Niederschrift über die 13. Sitzung des Gemeinderates Erlabrunn

im Sitzungszimmer des Schulgebäudes
Tag: 06. 02. 2001
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 22.00 Uhr

Anwesend: Gemeinderäte: Harald Wilhelm, Alexander Krauß, Lutz Reißmann, Christine Eisner, Mirko Roder, Olaf Krauß, Manfred Stemmler, Anne-Bärbel Schulze, Renate Kuhnert, Rolf Hellwig (ab TOP 5), Christa Garbe
weiter anwesend: Herr Baumann - KEWOG Reichenbach; Herr Iser - Polizeihauptmeister BGS; Herr Lang - Bauamt Breitenbrunn; Herr Wilhelm, K. - Hauptamt Breitenbrunn;

Es fehlten entschuldigt: Frau Peggy Päßler (krank)
Es fehlten unentschuldigt: -

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister eröffnete um 18. 00 Uhr den öffentlichen Teil der 13. Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Baumann von der KEWOG, Polizeihauptmeister Iser vom Bundesgrenzschutz sowie die anwesenden Bürger recht herzlich. Von den 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich Bürgermeister) waren 11, ab TOP 5 12 Gemeinderäte anwesend, somit konnte die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.
Zur vorgesehen Tagesordnung schlägt der Gemeinderat Krauß, Alexander vor, den TOP Bauanfragen gleich hinter die Bürgerfragestunde anzureihen.
Herr Wilhelm stellt jedoch den Antrag die Tagesordnung so zu ändern, dass der TOP 6 gleich hinter dem TOP 7 abgearbeitet werden soll, da bei den TOP 5 und 7 ein inhaltlicher Zusammenhang besteht.
Zur geänderten Tagesordnung gab es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwände.

2. Protokollkontrolle vom 05. 12. 2000

Zur Protokollkontrolle vom 14. 11. 2000 (S. 2) wünscht der Gemeinderat Krauß, A. folgende Korrektur: "Gemeinderat Alexander Krauß stellt fest, dass die mittelfristige Finanzplanung fehlt. Auf seine Frage an die Kämmerin, wieso dies so sei, antwortetet sie, dass ab 2002 die Finanzierung des Finanzplanes noch nicht gesichert ist, aber die Unterlagen mit der Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Sitzungsniederschrift wurde mit 9 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen bestätigt.

3. Bürgerfragestunde

Der Gemeinderat Alexander Krauß greift noch einmal den Leserbrief von Gotthard Lang auf. Die Gemeinderäte und Verwaltung haben die Pflicht, die Bürger zu informieren. So hätte eine Information erfolgen müssen, welche Häuser in der Milchbach-Siedlung stehen bleiben und welche nicht. Auch hätte diese Information in den öffentlichen Teil hineingehört. Dies beantwortete der Bürgermeister mit ja. Was soll nun in der Milchbach-Siedlung geschehen?
Herr Wilhelm bemerkt, dass weder die Gemeinderäte noch der Bürgermeister möchten, dass bestimmte Häuser abgebrochen werden. Aber um den Wohnungsleerstand zu dezimieren, lässt sich in Zukunft ein Rückbau von Gebäuden in der Milchbachsiedlung nicht vermeiden. Um die Gebäudeanordnung in dieser Siedlung zu erhalten, wurden eventuell die Gebäude 13/14, 25/26 und 27 in Frage kommen. Es steht aber noch nicht definitiv fest, welche Häuser es betrifft.
Aufgrund des Wohnungsleerstandes bei diesen Gebäuden sollen nur noch die notwendigsten Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Dies wurde auch einer Mieterin vom Haus 25 mitgeteilt, die zur Pflege einer Bekannten sich nach zwei zusammenhängenden Wohnungen erkundigt hat. Für das Haus 27 liegt jedoch ein Kaufantrag vor. Jedoch konnte eine Unterzeichnung des Notarvertrages noch nicht erfolgen, da seitens der Luftbehörde für eine nochmalige Aufstockung des Gebäudes keine Genehmigung erteilt wird und der Käufer nicht mehr 150 TDM sondern nun noch 80 TDM bietet.
Die Gemeinderätin Frau Schulze ist über die Vorgehensweise von Gotthard Lang sehr enttäuscht. Herr Lang ist Mitglied im EZV und hat ständig Gelegenheit, sich mit dem Bürgermeister oder Gemeinderäten auszutauschen, wie z. B. bei der letzten Wanderung oder zur Jahreshauptversammlung.
Der Gemeinderat Alexander Krauß legte den Gemeinderäten und Anwesenden eine Unterschriftenliste für den Erhalt des Bundeswehrstandortes Schneeberg vor.

