Erlabrunn. 54.000 Euro muss die Gemeinde Erlabrunn an den Freistaat Sachsen für Grundstücksverkäufe abführen. Darüber informierte Bürgermeister Harald Wilhilm auf der Gemeinderatssitzung am Donnerstag. Der Hintergrund: Die Gemeinde hatte in den 90er-Jahren Grundstücke verkauft, bei denen unklar war, ob sie der Gemeinde oder dem Freistaat gehören. Die Grundstücke wurden allerdings dem Land Sachsen zugeordnet. Lediglich 50.000 Euro hatte die Gemeinde in diesem Jahr in den Haushalt eingestellt, um die Rechnung mit dem Freistaat zu begleichen. Der Gemeinderat plädierte dafür, dass geprüft wird, ob dem Freistaat die Unkosten für den Verkauf in Rechnung gestellt werden - zum Beispiel Notargebühren.
Beerdigungstermin stand vor Pressebericht festMit Blick auf die Meldung "97-Jährige nicht beerdigt" auf dieser Internetseite (18.5.03) sagte Gemeinderätin Anne-Bärbel Schulze, die Beerdigung der Rentnerin sei nicht erst durch die Recherchen der "Freien Presse" ins Rollen gekommen. Bereits zuvor habe der Termin für die Beisetzung festgestanden. Das Blatt hatte über eine Verstorbene berichtet, deren Urne seit Januar im Gemeindeamt aufbewahrt wurde.Wilhelm informierte, dass die Fördermittel zur Bewältigung der Hochwasserschäden bewilligt seien: Die Steinbachtalstraße, der Betonplattenweg zwischen Steinheidel und Erlabrunn sowie der Weg am Sportplatz könnten durch das Geld auf Vordermann gebracht werden. |