung von 2 Eigenheimparzellen ehemaliges Klubhaus), ist durch den Gemeinderat die Billigung und öffentliche Auslegung zu beschließen.
GR Krauß, A. fragt an, wie viele Interessenten sich für die Ausschreibung Baugebiet "An der
Schulstraße"/Erschließung gemeldet haben.
Herr Wilhelm informiert, dass die beschränkte Ausschreibung im Sächsischen Amtsblatt und
im Erzgebirgs-Blick erfolgt ist unter der Bedingung, dass derjenige Bewerber den Zuschlag
erhält, der mind. 6 erschlossene Grundstücke erwirbt. Hierfür gibt es einen Bewerber. Da
demnach bei einem Interessenten keine Angebotsvergleiche möglich sind, muss die Ausschreibung aufgehoben und dem Bewerber abgesagt werden.
In diesem Zusammenhang liegt noch eine Beschwerde vom Sächsischen Bauindustrieverband
vor, dass bei dieser beschränkten Ausschreibung sich nicht jede Firma beteiligen kann auf
Grund der harten Bedingung und damit der freie Wettbewerb nicht gewährleistet ist.
Diese Ausschreibung wurde jedoch mit der VOB-Stelle beim RP absgestimmt, so der Bürgermeister.
Nach eingehender Diskussion durch den Gemeinderat ist vom Bürgerineister folgendes zu
klären:
- Wie ist der weitere Verfahrensweg, wenn es nur einen Bewerber gibt?
- Ist eine 2. Ausschreibung möglich? Bei einer klaren Zusage sollte schnellstmöglich eine nochmalige öffentliche Ausschreibung erfolgen, so der Gemeinderat.
Beschluss Nr. 9/39/00
Der Entwurf und die Begründung des geänderten Bebauungsplanes in der Fassung vom
03. 07. 2000 werden gebilligt.
Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplanes sind 4 Wochen öffentlich auszulegen
und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind über die Änderungen des Bebauungsplanes und von der Auslegung zu unterrichten.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren
keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
6. Beschluss zur Vergabe Umbindung Dachrinnenentwässerung sowie Neubau Hausanschlüsse Schmutzwasser - Milchbachsiedlung
Der ZWW/Bereich Abwasser beabsichtigt, im unteren Teil der Milchbach-Siedlung (1 - 12)
den Neubau des Schmutzwasserkanals und die Umbindung der Dachentwässerung sowie den
Neubau der Hausanschlüsse (HA) Schmutzwasser.
Die Kosten für den Kanalbau trägt der ZWW und für die Dachrinnenentwässerung und Neubau HA ist die Kommunale Wohnungsverwaltung verantwortlich. Da erst im Mai die Realisierung dieser Maßnahmen bekannt wurde, konnten diese im Wirtschaftsplan der KWW nicht
aufgenommen werden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, andere Instandhaltungsmaßnahmen durchzufahren.
Nach Aussagen von Herrn Pausch wird der Schmutzwassersammler talseitig der Gebäude Am Milchbach 1 - 12 verlegt. Die entsprechenden Hausanschlüsse werden von diesem Schmutzwassersammler neu verlegt. Die Anschlüsse für die Dachentwässerungen werden auf den
bereits vorhandenen Oberflächenwassersammler verlegt.
Um die Belastung für den Mieter auf einen gewissen Zeitraum zu beschränken, sollen im Anschluss an diese Verlegung gleichzeitig die Elekto-Erdkabel verlegt werden.
Beschluss Nr. 9/41/00
Der Gemeinderat beschließt, unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkte, den Auftrag der Firma Küllig Bau GmbH, Eibenstocker Str. 103, 08345
Johanngeorgenstadt zum vorläufigen Angebotspreis (Dachrinnenentwässerung und Hausanschlüsse) von 74.942,53 DM incl. 16 % Mehrwertsteuer zu erteilen.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren
keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
7. Beschluss über die Zustimmung zum Antrag der Kliniken Erlabrunn gGmbH zur
Installation einer Hindernisbefeuerung auf dem Gebäude "Am Milchbach 27"
Durch Herrn Pausch wurde die Beschlussvorlage 9/42/00 erläutert. Auf dem Dach des
Parkhauses ist ein Hubschraubersonderlandeplatz vorgesehen. Da in der Einflugschneise das
Gebäude Am Milchbach 27 liegt, muss dieses eine Hindernisbefeuerung gemäß Auflage
erhalten.