4. Vorstellung der Arbeit des BGS Aktuelle Situation/Mithilfe der Bevölkerung zur Bekämpfung der Grenzkriminalität

Polizeihauptmeister Iser bedankt sich beim Bürgermeister, dass er heute die Gelegenheit hat, die aktuelle Lage darzulegen. Der Bundesgrenzschutz ist eine Bundespolizei, die eng mit dem Zoll und der Landespolizei zusammenarbeiten. Die Dienststelle/Einsatzort des BGS befindet sich in Johanngeorgenstadt. Der Aufgabenbereich erstreckt sich von Tellerhäuser bis Carlsfeld, das bedeutet 33 km Grenze und 95 % Wald. Der Dienstanfang beginnt mit 8 - 10 Beamten am Grenzübergang Johanngeorgenstadt. Dieser wurde im letzten Jahr von 4,4 Mill. Bürgern überquert, davon waren teilweise auch Straftäter dabei. Zur Arbeit des BGS gehört ebenfalls die Absicherung des Bahnhofes dazu, da täglich zwei Züge von Tschechien kommen.
Im vorigen Jahr konnten 850 illegal Eingereiste und 80 Schleuser festgenommen werden. Hierbei handelt es sich um Völkergruppen aus 15 Ländern wie Indien, China, Afghanistan usw., die Schleuser kommen meistens aus Tschechien, Rumänien und Polen. Für eine Schleusung müssen die Ausreisenden bis zu ca. 50.000 DM bezahlen.
Als positiv erwähnt Herr Iser, dass 75 % der Aufgriffe durch Hinweise aus der Bevölkerung kommen und appelliert an alle Bürger, so schnell wie möglich den BGS zu verständigen unter der Telefon Nr. 88070.
Seit November vorigen Jahres treten auch häufig Tätergruppen von Tschechien auf, die blitzartig am helllichten Tag in Häuser einbrechen und alles Brauchbare mitnehmen. Die Bürger werden deshalb aufgerufen, ihr Eigentum gut zu sichern.
Weiterhin schildert der Polizeihauptmeister Herr Iser Vorfälle aus seiner Praxis und beantwortet im Nachhinein Fragen der Gemeinderäte.

5. Überarbeitetes Verkehrs-Parkplatzkonzept - Herr Baumann (KEWOG)

Eingangs zu diesem TOP bemerkt Herr Wilhelm, dass der Gemeinderat im Herbst 2000 festgelegt hat, dass im Rahmen der Städtebausanierung ein Stellplatzkonzept erarbeitet werden soll aufgrund der Probleme in der Milchbachsiedlung.
Durch Herrn Baumann wird nun die Stellplatzkonzeption erläutert. Vom Ingenieurbüro Coplan ist bereits 1997 für das gleiche Gebiet eine Verkehrskonzeption erarbeitet worden, die hier mit einbezogen wurde. In den nachfolgenden Ausführungen wird für Wohngebäude von 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit und für das überörtlich fungierende Krankenhaus von 1 Stellplatz/4 Betten ausgegangen.

