Straßenausbau-Beiträge kommen

Erlabrunn. Das Regierungspräsidium Chemnitz stuft den gemeindeeigenen Wohnungsbetrieb als beobachtungsbedürftig ein. Dies wurde durch die Stellungnahme des Landratsamtes zum Haushalt der Gemeinde Erlabrunn bekannt. Als beobachtungsbedürftig gelten Betriebe, bei denen sich in naher Zukunft Liquiditätsprobleme abzeichnen. Außerdem liegt die Eigenkapitalquote unter 30 Prozent.

In der Haushaltsvefügung verlangt das Landratsamt, die Gemeinde solle ihre Straßenausbaubeitragssatzung bis zum 31. Juli aktualisieren. Bereits im vergangenen Jahr hatte dies das Amt gefordert. Geschehen war jedoch nichts. Offiziell gibt es in Erlabrunn bereits eine Straßenausbaubeitragssatzung, die aber nicht angewandt wurde.

(21.05.03)

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