Beschluss Nr. 9/42/00
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Kliniken Erlabrunn gGmbH zur Installation einer
Hindemisbefeuerung auf dem Gebäude "Am Milchbach 27" für den Hubschraubersonderlandeplatz auf dem Neubau Parkhaus zu.
Der Beschluss wurde mit 1 1 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren
keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
8. Informationen/Sonstiges
Der Bürgermeister gibt folgende Informationen:
Herr Wilhelm erläutert das Programm zum Volksfest 2./3. Oktober 2000.
Der Ausbau des Beyreutherweges (Vom Täumergut bis Fällbacher Kreuz/Anschluss
Steinheidel) wurde über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Förderung
eingereicht. Um die Fördermittel zu bekommen, muss dieses Bauvorhaben eine Aufwertung
(verkehrsverbesserte Führung) erhalten. Da diese Straße auch durch Holztransporte der
Forstämter Lauter und Eibenstock genutzt wird, sind 3 Ausweichstellen sowie am Ende des
Beyreutherweges einige Längsparker vorgesehen.
Nach Zusage durch das RP muss dann schnellstmöglich die Ausschreibung erfolgen, da die
Realisierung noch dieses Jahr geplant ist.
Zur Ausbesserung der Schäden an der Schulstraße fand mit dem Straßenbauamt Zwickau
eine Beratung statt. Es ist vorgesehen, die Schäden mit einer Schwarzdecke auszubessern.
Der Vorschlag des Bürgermeisters ist, das Geld hierfür vom Straßenbauamt in Anspruch
zu nehmen und einen Fördermittel-Antrag zu stellen für den grundhaften Ausbau der Straße.
Der Verantwortliche für den Brückenbau, Herr Faust, vom Straßenbauamt Schlema hat
hierzu seine Zustimmung gegeben. Der Planer der Brücke hat auch bereits die Schäden
aufgenommen.
Das Planungsbüro Greiner will bis zum 15. 09. den Fördermittel-Antrag bearbeiten.
Das Straßenbauamt hat sich bereiterklärt, nach Vorlage diesen schnellstens positiv zu
befürworten und an das RP weiterzuleiten.
Mit dem Straßenbauamt Schlema wird eine Vereinbarung abgeschlossen, worin festgelegt
wird, welche Ausbesserungkosten der Gemeinde für die Nutzung der Schulstraße erstattet werden.
Mit dem Eimündungsbereich S 272 in den Graupnerweg gibt es von Seiten der Fahrzeugführer größere Schwierigkeiten. Nach Auskunft des Straßenbauamtes wurde die Einfahrt
zwar nach DIN gebaut, aber die Praxis sieht eben anders aus.
Nach Rückkehr von Herrn Faust (Straßenbauamt Schlema) aus dem Urlaub soll nochmals
eine Vorortberatung stattfinden, um im Sinne der Kraftfahrer eine Lösung zu finden.
Bezüglich des Winterdienstes hat sich der Bürgermeister ein Angebot zum Kauf eines
Unimogs eingeholt. Die Kosten hierfür betragen 180.000 DM; diese Summe kann im Haus-
haltsplan nicht eingestellt werden. Die monatliche Leasingrate würde sich auf ca. 2500,00 -
3800 DM belaufen.
Der Vorschlag des Bürgermeisters wäre, z. B. den Unimog der Fa. Blechschmidt mieten
und einen Fahrer der Firma für ca. 3 Monate einstellen.
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass bei diesem Vorschlag keine Kosten eingespart
werden. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister beauftragt, bis zur nächsten GR-Sitzung
eine Kalkulation zu erstellen, wenn eine Firma den Winterdienst übemimmt oder Fahrzeug
mieten und Fahrer einstellen.
Ein weiteres Problem ist der Bauhof. Der Freistaat hat sich noch nicht geäußert zu den Eigentumsverhältnissen des Rehab-Gebäudes.
Von Seiten der Kirche Breitenbrunn besteht Interesse für die Nutzung eines Bauhofgebäudes, neben dem ehemaligen Gemeindeamt mit befestigtem Platz, (Ausbau als Kirchenraum).