Parkplatzbestand und -bedarf in der Milchbachsiedlung
Am Milchbach sind 19 öffentlich befestigte und 6 unbefestigte Stellplätze vorhanden, an Garagen/Stellplätze sind 134 vermietet. Dies ergibt einen Gesamtbestand von 159 Stellplätzen.
Bestand an WE: 223 WE
abzüglich der geplanten Abrisse 21 WE
und evtl. Verkauf Haus 27
neuer Bestand 202 WE
Somit wäre ein Bedarf laut Stellplatzverordnung (1,5 Stellplätze pro Wohneinheit) von 303 Stellplätzen erforderlich.
- vorhandener Bestand an befestigten Stellplätzen: 70
- weiterhin befinden sich noch in diesem Gebiet 6 unbefestigte Stellplätze und 35 Garagen
- entlang des Graupnerweges (Richtung Sportplatz) sind 78 Garagen und 54 unbefestigte Parkplätze
Bestand: 70 befestigte Stellplätze + 113 Garagen
+ 60 unbefestigte Stellplätze
243 Stellplätze
Bedarf: 303 Stellplätze
- Bestand 243 Stellplätze
------------------
Defizit: 60 Stellplätze
Um dieses Defizit in der Milchbachsiedlung zu minimieren, könnten die Ausweichparkplätze Graupnerweg genutzt werden sowie der vorbehaltlich angedachte Rückbau der Häuser für das Anlegen von Stellflächen. Auch sollten die Besitzer einer Garage diese nutzen.
Zum Stellplatzbedarf für den Krankenhausbereich gibt es keinerlei Defizit, auch durch das Parkhaus im Krankenhausgelände. So bieten der Hochhausparkplatz und die vorhandenen Parkplätze entlang des Graupnerweges insgesamt 132 befestigte Stellplätze. Entsprechend der Größe des Krankenhauses werden bei 453 Betten = 115 Stellplätze benötigt.
Frau Eisner bemerkt, dass die Wendeschleife in der Milchbachsiedlung bestehen bleiben muss, damit die großen LKW bei der Anlieferung von Waren dort wenden können.
Der Gemeinderat Alexander Krauß bittet darum, dass den Gemeinderäten eine Kopie der Stellplatzkonzeption zugestellt wird. Weiterhin fragt er an, wie die Situation "Am Waldeck" aussieht.
Herr Baumann antwortet, dass es hier ähnlich ist wie "Am Milchbach", 10 öffentlich befestigte Stellplätze und keine unbefestigten. 69 Garagen und vermietete Stellflächen ergeben einen Gesamtbestand von 79 Stellflächen. Der Gesamtbedarf beträgt 198.
Der Gemeinderat Herr Hellwig betritt um 19.10 Uhr den Sitzungsraum.
Gemeinderätin Frau Schulze bemerkt, dass der Parkplatz "Am Waldeck 19" ständig leer ist und was soll hier zukünftig geschehen? Wie wird der Verkehrsverlauf in der Ringstraße sein (eventuell Aufstellung eines Wohngebietsschildes!).
Herr Baumann bemerkt, dass Am Waldeck Einbahnverkehr vorgesehen ist. Der Bürgermeister äußert, dass aufgrund des Hochhausparkplatzes kein akuter Handlungsbedarf Am Waldeck besteht. Auch in der Ortsmitte und entlang des Graupnerweges sind ausreichend Parkplätze vorhanden wie auch im Krankenhaus durch das neu gebaute Parkhaus.
Anschließend bemerkt Herr Baumann, dass im Sanierungsgebiet "Erweiterter Ortskernbereich" Erlabrunn öffentliche Stellplätze mit 1.500,00 DM/Stellplatz gefördert werden können, wobei eine angemessene Gebühr erhoben werden muss. Außerdem wird eine ordentliche Bewirtschaftung gefordert.

6. Bauanfragen

Zu diesem Thema begrüßt der Bürgermeister den Bauamtsleiter Breitenbrunn Herrn Lang recht herzlich. Heute ist nochmals zu entscheiden, ob die Gemeinde das Einvernehmen zum Bauantrag der Säba über die Errichtung einer Parkplatzanlage erteilt oder versagt. Zur letzten Gemeinderatssitzung konnte keine Entscheidung getroffen werden, weil keine Zeichnung vorlag. Letztendlich kann aber die Bauaufsichtsbehörde nur auf Basis der Erhaltungssatzung und nach dem Bau-Gesetzbuch eine Genehmigung erteilen oder nicht. Nun liegt der Gemeinde ein Bauplan vor. Daraus ist ersichtlich, dass der geplante öffentliche Parkplatz nur 10 in zum Haus 1 Am Märzenberg entfernt ist. Diese öffentliche Nutzung des Parkplatzes wäre aufgrund der hohen Besucherzahl eine Zumutung für die gesamten Anlieger.
Fragen/Hinweise und Meinungen der Gemeinderäte und Bürger:
Wie begründet die Säba das Anliegen für den Parkplatzbau?
Sollen diese Parkplätze verkauft werden?
Entwertung des Wohngebietes; Störend für diejenigen, die im Menzelpark nach Ruhe suchen; Es sind genügend öffentliche Parkplätze für die Besucher da;
Kommt der Bedarf von der Bevölkerung oder ist dies Sache der Säba?
GR Stemmler bemerkt, dass es zwischen der Säba und dem Krankenhaus bereits Absprachen gegeben hat. Beweis hierfür ist doch eindeutig das Antwortschreiben des Krankenhauses, dass jetzt kein Bedarf mehr bezüglich der Anmietung von Abstellflächen besteht.
Die Krankenhaus-Besucher sollen direkt bis vor das Krankenhaus fahren können, vermutet er. GR A. Krauß fragt nach der Meinung der Anwohner.
Herr Ulbricht schildert, als sie den Plan gesehen haben, wandten sich die Bewohner an das Bauamt. Dort erhielten Sie die Auskunft, dass der Parkplatz für die Anwohner des Märzenberges sei und nur so viele Parkplätze gebaut werden wie Bedarf besteht. Ende November fand eine Zusammenkunft mit den Grundstücksnachbarn, dem Geschäftsführer der Säba Herrn Jahn und dem Geschäftsführer der Kliniken Erlabrunn statt.
Es wurde informiert, dass ein dringender Bedarf an Parkplätzen besteht und die Säba würde nach Fertigstellung des Parkplatzes diesen an das Krankenhaus verkaufen. Von den anwesenden Anliegern wurde diese maximale Vermarktung (61 Stellflächen) des Parkplatzes abgelehnt aufgrund der sehr hohen Frequenz. Daraufhin wurde eine verkleinerte Parkplatzvariante vorgeschlagen mit 37 Parkplätzen und Herr Wieder versprach, dass dieser nur für Langzeitpatienten (kein Besucherparkplatz) benutzt wird.
Meinungen hierzu:
- Von den Anwohnern kamen die Fragen, warum bereits im Vorfeld die Bäume abgeholzt wurden und wer hat die Genehmigung hierfür erteilt. Dies soll zur nächsten Sitzung durch den Bürgermeister geklärt werden.
- Gemeinderätin Frau Schulze bemerkt, dass innerhalb des Krankenhausgeländes genügend Stellflächen als Langzeitparkplätze genutzt werden können.
- Ob Herr Wieder mit dem Bau des Parkhauses nicht einschätzen konnte, dass ihm noch 37 Parkplätze fehlen, so Herr Stöhr.
- Frau Schwichtenberg meint, dass die Säba mit dem Abbruch des Wohnhauses dort ein nutzloses Grundstück hätte und um dieses zu vermerkten einen Parkplatz errichtet. Auf dem Märzenberg wurden ebenfalls noch Stellflächen neu geschaffen.
- Der Bauamtsleiter Herr Lang bemerkt, dass die Gemeinde eine Erhaltungssatzung hat und Ziel dieser ist (nach § 172 BauGB) die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes einschließlich Freiflächen. Entsprechend § 3 Abs. (1) der Erhaltungssatzung unterliegen die Errichtung von Neubauten sowie Nutzungsänderungen, wie es hier der Fall ist, der Genehmigungspflicht durch die Untere Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
- GR Stemmler äußert hierzu, dass diese Siedlung eine reines Wohngebiet ist und öffentliche Parkplätze werden gewerblich genutzt. Eine Regelung mit einer Schranke von der Pforte aus wäre zu überdenken.
- Herr Dr. Kneehans bemerkt, dass laut Aussage vom Geschäftsführer der Säba Herrn Jahn dieser Platz gewerblich genutzt werden soll und ihn die Erhaltungssatzung nicht interessiert.
- GR Alexander Krauß weist darauf hin, dass der Bauträger das Recht hat zu klagen, wenn die Gemeinde das Einvernehmen versagt.
Zusammenfassend stellt der Bürgermeister fest: Nach eingehender Diskussion kennen wir nun die Meinung der Anlieger und es ist aus diesen Betrachtungen ersichtlich, dass die Gemeinde über genügend öffentliche Parkplätze verfügt, zumal noch der Ausweichparkplatz beim ehemaligen Kesselhaus mit genutzt werden könnte.
Herr Wilhelm fragt nun die Gemeinderäte, wer gibt das Einvernehmen zum Bau des Parkplatzes Am Märzenberg 2 mit 37 Stellflächen.
Abstimmung: 1 Ja-Stimme und 11 Gegenstimmen