Von der Gemeinde wurde deshalb ein Wertgutachten erstellt mit 18.000 DM. Da die Kirche
dieses Geld nicht zur Verfügung hat, würde der Bürgermeister analog des Sportlerheimes
einen Erbbaurechtsvertrag vorschlagen.
Vom Gemeinderat wurde diskutiert, für diese Zwecke einen Raum in der unteren Etage des ehemaligen Schulgebäudes anzubieten, zumal hier bessere Parkplatzmöglichkeiten bestehen.
Außerdem könnte ein Extra-Eingang vorgesehen werden.
Der Bürgermeister wird deshalb beauftragt, nochmals mit dem Kirchenvorstand zu
sprechen.
Zum Stand "Haus Mauersberger"
Der Baubeginn ist für die 39. Kalenderwoche vorgesehen; dieser hatte sich auf Grund der nochmaligen
Ausschreibung, der Bauleistungen hinausgeschoben.
Im Notarvertrag ist die Nutzungsauflage bei den jetzigen Käufern von 20 auf 12 Jahre zu
reduzieren. Der Kaufpreis soll auf 12 Jahre reduziert [werden].
Bezüglich der Kaufpreiszahlung "Täumerhaus" wird der Bürgermeister Erkundigungen
beim Notar einholen, welche rechtlichen Schritte für Schadenersatzansprüche geltend
gemacht werden können.
Gemeinderätin Frau Päßler bemerkt, dass z. Z. im Kindergarten nur 2 Gruppen belegt sind.
Wenn Erlabrunn nicht genügend Kleinkinder hat, wurde sich doch anbieten,
Kinder der auswärtigen Schwestern aus dem Krankenhaus aufzunehmen. Jedoch sind nach
Aussagen von Schwestern schon Kinder abgelehnt worden.
Frau Schulze teilt mit, dass ihr kein Fall bekannt ist, dass ein Antrag abgelehnt wurde.
Es ist jedoch weiterhin die Zusatzvereinbarung zu beachten, wenn durch Aufnahme von
Kindern aus unserem Ort die Gruppenzahl überschritten wird, dass dem Antrag von ortsfremden Kindern gekündigt wird.
Ein weiteres Problem von Frau Päßler wären noch die gebührenpflichtigen Parkflächen der
Gemeinde. Diese werden größtenteils von Besuchern des Krankenhauses benutzt.
Sie will deshalb der Geschäftsleitung den Vorschlag zur Ablösung bzw. Anmietung der
Stellflächen unterbreiten.
Der Bürgermeister gibt zu den Parkflächen nochmals folgende Auskunft. Bevor die Parkflächen gebaut wurden, haben dort am Graupnerweg Fahrzeuge wild auf Privatgrundstücken
geparkt. Daraufhin hat der Grundstückseigentümer bei der Krankenhausleitung vorgesprochen und die Flächen zum Verkauf angeboten. Die Leitung des Krankenhaus hat
damals geäußert, dass sie selbst genügend Flächen im Krankenhausgelände haben und
hierfür kein Interesse besteht.
Der Eigentümer wollte deshalb die Fläche einfrieden. Zum einen wäre das ein schlechter
Anblick und zum anderen wären keine Parkflächen,ob mit oder ohne Gebühren vorhanden
gewesen.
Deshalb hat die Gemeinde die Verantwortung übemommen und diese Flächen gekauft und
die Parkplätze angerichtet. Dies war mit viel Geld und Aufwand verbunden und die Gemeinde ist laut Auflage Kommunalaufsicht und der Gemeindeordnung verpflichtet, Einnahmen zu erzielen. Außerdem fallen ständig Unterhaltungskosten speziell im Winter an.
Von Seiten des Bürgermeisters und der Gemeinderäte gibt es keine Einwände, wenn die Krankenhausleitung eine gewisse Anzahl von Parkflächen mieten möchte.
Frau Päßler erklärt sich bereit, diesbezüglich mit dem Geschäftsführer, Herrn Wieder, zu sprechen.
Damit der Haushaltsplan eingehend diskutiert werden kann, soll der Entwurf den Gemeinderäten bis zum 15. Oktober vorliegen.
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