7. Beschluss über die Niederschlagung von Forderungen gemäß § 32, Abs. 2 GemHVO

Für eine ehemalige Mieterin aus der Milchbachsiedlung beträgt die Mietschuld 1.022,76 DM. Da diese Forderung trotz intensiver Bemühungen der KWV nicht realisiert werden kann, ist diese Forderung niederzuschlagen.
Beschluss Nr. 13/62/01
Der Gemeinderat beschließt die Niederschlagung o. g. Forderungen gemäß § 32, Abs. 2 GemHVO. Die Forderungen können nicht beigetrieben werden, da die Schuldnerin bis zum Zeitpunkt über kein pfändbares Habe verfügt. Durch die Niederschlagung erlischt der Anspruch nicht.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

8. Beschluss übe die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)

Herr Wilhelm äußert, dass bei der Genehmigung der Haushaltssatzung erneut von der Kommunalaufsicht darauf hingewiesen wurde, dass laut Auflagen der Haushaltskonsolidierung die Gemeinde alle eigenen Einnahmepotenziale ausschöpfen muss wie Straßenbaubeiträge, Zweitwohnungssteuer usw.
Aus diesem Grund wurde ein Zweitwohnungssteuersatzung erarbeitet und der Entwurf liegt jedem Gemeinderat vor. Diese Einnahmen sollen zur Deckung der Ausgaben des gesamten Verwaltungshaushaltes dienen. Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist ausreichend, dass die Wohnung eine Mindestausstattung aufweist, ausgeschlossen sind Kleingartenanlagen.
Diskussion der Gemeinderäte:
- Durch Erhebung dieser Zweitwohnungssteuer kann es zur Erhöhung des Wohnungsleerstandes kommen.
- Satzung sollte sozialgerechte Anwendung finden;
- Aufführung von Sanktionsmöglichkeiten;
- Anwendung erst bei Bürgern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, um diese Steuer einzutreiben;
- Der Steuersatz soll nicht 10 % des Mietaufwandes betragen, sondern nur 5 %;
- Genaue Definition Zweitwohnung, gehören auch wirklich Datschen, Wohn- und Campingwaren dazu?
- § 2 Abs. 2) genauere Definition wer ist "jemand" und "außerhalb des Grundstücks" ; besser außerhalb von Erlabrunn;
- Satzung fand bis jetzt in keiner anderen Gemeinde Anwendung, da die Wohnungsverwaltungen mit weiterem Leerstand rechnen;
- Auszubildende sollen ebenfalls von dieser Steuer befreit werden; ebenso Gartenlaubenbesitzer;
Herr Karsten Wilhelm äußert hierzu, dass die Satzung auf Grund von Gerichtsurteilen und durch ein Mustersatzung vom SSG erarbeitet und dem Kommunalamt zur Prüfung vorgelegt wurde. Die Steuer ist mit einem Bescheid festzusetzen, um eine Einspruchsfrist zu gewähren. Auch sind die Bürger gemäß Sächsischem Meldegesetz verpflichtet, eine Zweitwohnung zu melden.
Aufgrund der Vielfalt der noch offenen Fragen und Probleme schlägt der Bürgermeister den Kompromiss vor, die Beschlussvorlage vorerst zurückzustellen bis die nachfolgenden Fragen durch das Kommunalamt geklärt sind. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag von Herrn Wilhelm zu.
1. Satzung ist nur sinnvoll, wenn von allen Gemeinde mit einer einheitlichen Handhabe angewendet;
2. Genaue Definition „Zweitwohnung"
3. Aufführung von Sanktionsmöglichkeiten
4. § 2 (1) Vollendung des 18. Lebensjahres
5. Vorlegen eines Steuermaßstabes
6. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?
7. Gelten Datschen im gleichen Wohngebiet auch als Zweitwohnung und was versteht man unter dem Begriff Datsche?
8. Auszubildende, ohne eigenes Einkommen sollten steuerbefreit sein.
9. Wer ist für Kontrolle verantwortlich?
Der Beschluss wird bis zur Klärung der Fragen zurückgestellt.

9. Beschluss über die Anzahl der Mitglieder im Gemeindewahlausschuss

Herr Wilhelm erläutert die Beschlussvorlage 13/64/0 1. Für die Leitung der Bürgermeisterwahl/Landratswahl und die Feststellung des Wahlergebnisses ist der Gemeindewahlausschuss zuständig. Er besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern. Für den Vorsitzenden und jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu wählen.
Beschluss Nr. 13/64/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn beschließt entsprechend des Sachverhaltes einen GWA zu bilden, dem 6 Mitglieder angehören.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

10. Beschluss über die personelle Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Der Gemeinderat wählt den Vorsitzenden des GWA, dessen Stellvertreter sowie die Beisitzer aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten. Es werden vorgeschlagen Barbara Elstner, Ruth Krauß, Ute Netuschil, Sylvia Poller, Monika Süß und Frank Wagner.
Beschluss Nr. 13/65/01
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlabrunn bestätigt die im Sachverhalt aufgeführten Personen als Mitglieder des GWA. Als Vorsitzende fungiert Frau Sylvia Poller. Zum Stellvertreter wird Frau Ute Netuschil ernannt.
Der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen bestätigt.
Entsprechend § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

11. Sonstiges

Herr Wilhelm kommt noch einmal auf das Problem Rückbau einiger Häuser in der Milchbachsiedlung zurück. Um die Bürger nicht weiter zu verunsichern muss festgelegt werden, bei welchen Häusern nur noch die notwendigsten Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Die Bürger sind auch zu informieren über den Leerstand der Wohnungen und welche Unkosten dadurch der KWW entstehen. Es soll auch offen dargelegt werden, dass aufgrund des Überbestandes an Wohnungen sich ein Rückbau nicht vermeiden lässt.
In diesem Zusammenhang ist die Liste über den Gebäudebestand hinsichtlich
Investitionen,
Förderung,
Zustand der Häuser,
Welche Häuser für Rückbau vorgesehen sind und in welchem Zeitrahmen
von Herrn Pausch zu erweitern.
Von den Gemeinderäten wird jedoch kritisiert, dass von Seiten der Bürger Desinteresse besteht. Dies ist doch eindeutig bei den öffentlichen Gemeinderatssitzungen zu sehen.
Der Gemeinderat Alexander Krauß bemerkt, dass wir mit den Bürgern eine Lösung finden müssen, welche Wohnung wir z. B. anbieten/ausbauen können. Er schlägt deshalb vor, bis Ende des II. Quartals eine Mieterversammlung mit den Bürgern der Milchbachsiedlung vorzubereiten.
Abschließend äußert Herr Wilhelm, dass erst die Liste über den Gesamtgebäudebestand durch Herrn Pausch zu ergänzen ist. Danach kann ein Termin für eine Mieterversammlung festgelegt werden.
- Der Gemeinde liegt für den Straßenbau "Am Märzenberg" der Zuwendungsbescheid vor.
- Von der Johanniter-Unfall-Hilfe liegt ein Schreiben vor, dass nur noch 48,5 % (bisher 52 %) Landeszuschüsse des Freistaates Sachsen zu den Betriebskosten für Kindertagesstätten gezahlt werden. Das bedeutet, dass ein Fehlbedarf von 3,5 % der Gesamtpersonalkosten im Jahr 2001 entsteht. Gemäß SäKitaG hat die Gemeinde für den Fehlbedarf aufzukommen. Es ist eine Entscheidung zu treffen, ob eventuell die Elternbeiträge erhöht werden.
- Erschließung Wohngebiet "An der Schulstraße" Für die Meldung zur Inanspruchnahme der Mittel hat die Gemeinde bis zum 14. 02. beim Regierungspräsidium Chemnitz um Aufschub gebeten. Ein Fertigteilhaus-Anbieter mit einigen Bauherren beabsichtigt, 6 Grundstücke zu kaufen. Erst müssen jedoch Vorverträge abgeschlossen werden, um das Darlehen zu erhalten. Wenn nur 8 Grundstücke erschlossen werden, ist der Grundstückspreis sehr hoch. Aus diesem Grund laufen noch Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen, um den Grundstückspreis herunterzudrücken. Die Erschließung der Grundstücke würde vom Hochhaus aus beginnen, jedoch wollen die Bauinteressenten im oberen Bereich Grundstücke erwerben. Es ist also bis zum o. g. Zeitpunkt eine Entscheidung zu treffen, ob wir die Mittel abfordern oder nicht.
Vom GR Elstner kam der Gedanke, die drei leerstehenden Häuser "Am Waldeck" für den Rückbau vorzusehen. Diese Fläche könnte dann als Eigenheimstandort angeboten werden.
GR Alexander Krauß meint, dass bei Verkauf von 8 Grundstücken die Auflage des Kommunalamtes erfüllt sei und somit könnte das Darlehen vom RP abgerufen werden.
Herr Wilhelm hat Bedenken bezüglich der hohen Erschließungskosten und da noch keine Vorverträge abgeschlossen sind.

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